Nochmals meine Frage:
Wenn der dynamische Titel auf das 18. Lebensjahr begrenzt ist, kann dann die Kindesunterhaltszahlung dementsprechend ab dem 18. Lj des Kindes von der unterhaltspflichtigen Person eingestellt werden?
Mit Ablauf der Begrenzung des dynamischen Titels verliert dieser Titel doch dann die Gültigkeit, oder nicht?
Begrenzung dynamsicher Kindesunterhalttitel
Antworten (1)
-
1Antwort von
Elsche Ja und nein. Der Titel endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Ist das "Kind" aber noch in der Ausbildung hat es weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Den kann es aber nur noch selber einfordern und der Unterhalt wird neu berechnet. Eine Ausbildung muss gezahlt werden. Bei jeder weiteren gibt es Einschränkungen. Baut die zweite auf die erste auf, wird man weiter zahlen müssen. Beispiel: 1. Ausbildung - Bankkaufmann 2. Ausbildung - BWL-Studium. Baut sie nicht auf, gibt es kein geld mehr. Beispiel: 1. Bankkaufmann 2. Tierpfleger. Musste die erste Ausbildung aus nicht zu verantwortenden Gründen abgebrochen werden, muss die zweite bezahlt werden. Beispiel: 1. Bäcker - Mehlallergie 2. Maurer Erst ab 25 oder 27 Jahre steht dem "Kind" kein Unterhalt mehr zu. Auch ein Bundeswehrsoldat erhält keinen Unterhalt.
Dass das Kind mit 18 dann selbst einfordern muss, ist mir klar. Unabhängig davon, ob nun das Kind mit 18 jahren nun Unterhalt einfordern muss.
Mir geht es nur darum, ob mit Ablauf der Begrenzung die Zahlung eingestellt werden kann?