>>Internet-PC
Ab 1.1.2007 bleiben PCs im gewerblichen Bereich weiter von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn gleichzeitig herkömmliche Hörfunk- und Fernsehgeräte bereitgehalten werden. Sollten solche Geräte nicht vorhanden sein, aber ein multimediafähiger PC vorgehalten werden, so ist dafür eine monatliche Rundfunkgebühr in der Höhe von 5,76 Euro zu entrichten
>>Seit dem 1. Januar 2009 beträgt die Rundfunkgebühr für
>>Radio/Neuartiges Rundfunkgerät: € 5,76
>>Fernsehen: € 17,98
>Radio und Fernsehen: € 17,98
http://www1.ndr.de/unternehmen/organisation/gebuehren/gebuehrenlexikon/ndr1008.h...
Abmelden und gut isses, Du musst nichts erklären. Aber Radio solltest Du schon haben, siehe Link.
http://www1.ndr.de/unternehmen/organisation/gebuehren/gebuehrenlexikon/ndr1004.html