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Begleitetes fahren (BF 17)

Frage von wurstpeterpeter wurstpeterpeter

Hallo :)

Also ich habe vor kurzem mein BF 17 bestanden... Darf ich an dem Tag an dem ich 17 werde frühs gleich mal mit meiner mum oder dad losfahren OHNE das ich den roten Wisch abgeholt habe? Weil ich mein ich hab ja bestanden und ich bin dann ja 17... Müsste dann ja kein problem sein, oder?

Danke an HILFREICHE Antworten! :)

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von Franticek Franticek

    Wenn du eine Fahrerlaubnis machst, dann musst du zuerst die Ausbildung machen, anschliessend die Pruefungen bestehen. Die Fahrerlaubnis hast du aber erst dann, wenn sie dir persoenlich uebergeben wird. Sobald du den Schein also noch nicht abgeholt hast, hast du noch keine Fahrerlaubnis, bis dahin waere es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, also eine Straftat mit reichlich Konsequenzen.
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    Wenn du die Fahrerlaubnis hast, dann darfst du auch Fahren. Wenn du dann den Schein mal zuhause vergisst, dann ist das lediglich ein Fahren ohne Fuehrerschein. Du HAST dann ja eine Fahrerlaubnis, nur den Fuehrerschein, der das bestaetigt, eben nicht dabei. Das ist nur eine kleine Ordnungswidrigkeit und kostet meines wissens so um die 10 oder 15 Euro.

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    Antwort von FreshG FreshG

    Nein du musst den Führerschein haben. Vor allem, weil der Begleiter eingetragen sein muss und bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss! Spontan mit irgendeinem Begleiter ist nicht drin. Er muss eingetragen sein in deinem Führerscheind, muss schon länger fahren, zu gleich schon länger keine Punkte haben und so viel ich weiß sogar über 30 sein.

    Kommentar von wurstpeterpeter wurstpeterpeterwurstpeterpeter

    Das wurde ja alles schon lange im vorraus getan..

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    Antwort von beast beast

    Das wird ein Problem. Du musst Deinen Lappen schon erst bei Dir haben bevor Du fährst. Aber sag mal, wo machst Du Fahrschule, dass Dir Deine Fragen nicht dort beantwortet werden ? Normal erklärt Dir das der Fahrlerher alles ganz von selber wie das mit dem Lappen langläuft .....

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    Antwort von mondscheinpoet2 mondscheinpoet2

    Nein, nur mit dem roten Wisch;)

    Mfg Mondscheinpoet

    Kommentar von wurstpeterpeter wurstpeterpeterwurstpeterpeter

    Wenn ich fragen darf, Wieso? Weil ich mein wenn jetzt jemand seinen Fühererschein vergisst muss er ihn halt bei der Polizeiwache vorzeigen... Oder ist das da was anderes?

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Ja, das ist etwas ganz anderes.

    Kommentar von mondscheinpoet2 mondscheinpoet2mondscheinpoet2

    Ist halt ein Gesetz

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