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Begleitetes fahren mit 17 Alkoholeinfluss von 0,9 Promille welche Strafe ??

gefragt von Neixx am 02.08.2009 um 18:47 Uhr

Ich wurde gestern Abend mit meinen Roller (50km/h) angehalten habe einen begleitetes fahren mit 17 Führerschein und stand unter Alkoholeinfluss von 0,9 Promille ich bin jetzt 17 und werde am 26.10.1991 18 jahare. Habe meinen Führerschein seit Januar. welche strafen und Kosten kommen jetzt auf mich zu? Danke für die info


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Robertater
beantwortet von Robertater am 2. August 2009 18:49
4x
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wo war deine begleitung weil der ihrer ist dann auch weg du kriegst ein Bußgeld ich glaube 3 punkte Deine Probezeit geht auf 4 Jahre und du hast fahrverbot selber schuld wenn du so ein scheiß machst denk mal an die anderen die du da gefährdest das ist echt unverantwortlich


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 2. August 2009 18:48
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Lappen weg und Bussgeld.


Robertater
beantwortet von Robertater am 2. August 2009 18:56
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das seminar kostet ca 250 euro bei alkohol kann das fahrverbot bis zu einem jahr gehen wenn du pech hast in der regel ein viertel also 3 mo


Marubeni
beantwortet von Marubeni am 2. August 2009 19:04
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Wenn es sogar ganz hart kommt, kann dir der Führerschein abgesprochen werden und du bekommst eine Sperre bis zum 20. Lebensjahr, bevor du wieder einen Führerschein machen darfst. Bis ja offensichtlich doch noch nicht verantwortungsvoll genug für die Fleppe. Brauchst jetzt schon viel Glück, wenn du nur mit einigen Monaten Sperre und Geldbuße davonkommst.


anonym
beantwortet von Neixx am 2. August 2009 18:51
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Ja aber wie lange 1 Monat? und muss ich zum Aufbau Semina und wie viel Geld etc.

"Beim Roller muss die Begleitperson nicht das sein nur bei Auto"

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 2. August 2009 19:06

Das sagt Dir die Verkehrsbehörde. Und Du hättest da vorher dran denken sollen. Sei froh, das ich da nicht mitmische. Bei mir hättest Du Fahrverbot auf Lebenszeit. 17 Jahre und fährt besoffen mit dem Roller. Wohl nicht mehr ganz bei Trost?

Kommentar von Neixx am 2. August 2009 19:09

Gibt es nicht eine liste wo das genau drin steht oder so was änliches...?

Kommentar von 517cad514bcb9e974a74ba151677842fsmallMarubeni am 2. August 2009 19:45

Keine Angst, du bekommst schon noch eine Liste zugeschickt von dem, was auf dich zukommt.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 2. August 2009 21:15

Das lernt man in der Fahrschule, das man das nicht darf. Höhe des Bußgeldes ist abhängig von Deinem Einkommen und der Laune des Richters, wenn er es verhängt. Er hat da einen Ermessensspielraum. Und wenn da schon fünf vor Dir waren................... oje!


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 2. August 2009 18:54
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Sorry, aber wie dumm muss man sein, sich sowas in der Probezeit und noch schlimmer vor dem 18. Geburtstag zu leisten?? Das war zwar nur ein Roller und du warst nur ein bisschen angetrunken (von daher keine allzu große Gefahr), aber scheinbar ist dir der Führerschein nicht so wichtig. ^^

Gut so, denn der ist einige Zeit weg. Geldstrafe weiß ich nicht, dürfte nicht allzu viel sein. Das Seminar ist schlimmer, denn das musst du bezahlen. Probezeitverlängerung ist auch sehr wahrscheinlich, und dann musst du nur einmal Pech haben und einmal geblitzt werden und schon heißt es wieder: Führerschein weg!

Die Begleitperson spielt keine Rolle, die brauchst du nicht beim Rollerfahren. ;-)


anonym
beantwortet von Neixx am 2. August 2009 19:10
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Weiß denn niemand ganz genau was es gibt es muss doch eine

Kommentar von 517cad514bcb9e974a74ba151677842fsmallMarubeni am 2. August 2009 20:02

Die meisten hier werden wohl kaum so eine Sch... fabriziert haben und können daher nicht aus Erfahrung berichten. Und angesichts deines Werks dürfte eine einfache Bußgeld- und Punkteliste nicht mehr ausreichen, da sind mehrere Tatbestände zusammenzurechnen.


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