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Begründung der Eigenkündigung [Gründungszuschuss]

Frage von rimeis rimeis

Was muss ich beachten beim Ausfüllen des Formulars zur Begründung der Eigenkündigung, wenn ich einen Gründungszuschuss beantragen möchte? Der Zuschuss sollte natürlich sobald wie möglich erfolgen, also möglichst keine Sperrzeit. Welche Gründe werden anerkannt? (Ich habe natürlich schon welche...)

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Antworten (1)

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    Antwort von gargamel111 gargamel111

    Das liegt auch am Bearbeiter. Ich würde sagen: Keine. Allerdings hat der Gründungszuschuss nicht mit dem ALo-Geld zu tun, also gibt es da keine Sperrzeit. Und: Genau informieren, unter welchen Umständen der Zuschuss gezahlt wird und wie lange. Das ist sehr unterschiedlich. Frauen haben z.B. manchmal etwas mehr davon. IdR. wird er auch nur gezahlt, wenn bereits eine Arbeitslosigkeit besteht.

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