Ich wurde gestern Abend mit meinen Roller (50km/h) angehalten habe einen begleitetes fahren mit 17 Führerschein und stand unter Alkoholeinfluss von 0,9 Promille ich bin jetzt 17 und werde am 26.10.1991 18 jahare. Habe meinen Führerschein seit Januar. welche strafen und Kosten kommen jetzt auf mich zu? Danke für die info
wo war deine begleitung weil der ihrer ist dann auch weg du kriegst ein Bußgeld ich glaube 3 punkte Deine Probezeit geht auf 4 Jahre und du hast fahrverbot selber schuld wenn du so ein scheiß machst denk mal an die anderen die du da gefährdest das ist echt unverantwortlich
das seminar kostet ca 250 euro bei alkohol kann das fahrverbot bis zu einem jahr gehen wenn du pech hast in der regel ein viertel also 3 mo

Wenn es sogar ganz hart kommt, kann dir der Führerschein abgesprochen werden und du bekommst eine Sperre bis zum 20. Lebensjahr, bevor du wieder einen Führerschein machen darfst. Bis ja offensichtlich doch noch nicht verantwortungsvoll genug für die Fleppe. Brauchst jetzt schon viel Glück, wenn du nur mit einigen Monaten Sperre und Geldbuße davonkommst.
Ja aber wie lange 1 Monat? und muss ich zum Aufbau Semina und wie viel Geld etc.
"Beim Roller muss die Begleitperson nicht das sein nur bei Auto"
augustkoenigin am 2. August 2009 19:06 Das sagt Dir die Verkehrsbehörde. Und Du hättest da vorher dran denken sollen. Sei froh, das ich da nicht mitmische. Bei mir hättest Du Fahrverbot auf Lebenszeit. 17 Jahre und fährt besoffen mit dem Roller. Wohl nicht mehr ganz bei Trost?
Gibt es nicht eine liste wo das genau drin steht oder so was änliches...?
Marubeni am 2. August 2009 19:45 Keine Angst, du bekommst schon noch eine Liste zugeschickt von dem, was auf dich zukommt.
augustkoenigin am 2. August 2009 21:15 Das lernt man in der Fahrschule, das man das nicht darf. Höhe des Bußgeldes ist abhängig von Deinem Einkommen und der Laune des Richters, wenn er es verhängt. Er hat da einen Ermessensspielraum. Und wenn da schon fünf vor Dir waren................... oje!

Sorry, aber wie dumm muss man sein, sich sowas in der Probezeit und noch schlimmer vor dem 18. Geburtstag zu leisten?? Das war zwar nur ein Roller und du warst nur ein bisschen angetrunken (von daher keine allzu große Gefahr), aber scheinbar ist dir der Führerschein nicht so wichtig. ^^
Gut so, denn der ist einige Zeit weg. Geldstrafe weiß ich nicht, dürfte nicht allzu viel sein. Das Seminar ist schlimmer, denn das musst du bezahlen. Probezeitverlängerung ist auch sehr wahrscheinlich, und dann musst du nur einmal Pech haben und einmal geblitzt werden und schon heißt es wieder: Führerschein weg!
Die Begleitperson spielt keine Rolle, die brauchst du nicht beim Rollerfahren. ;-)
Weiß denn niemand ganz genau was es gibt es muss doch eine
Marubeni am 2. August 2009 20:02 Die meisten hier werden wohl kaum so eine Sch... fabriziert haben und können daher nicht aus Erfahrung berichten. Und angesichts deines Werks dürfte eine einfache Bußgeld- und Punkteliste nicht mehr ausreichen, da sind mehrere Tatbestände zusammenzurechnen.