In der ADAC-Zeitung las ich, dass ein 17jähriger, dessen Führerschein offiziell nur für "begleitetes Fahren" reichte, aufgrund einer Ausnahmegenehmigung in Bayern allein unterwegs war und dabei einen tödlichen Unfall baute.
Welche Gründe gibt es bei diesem Projekt für eine solche Ausnahmegenehmigung und wer erteilt die?
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