1

Begleitperson für Führerschein ab17 nachtragen

Frage von gredaaa gredaaa

Hi, also da ich morgen an die Führerscheinstelle will um eine andere Begleitperson zu meinem Führerschein nach tragen zu lassen, habe ich mich schn mal im Internet schlau gemacht.. Konnte allerdings nicht in Erfahrung bringen, wie lang das dauert, was das kostet und was ich von mir und der "neuen" Begleitperson alles vorzeigen (oder evtl. kopieren) muss. Könnt ihr mir vllt sagen, was das kostet, wie lang das dauert ect. pp. ?

Danke schon mal im Voraus für die schnellen Antworten... ;)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    Antwort von aleXx1991 aleXx1991

    Habs genauer gefunden :)

    Kosten:

    • Die Verwaltungsgebühr beträgt € 60,50, wenn nur eine begleitende Person benannt wird.
    • Für jede weitere Person kommen € 8,60 zu der Gebühr dazu.

    Benötigte Unterlagen:

    • Resiepass oder Ausweis auf jeden Fall
    • Antrag "Begleitetes Fahren" + Beiblatt pro begleitende Person

    • Kopie der Führerscheine der Begleitpersonen

    Voraussetzungen:

    Die Begleitperson muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen gültigen deutschen oder EU-Führerschein für Pkws haben und nicht mehr als 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben. Begleiten darf jede Person, die d. Jugendliche benennt und von einem Erziehungsberechtigten als Begleitung akzeptiert wird.

    Natürlich muss diese Person und du auch stets nüchtern sein, sonst gibts dicken Streß :) Dann hast dein Lappen erst mit 21 :/

    mfg Alex

    Kommentar von gredaaa gredaaa

    die €60,50... muss ich dass zu den €8,60 dazu bezahlen, oder hab ich das eig. schon bezahlt, als ich den führerschein gemacht habe? ich habe ihn ja schon mit 2 personen drin... will aber ne dritte nachtragen lassen... und das kostet mich dann quasi an der führerscheinstelle €69,10 ???

  • 0
    Antwort von aleXx1991 aleXx1991

    Hey :)

    hatte auch den FS mit 17 :P

    von den kosten habe ich leider keine ahnung mehr :/ .. sorry .. aber solltest schon mit mindestens 30 euro rechnen. habe mich aber auch schlau gemacht .. also

    • Vollendung des 30. Lebensjahres

    • mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B

    • nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung

    • darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten . . .

    mfg Alex :)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.