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begleitetes Fahren mit 17 - Ohne Begeleiter

Frage von tipsie69 tipsie69

Der Sohn unseres Nachbear ist 17 Jahre alt, wird im April 2011 18. Er hat nach einigen Anlaufschwierigkeiten den Schein geschaftt. Leider hat er vergessen, daß er nur mit Papa oder Mama - weiß nicht wer engetragen ist - fahren darf. Als die Nachbarn vor einiger Zeit über´s WE verreist waren hat der Sohn gerne und viel gefahren. Als ich ihn darauf angesprochen habe - seine Oma die immer alles weß und Recht hat war dabei - hatte das keinen ERfol. Meine Worte waren in Etwa: XXX bitte lass das mit dem Fahren ohne Begeleiter. Wenn etwas passiert geht Deinen Eltern Haus und Hof drauf. Das Fahrzeug ist nicht versichert, das wird teuer. Außerdem machst du dann keinen Führerschein mehr so schnell und der eingetrgene Elternteil ist die Pappe auch los. Beide brauchen aber ihren Führerschein um auf die Arbeit zu kommen. Antwort OMA: Das geht dich doch gar nicht´s an, verschwinde vom Hof. Eben hat der junge Mann mal wieder selbstständig ud alleine das Auto bewegt. Wie verhalte ich mich, hier in der Strasse sind viele kleine Kinder und er muss auch am KIGA vorbei. Unser Polizei : Ach sie sind die Nachbarin, ich frage mich warum immer wieder Nachbarn uns anrufen, können sie das nicht anderweitig lösen, wir haben genug zu tun. Dem Typ hätte ich am liebsten durch´s Telefon um die Ohren gehauen. Also los her mit Rat und zur Not auch mit Tat.

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Eaglepower89 Eaglepower89

    weißt du den namen des Polizisten? Dann zeig erstmal diesen an weil er nicht geholfen hat. Polizisten müssen immer helfen wenn eine Straftat vorliegt. Sei es nur ein Falschparker.

    Danach den Sohn anzeigen. jeder weiß das er nur mit Papa fahren darf. Danach die Oma anzeigen weil sie die Straftat unterstütz hat.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    falschparken ist eine ordnungswidirgkeit und keine straftat.

    Kommentar von tipsie69 tipsie69tipsie69

    Hier hat keiner was von falschparken gesagt.

    Kommentar von Eaglepower89 Eaglepower89Eaglepower89

    war nur ein beispiel

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    Antwort von kalinka007 kalinka007

    wieder die polizei anrufen und fragen, warum es dieses gesetz gibt und es ihnen dann egal ist. mach fotos von dem jungen im auto und schick sie seinen eltern mit der post...sollen die das dann regeln. oma weiß wahrscheinlich nicht wirklich bescheid und lässt sich vom enkel besabbeln.

    Kommentar von tipsie69 tipsie69tipsie69

    Nee Oma hat ne Standleitung zum Ordnungsamt - der Schwager arbeitet dort.

  • 2
    Antwort von flirtheaven flirtheaven
    1. versichert ist immer das fahrzeug und nicht der fahrer. d.h. die versicherung zahlt bei einem unfall die entstandenen schäden.
    2. die eltern haften nur für ihr eigenes fehlverhalten. wenn der filius das fahrzeug ohne das wissen des halters benutzt, wird des schwierig den eltern ein fehlverhalten nachzuweisen. und nur dann müssten sie um ihre fahrerlaubnis fürchten.
    3. der filius fährt ohne gültige fahrerlaubnis, wenn er den wagen ohne die eingetragenen beifahrer im öffentlichen verkehrsraum benutzt. das ist eine straftat und wird mit bis zu einem jahr freiheitsstrafe bestraft § 12 StVG. insofern muss die polizei eine entsprechende anzeige deinerseits auch aufnehmen.
    Kommentar von tipsie69 tipsie69tipsie69
    1. Ist richtig, aber die Versicherung wird sich den entstndenen Schaden wegen des groben Fehlverhaltens zurückholen.
    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    aber dafür haften nicht die eltern, sondern der filius. in der regel müssen eltern die schlüssel ihres kfz nicht vor dem zugriff fast erwachsener kinder schützen.

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    Antwort von anjanni anjanni
    Die Eltern sollen dafür Sorge tragen, daß er nicht mehr allein an die Autoschlüssel kommt!

    Ansonsten würde ich den Eltern sagen, daß ich beim nächsten Mal Anzeige erstatte... (Dann muß sich auch die Polizei darum kümmern...)

    Kommentar von tipsie69 tipsie69tipsie69

    Soll ich da einbrechen, oder wie stellst du dir das denn vor?

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Entschuldige, ich habe den Text noch mal geändert, weil ich nach Deiner Schilderung erst dachte, daß es Dein Filius war, weil Du Dich so intensiv mit ihm darüber unterhalten hast... Dann bin ich noch mal an den Anfang des Textes gegangen und habe festgestellt, daß es der Nachbarsjunge ist.

    Natürlich sind letztlich die Eltern dafür verwantwortlich. Die Oma kann sich dann da fein raushalten... Deshalb solltest Du noch mal das Gespräch mit den Eltern suchen und mitteilen, was Du beobachtet hast.

    Kommentar von kalinka007 kalinka007kalinka007

    das ist wie mit den waffenschränken...wenn erst was passiertist dann ist das geheule groß und keiner konnte was ahnen. sag der polizei wieder bescheid aber mach vorher fotos damit du das auch beweisen kannst

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    Antwort von steini1 steini1

    Und das ist einer der Gründe warum ich gegen das Fahren mit 17 bin

  • 1
    Antwort von anjuli2009 anjuli2009

    Die Oma hat Recht es geht Dich nichts an. Wenn der Junge einen Unfall baut oder was auch immer wird er mit den Konsequenzen leben müssen. Natürlich befürworte ich sein Verhalten nicht aber im Grunde ist es wirklich so das es Dich einfach nichts angeht.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Bis er ein Kind umfährt - und man als Nachbar sich selbst dann eine Mitschuld gibt, weil man nichts gesagt hat...

    Nein, so eine Antwort ist mir einfach zu naiv.

    Kommentar von tipsie69 tipsie69tipsie69

    Tolle einstellung, sicher einer der ersten die nach dem Gestz rufen wenn waas passiert, ist aber so weit weg vom eigenen Leben. Das hilft echt nicht weiter.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    das sehe ich anders! eine anzeige dient in diesem fall der gefahrenabwehr und ist auf jeden fall gerechtfertigt.

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    Antwort von Nellina Nellina

    Das finde ich von der Polizei nicht gut. Lasse Dir den Namen des Polizisten geben, der Dir so geantwortet hat.

    Sobald Du nach dem Namen fragst, wird er handeln.....

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    Antwort von diroda diroda

    Der begeht gleich mehrere Straftaten da muß sich die Polizei drum kümmern. Wenn du die Antwort bekommen hast, wir haben genug zu tun, lass dir den Vorgesetzten geben oder Ruf gleich bei der Kreispolizeibehörde an.

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    Antwort von m0belix m0belix

    du hast im allgemeinen nicht viel zu tun und interessierst dich deutlich mehr für das leben deiner nachbarn als deins. mein rat an dich: hör auf die oma UND den polizisten

    Kommentar von tipsie69 tipsie69tipsie69

    Biss wieder was passiert. Nur nochmal werde ich nicht schweigen.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    das sehe ich anders! eine anzeige dient in diesem fall der gefahrenabwehr und ist auf jeden fall gerechtfertigt.

    Kommentar von m0belix m0belixm0belix

    jopp, geht sie trotzdem einen feuchten kehricht an

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    wenn also jemand in deine wohnung einbricht und dein nachbar es beobachtet, soll er sich also raushalten, weil es ihn ja nichts angeht!?! ... tolle rechts- und moralauffassung!

    Kommentar von Tierfreundin2 Tierfreundin2

    Na so eine bescheurte Antwort aber auch! Der Junge darf einfach noch nicht alleine fahren. Punkt, Aus! Und dass sich tipsie69 eingemischt hat, finde ich absolut gerechtfertigt! Muss denn immer erst was passieren bevor Leute zur Polizei gehen??? Gut gemacht, tipsie69!

    Kommentar von m0belix m0belixm0belix

    der junge ist nicht führerscheinslos, er hat nur eine auflage mit begleitperson zu fahren. sprich er hat eine fahrschule mit anschließender prüfung absolviert. er ist wie jeder andere 18-jährige fahranfänger, nur eben mit 17.die haftung ist sein risiko und das seiner eltern. und ihr könntet mal aufhören euer eingemische in fremder leute angelegenheiten mit der moralkeule zu verteidigen. es ist einfach nur peinlich wie ihr hier noch alle zuspruch gebt.

    Kommentar von m0belix m0belixm0belix

    und zu flirtheaven bleibt kaum noch was zu sagen. einmischen und dann vergleiche bringen die keinen vergleich stand halten. du passt gut zur fragenstellerin! hauptsache auch mal was gesagt

    Kommentar von tipsie69 tipsie69tipsie69

    Habe mir das hier mal gut durchgelesen.Mübelix kann es eingfach sein das Sie ein etwas ignoranter Mensch sind? Der Vergleich mit dem Einbruch hält stand, da sie ja darauf bestehen man solle sich nicht einmischen. Ich kann nur hoffen, daß sie nie im Leben einmal die Hilfe oder das Einmischen eines Mitmenschen benötigen werden. Armes Deutschland !

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    Antwort von camper1919 camper1919

    sags den eltern, und die polizei MUSS sich drum kümmern, immerhin sind ja kinder in gefahr

    Kommentar von tipsie69 tipsie69tipsie69

    Ich denke ich werde mal nach der Arbeit persönlich bei denen vorsprechen. Der Anruf muss ja gespeichert sein, bzw. die müssen wissen welcher Kollege mich da abgebügelt hat. Aber ich habe so ne Wut, da könnte es gut sein das ich der freie Bahn lassen.

    Kommentar von tipsie69 tipsie69tipsie69

    War gestern noch bei den Trachtenträgern, hat volle 2 Stunden gedauert bis die mal bereit waren im Dienstbuch nachzuschlagen. Da ist aufgefallen, daß ich nicht der einzige Anrufer war, bzw. das der junge Mann bereits wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis - würde das genannt werden wenn ohne Begleiter gefahren wird, da die Fahrerlaubnis an den Begleiter gebunden sei. Jetzt wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ich hätte auch gegen den Polizisten was machen können, habe aber darauf gedrungen das der Chef der Wache bei dem Kollegen anruft und befragt welche Gründe er hatte so schroff zu sein. Jetzt wird es durch den Chef da ein Eintrag geben. Hoffe mal das alle draus lernen.

    Kommentar von camper1919 camper1919camper1919

    ja, schade, dass der polizist nicht gleich reagiert hat

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