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Begünstigte Person Risikolebensversicherung ändern?

Frage von Citrus Citrus

Ich versuche den Sachverhalt mal so einfach wie möglich zu schildern:

Person A ist Hauptversicherungsnehmerin einer Risikolebensversicherung. Nach ein paar Jahren lässt sie Person B als mitversicherte Person mitversichern (A bleibt Hauptversicherungsnehmerin), für einen geringen monatlichen Beitrag, Person B unterschreibt dafür mit, klar. Das ganze nennt sich "verbundende Leben". Begünstigte Person im Todesfall von Person A ist Person B (also sichert A das Leben von B mit ab). Das ganze in einer Ehezeit. Nach der Scheidung läuft das alles weiter, A zahlt den monatlichen Beitrag. Nun möchte Person B nicht mehr das eigene Leben versichert haben mit Person A als Begünstigte im Todesfall. Kommt aber, weil nicht selbst Versicherungsnehmer (sondern nur mitversichert), aus dem Vertrag nicht raus. Den/die Begünstigte ändern bzw. kündigen kann nur A selbst. Weiß jemand Rat??

Citrus

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Antworten (4)

  • 0
    Antwort von vimariaa vimariaa

    Nach deiner Schilderung hat Person B doch keinen Nachteil aus der jetzigen Situation. Sie zahlt keinen Beitrag und ist im Schadensfall Begünstigte der Person A. Ansonsten den Versicherungsträger anschreiben und nach einem Lösungsvorschlag fragen.

    Grüße

    vimariaa

    Kommentar von Citrus CitrusCitrus

    Der Versicherungsträger wurde angeschrieben und antwortete dass B absolut nix damit zu tun hätte weil nicht slebst Versicherungsnehmer... Und B ist auch nicht umgekehrt begünstigt beim Tod von Person A.(wenn es so gewesen wäre hätte A das auch auch ändern können). Danke für die Antwort.

    Kommentar von vimariaa vimariaa

    Da hat der Versicherungsträger wohl Recht. Der Zweck einer solchen Verbindung, ist die gegenseitige Absicherung im Todesfall bzw. die Absicherung von finanziellen Verbindlichkeiten. Die Leistung aus dem Vertrag ist wohl auch nur einmal fällig. Ich denke, ohne Einlenken von Person A wird es keine Änderung geben.

    vimariaa

    Kommentar von Citrus CitrusCitrus

    Ja, ich kann ja verstehen das sich die Versicherung da sträubt. Aber es ist nun mal keine GEGENSIETIGE Absicherung. Heißt das denn ich kann mir jede xbeliebige Person aussuchen, ein paar Euro im Monat zahlen, deren Leben versichern und dann drauf hoffen dass diese Person vor Ablauf der Versicherungszeit stirbt.

    Citrus

    Kommentar von vimariaa vimariaa

    Grundsätzlich JA. Das ist der Versicherungsgesellschaft egal, die zweite Person muss nur in eigenem Namen unterzeichnen. Der Zweiten Person entsteht ja auch kein Schaden. Im Normalfall sollte der Vertrag auch eine gegenseitige Absicherung darstellen. Das habt ihr wohl verpasst. Solche Verträge gibt es Risiko LV oder Kapital LV und dienen oft der wirtschaftlichen Absicherung von Finanztransaktionen im Kreditgeschäft. Grüße vimariaa

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    Antwort von domchef domchef

    schau mal im VVG nach, dort findest du die regelung bei zwei verbundene leben.

    Kommentar von Citrus CitrusCitrus

    sorry, WG???

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    Antwort von babsy23 babsy23

    NEIN kommst du nicht!aber A muss deinen tod innerhalb von 2 tagen der versicherung melden,, wenn ihr keinen kontakt mehr habt ist das schwer! vielleicht kannst du A damit überzeugen dich rauszustreichen!

    Kommentar von Citrus CitrusCitrus

    Es besteht zueinander kein direkter Kontakt mehr, über die Familie schon. Also ließe sich der Tod nicht verheimlichen oder wie auch immer.

    Kommentar von babsy23 babsy23babsy23

    naja er muss deinen tod innerhalb von 2 tagen der versicherung melden ansonsten muss die versicherung nicht zahlen!

  • 0
    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Eigentlich müssten A und B daran interessiert sein, die Versicherung zu ändern. Kann das nicht nachvollziehen. Scheidung oder nicht? Haben die beiden schon miteinander geredet?

    Kommentar von domchef domchefdomchef

    eher fiktiv, klingt nach jura grundkurs oder hausaufgaben für einen versicherungsfachangestellten in ausbildung

    Kommentar von Citrus CitrusCitrus

    A ist nicht daran interessiert. Sagte zu B dass "ich doch nicht darauf verzichte zu kassieren wenn dir was passiert, kostet ja nur x Euso im Monat.

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Was sagt der Anwalt? Dürfte bei einer Scheidung ja benötigt werden

    Kommentar von Citrus CitrusCitrus

    Die Scheidung ist Jahre her, an diese Versicherung wurde damals nicht gedacht.

    Kommentar von mohren2 mohren2

    Schau doch mal, hier gibt es wohl die besten Konditionen: www.risikoleben-testsieger.com

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