Ich versuche den Sachverhalt mal so einfach wie möglich zu schildern:
Person A ist Hauptversicherungsnehmerin einer Risikolebensversicherung. Nach ein paar Jahren lässt sie Person B als mitversicherte Person mitversichern (A bleibt Hauptversicherungsnehmerin), für einen geringen monatlichen Beitrag, Person B unterschreibt dafür mit, klar. Das ganze nennt sich "verbundende Leben". Begünstigte Person im Todesfall von Person A ist Person B (also sichert A das Leben von B mit ab). Das ganze in einer Ehezeit. Nach der Scheidung läuft das alles weiter, A zahlt den monatlichen Beitrag. Nun möchte Person B nicht mehr das eigene Leben versichert haben mit Person A als Begünstigte im Todesfall. Kommt aber, weil nicht selbst Versicherungsnehmer (sondern nur mitversichert), aus dem Vertrag nicht raus. Den/die Begünstigte ändern bzw. kündigen kann nur A selbst. Weiß jemand Rat??
Citrus
Der Versicherungsträger wurde angeschrieben und antwortete dass B absolut nix damit zu tun hätte weil nicht slebst Versicherungsnehmer... Und B ist auch nicht umgekehrt begünstigt beim Tod von Person A.(wenn es so gewesen wäre hätte A das auch auch ändern können). Danke für die Antwort.
Da hat der Versicherungsträger wohl Recht. Der Zweck einer solchen Verbindung, ist die gegenseitige Absicherung im Todesfall bzw. die Absicherung von finanziellen Verbindlichkeiten. Die Leistung aus dem Vertrag ist wohl auch nur einmal fällig. Ich denke, ohne Einlenken von Person A wird es keine Änderung geben.
vimariaa
Ja, ich kann ja verstehen das sich die Versicherung da sträubt. Aber es ist nun mal keine GEGENSIETIGE Absicherung. Heißt das denn ich kann mir jede xbeliebige Person aussuchen, ein paar Euro im Monat zahlen, deren Leben versichern und dann drauf hoffen dass diese Person vor Ablauf der Versicherungszeit stirbt.
Citrus
Grundsätzlich JA. Das ist der Versicherungsgesellschaft egal, die zweite Person muss nur in eigenem Namen unterzeichnen. Der Zweiten Person entsteht ja auch kein Schaden. Im Normalfall sollte der Vertrag auch eine gegenseitige Absicherung darstellen. Das habt ihr wohl verpasst. Solche Verträge gibt es Risiko LV oder Kapital LV und dienen oft der wirtschaftlichen Absicherung von Finanztransaktionen im Kreditgeschäft. Grüße vimariaa