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begleitetes Fahren mit 17: Gibt es die Ausnahme-Möglichkeit, kurz vor dem 18. Geburtstag alleine ...

Frage von Hannipuepp Hannipuepp

... fahren zu dürfen? Nur zur Berufsschule für 3 Wochen, Fahrpraxis über 7000 km vorhanden.

Weiß jemand, wo man sich da erkundigen kann?

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Antworten (16)

  • 10
    Antwort von Draschomat Draschomat

    Ja, das geht mit einer Sondergenehmigung. Begründung könnte u.a. sein, dass es keine oder nur schlechte Busverbindungen vom Heimatort zur Berufsschule gibt. Am besten bei der Fahrschule nachfragen, da kennt man sich wirklich aus.

    Kommentar von Hannipuepp HannipueppHannipuepp

    über 2 Std. Fahrt, wenn es überhaupt was gibt zu der Uhrzeit... (um die 50 km)

    Kommentar von Draschomat DraschomatDraschomat

    Das ist Sache der Bundesländer, oder? Ich kann nur sagen, dass du unter diesen Bedingungen hier in Bayern diese Ausnahmegenehmigung ziemlich sicher bekommen würdest.

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von Franticek Franticek

    Prinzipiell gibt es Ausnahmen, aber nur, wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt. Und wenn es sowieso nur noch kurze Zeit ist bis zum 18. Geburtstag, dann tust du dir sowieso keinen Gefallen. Um vor dem 18. schon alleine fahren zu dürfen, musst du naemlich eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die wird geprüft und es geht wohl etwas hin und her, dann erhälst du eine Aufforderung zur MPU, ohne die eine solche Ausnahmegenehmigung nicht möglich ist (zwingend vorgeschrieben per Gesetz OHNE Ausnahmen), du suchst dir eine MPU-Stelle, vereinbarst einen Termin, machst irgendwann diese MPU und marschierst dann wieder zur Führerscheinstelle. Die sagen dir dann u.U., dass es mit der Ausnahmegenehmigung dann OK geht, aber dein 18. Geburtstag ist sowieso schon lange vorüber. So kann es auch gehen.

    Kommentar von Hannipuepp HannipueppHannipuepp

    Es betrifft den Berufsschulbesuch mit 17,9 -17,10 Jahren.

  • 2
    Antwort von Lilly2643 Lilly2643

    Ausnahmen gab es schon, als es das begleitete Fahren mit mit 17 noch gar nicht gab.

    Mit genau der Begründung, die Draschomat genannt hat.

    Habe ich selbst vor 10 Jahren mitbekommen, als die Tochter einer Bekannten mit 17 den Führerschein beantragt hat. Da sie auf dem Land lebte und keine Verbindungen zu ihrer Ausbildungsstätte hatte, hat sie es genehmigt bekommen. Aber sie durfte nur zum Zwecke der Ausbildung fahren, also nur die Strecke und nur zu den bestimmenten Zeiten.

    Beantragt hat sie das (weshalb weis ich nicht) aber nicht in der Kreisstadt, sondern bei der nächst höhern Instanz.

  • 2
    Antwort von Andrea2009 Andrea2009

    Es heißt: "begleitetes Fahren mit 17"! Der Name ist Programm.

    Kommentar von Draschomat DraschomatDraschomat

    Da kennst du die Politiker aber schlecht - es gibt immer Ausnahmen. ;-)

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von jloethe jloethe

    Haloole zusammen

    Das kann Nur das Landratsamt, die Zulassungsstelle ( Führerscheinstelle ) beantworten. Die kennen auch die voraussetzungen die erforderlich sind um eine Sondergenehmigung zu bekommen. Joachim

  • 1
    Antwort von Grizou Grizou

    Google mal nach "Füherschein mit 17 Ausnahmegenehmigung"

    In besitmmten fällen kann man sowas scheinbar bekommen (zumindest für bestimmte strecken), aber im endeffekt kann dir nur die zuständige führerscheinstelle eine antwort geben.

  • 1
    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Die gesetzliche Frist ist 18.

    Da gibt es keine Grauzonen und Hin und Her.

  • 1
    Antwort von robinmatthaei robinmatthaei

    Hallo Hannipuepp,

    das geht soweit ich weiß nicht.

    Allerdings gibt es die Möglichkeit, wenn eine weitere Strecke vorhanden ist, sich für diese Strecke eine "Fahrerlaubnis" zu holen. Allerdings kostet die Geld etc.

    Aber du kannst es ja mal bei Google suchen.

    Einfach mal "Begleitendes Fahren" eingeben und gucken. ;)

  • 1
    Antwort von Maiksvn Maiksvn

    Keine Chance erst nach vollendung des 18-ten lebensjahres.. das heißt du könntest selbst wenn du abends geboren bist morgens fahren :D:D

    Kommentar von Lilly2643 Lilly2643Lilly2643

    Doch, es gibt Ausnahmen.

  • 1
    Antwort von antongandon antongandon

    Nein!

    Es gibt nur eine Möglichkeit: Es muss bei dir der Bedarf bestehen, dass du deinen Schulweg mit dem Auto zurücklegen musst und um das genehmigt zu bekommen, muss man eine MPU machen.

    Kommentar von Hannipuepp HannipueppHannipuepp

    Der Bedarf besteht - oder Internat...

  • 1
    Antwort von Anni1104 Anni1104

    Also mir wollten die noch nicht mal einen Tag vor meinem 18. Geburtstag meinen richtigen Führerschein aushändigen. Weil wir in der Nacht meines Geburtstags in Urlaub gefahren sind wollte ich den gerne vorher haben, aber die ließen nicht mit sich reden. Also geht es wohl eher nicht

    Kommentar von Hannipuepp HannipueppHannipuepp

    Das war aber echt schade!

  • 1
    Antwort von leo0594 leo0594

    Erkundig dich in einer Fahrschule..einfach in Google eine in deiner Nähe raussuchen und anrufen

    Kommentar von Hannipuepp HannipueppHannipuepp

    Ichdenke, die Fahrschule sagt nein, so lernt man das ja. Ich bräuchte aber eine Stelle, wo man auf die Tränendrüse drücken könnte?

  • 1
    Antwort von TreCool95 TreCool95

    darfst du nicht, machs trotzdem....du musst nur unauffällig fahren

    Kommentar von Hannipuepp HannipueppHannipuepp

    nee,lieber nicht, sonst ist der Führerschein nachher ganz weg.

    Kommentar von mineiro mineiromineiro

    Klar - und wenn du angehalten wirst, bist du den Führerschein erst mal los!

    Kommentar von TreCool95 TreCool95TreCool95

    RISIKO.....das Leben ist ein Spiel :) :) :)

  • 1
    Antwort von mineiro mineiro

    Nein, das gibt es nicht! Erst mit 18 kannst du alleine fahren!

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von jloethe jloethe

    Haloole zusammen

    Das kann Nur das Landratsamt, die Zulassungsstelle ( Führerscheinstelle ) beantworten. Die kennen auch die voraussetzungen die erforderlich sind um eine Sondergenehmigung zu bekommen. Joachim

    Kommentar von Hannipuepp HannipueppHannipuepp

    doppelt

  • 0
    Antwort von StefanChulo StefanChulo

    nein, darf man nicht.

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