Hallo, Ihr Lieben. Wenn eine Sterbegeldversicherung nach dem Tod es Versicherten an den Begünstigten ausgezahlt wird, der das Geld aber verjuxt und damit in den Urlaub fährt und nur einen geringen Teil für die Beerdigungskosten bezahlt, kann man ihn dafür verklagen?
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SgtMillerSgtMiller
Die Auszahlung ist nicht an einen bestimmten Zweck gebunden, der Begünstigte kann mit dem Geld machen was er für richtig hält.
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ostuewert ich glaube nicht, nachweis erbringbar?, er kann auf seelischen stress verweisen u.s.w.
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1Antwort von
rainer017rainer017
Im Regelfall wird das so festgeschrieben das erst die Beerdigungskosten voll bezahlt werden müssen, falls ein Rest übrigbleibt ist der zur freien Verfügung.
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Da ist in der Sterbegeldpolice nichts vorgeschrieben - nur, wer das Geld nach dem Tod des Versicherten ausgezahlt bekommt.