demosthenes am 05.05.2007 um 15:42 Uhr
In der ADAC-Zeitung las ich, dass ein 17jähriger, dessen Führerschein offiziell nur für "begleitetes Fahren" reichte, aufgrund einer Ausnahmegenehmigung in Bayern allein unterwegs war und dabei einen tödlichen Unfall baute.
Welche Gründe gibt es bei diesem Projekt für eine solche Ausnahmegenehmigung und wer erteilt die?
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Ich denke die Presse hat da was verwurschtelt (kommt ja selten vor). Tatsächlich gibt es eine Ausnahmegnehmigung für 17 - 18 Jährige, die fernab von öffentlichem Personennahverkehr, irgendwie zur Arbeit kommen müssen. Ob das aber kombinierbar ist mit dem "begleiteten Fahren" kann ich nicht sagen. Die können den Führerschein eher machen und dürfen dann aber nur in die Arbeit fahren, sonst nicht. Hier am Dorf haben etliche Jugendliche diesen Führerschein. Die Versuchung verbotenerweise auch in die Disko etc. zu fahren ist aber natürlich groß, wenn der Wagen vor der Türe steht und man den Lappen eigentlich eh schon hat. Entsprechend ist es auch beim Führerschein "mit Begleitung".

Habe selber Jungs in dem Alter und es graust mir echt daran zu denken, dass einer alleine mit einem Auto unterwegs ist ohne gesicherte Ausbildung. Für mich kanns keinen Grund für eine Ausnahmegenehmigung geben. Heisse er oder sie wie er wolle ! einfach schlimm sowas...
NEIN, genug Unfälle mit jungen Chaoten, die die Verantwortung als Driver nicht übernehmen wollen/können.