... fahren zu dürfen? Nur zur Berufsschule für 3 Wochen, Fahrpraxis über 7000 km vorhanden.
Weiß jemand, wo man sich da erkundigen kann?
... fahren zu dürfen? Nur zur Berufsschule für 3 Wochen, Fahrpraxis über 7000 km vorhanden.
Weiß jemand, wo man sich da erkundigen kann?
Ja, das geht mit einer Sondergenehmigung. Begründung könnte u.a. sein, dass es keine oder nur schlechte Busverbindungen vom Heimatort zur Berufsschule gibt. Am besten bei der Fahrschule nachfragen, da kennt man sich wirklich aus.
Prinzipiell gibt es Ausnahmen, aber nur, wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt. Und wenn es sowieso nur noch kurze Zeit ist bis zum 18. Geburtstag, dann tust du dir sowieso keinen Gefallen. Um vor dem 18. schon alleine fahren zu dürfen, musst du naemlich eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die wird geprüft und es geht wohl etwas hin und her, dann erhälst du eine Aufforderung zur MPU, ohne die eine solche Ausnahmegenehmigung nicht möglich ist (zwingend vorgeschrieben per Gesetz OHNE Ausnahmen), du suchst dir eine MPU-Stelle, vereinbarst einen Termin, machst irgendwann diese MPU und marschierst dann wieder zur Führerscheinstelle. Die sagen dir dann u.U., dass es mit der Ausnahmegenehmigung dann OK geht, aber dein 18. Geburtstag ist sowieso schon lange vorüber. So kann es auch gehen.
Es betrifft den Berufsschulbesuch mit 17,9 -17,10 Jahren.
Ausnahmen gab es schon, als es das begleitete Fahren mit mit 17 noch gar nicht gab.
Mit genau der Begründung, die Draschomat genannt hat.
Habe ich selbst vor 10 Jahren mitbekommen, als die Tochter einer Bekannten mit 17 den Führerschein beantragt hat. Da sie auf dem Land lebte und keine Verbindungen zu ihrer Ausbildungsstätte hatte, hat sie es genehmigt bekommen. Aber sie durfte nur zum Zwecke der Ausbildung fahren, also nur die Strecke und nur zu den bestimmenten Zeiten.
Beantragt hat sie das (weshalb weis ich nicht) aber nicht in der Kreisstadt, sondern bei der nächst höhern Instanz.
Es heißt: "begleitetes Fahren mit 17"! Der Name ist Programm.
Da kennst du die Politiker aber schlecht - es gibt immer Ausnahmen. ;-)
Haloole zusammen
Das kann Nur das Landratsamt, die Zulassungsstelle ( Führerscheinstelle ) beantworten. Die kennen auch die voraussetzungen die erforderlich sind um eine Sondergenehmigung zu bekommen. Joachim
Google mal nach "Füherschein mit 17 Ausnahmegenehmigung"
In besitmmten fällen kann man sowas scheinbar bekommen (zumindest für bestimmte strecken), aber im endeffekt kann dir nur die zuständige führerscheinstelle eine antwort geben.
Die gesetzliche Frist ist 18.
Da gibt es keine Grauzonen und Hin und Her.
Hallo Hannipuepp,
das geht soweit ich weiß nicht.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, wenn eine weitere Strecke vorhanden ist, sich für diese Strecke eine "Fahrerlaubnis" zu holen. Allerdings kostet die Geld etc.
Aber du kannst es ja mal bei Google suchen.
Einfach mal "Begleitendes Fahren" eingeben und gucken. ;)
Keine Chance erst nach vollendung des 18-ten lebensjahres.. das heißt du könntest selbst wenn du abends geboren bist morgens fahren :D:D
Doch, es gibt Ausnahmen.
Nein!
Es gibt nur eine Möglichkeit: Es muss bei dir der Bedarf bestehen, dass du deinen Schulweg mit dem Auto zurücklegen musst und um das genehmigt zu bekommen, muss man eine MPU machen.
Der Bedarf besteht - oder Internat...
Also mir wollten die noch nicht mal einen Tag vor meinem 18. Geburtstag meinen richtigen Führerschein aushändigen. Weil wir in der Nacht meines Geburtstags in Urlaub gefahren sind wollte ich den gerne vorher haben, aber die ließen nicht mit sich reden. Also geht es wohl eher nicht
Das war aber echt schade!
Erkundig dich in einer Fahrschule..einfach in Google eine in deiner Nähe raussuchen und anrufen
Ichdenke, die Fahrschule sagt nein, so lernt man das ja. Ich bräuchte aber eine Stelle, wo man auf die Tränendrüse drücken könnte?
darfst du nicht, machs trotzdem....du musst nur unauffällig fahren
nee,lieber nicht, sonst ist der Führerschein nachher ganz weg.
Klar - und wenn du angehalten wirst, bist du den Führerschein erst mal los!
RISIKO.....das Leben ist ein Spiel :) :) :)
Haloole zusammen
Das kann Nur das Landratsamt, die Zulassungsstelle ( Führerscheinstelle ) beantworten. Die kennen auch die voraussetzungen die erforderlich sind um eine Sondergenehmigung zu bekommen. Joachim
doppelt
über 2 Std. Fahrt, wenn es überhaupt was gibt zu der Uhrzeit... (um die 50 km)
Das ist Sache der Bundesländer, oder? Ich kann nur sagen, dass du unter diesen Bedingungen hier in Bayern diese Ausnahmegenehmigung ziemlich sicher bekommen würdest.