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Begrenzung des Untermeitverhätlnisses von der Hausverwaltung?

Frage von erdthue erdthue

Kennst sich jemand mit so einem Fall aus?

Habe sie Hausverwaltung wie vorgeschrieben über zwei neue Untermieter informiert. Mir wurde gesagt, dass eine Untervermietung im allgemeinen nur kurzfristig ist. Stimmt das? Es wurde kein Zeitraum angegeben, und ich weiß auch noch nicht, wie lange die beiden hier wohnen werden. Ist das rechtens so?

Die zweite Frage: Wo bekomme ich einen Untermietvertrag her, der rechtlich auf dem neusten Stand ist? Im Schreibwarenladen? (Möchte ihn nicht im Internet herunterladen)

Danke für die Antworten!

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Dei HV hat bestimmt Besuchsrecht mit Untervermietung verwechselt.

    Sie müssen die Hausverwaltung darauf ansprechen und sich Erlaubnis zur Untervermietung holen.

    Wenn Sie ohne Erlaubnis vermieten,kann man Ihnen fristlos kündigen!

    Hier ein Link für Untermietverträge:

    www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/muster/untermietvertrag/index.jsp

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    Antwort von jockl jockl

    Entweder liegt hier ein Missverständnis vor oder die HV hat keine Ahnung. Sog. kruzfrist bezieht sich ggf. auf Besuch oder Gast. Ansonsten sind Mitbewohner-Verhältnisse erst nach 6 Monaten meldepflichtig.

    Untermieter-Vertrag. An sich genüg ein ganz nornaler MV in welchem Mman vor Mietvertrag nur "Unter" davor setzt und inder Sondervereinbarungen dazuschreibt, dass die Gesetze für Untervermietung gelten. Dazu sollte man aber auch schreiben, dass in Zweifelsfall die "Salomonische Regel" anzuwenden ist.

    Das allews vorausgesetzt, dass Untervermietung zulässig ist.

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    Antwort von mausv mausv

    Normalerweise muss der Vermieter einer langfristigen Untervermietung zustimmen (und dazu ist er nicht verpflichtet). Er kann aber gegen einen "Besuch" nichts machen. Ich verstehe Deine Aussage aber so, dass die Hausverwaltung die Untervermietung nicht abgelehnt hat; dann ist doch alles OK?!

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass du nicht untervermieten darfst, darfst du gar nicht. Besuch ist bis zu 6 Wochen erlaubt.

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