Begleitetes Fahren- Darf mein Begleiter schlafen?

7 Antworten

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Es muss bei jeder Fahrt eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitpersonen mitfahren. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren den Führenschein Klasse B oder Klasse 3 haben und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Der Fahrer darf keinen Alkohol trinken und für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Grenze. Fahrer und Begleitperson dürfen keine verbotenen berauschenden Mittel zu sich nehmen. Die Begleitperson soll den Fahrer nur beraten und darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen. Eine Unterweisung der Begleitpersonen wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben. Das schließt NICHTSCHLAFEN mit ein.

http://www.autofahren-mit-17.de/

Danke für das Sternchen und einen schönen 1. Advent.

@powerfraqu6464

Gern geschehen und Wünsche zurück ;)

Nein darf er nicht ^^ Der Sinn des Begleitenden Fahren ist, dass die Begleitperson auf dich aufpasst. Wenn sie also schläft gilt sie nicht als Begleitperson und ist genau so eingestuft als würde sie überhaupt nicht mitfahren :D

Nein, er darf weder schlafen, noch Alkohol getrunken haben, da er als "offizieller" Fahrer gilt und zur Rechenschaft gezogen wird, wenn etwas passiert. Schließlich hast du ja noch keinen Führerschein!

Das stimmt überhaupt nicht, man hat einen Führerschein und der Begleiter muss sich an die Promillegrenze halten, darf also schon Alkohol trinken. Zur Rechenschaft gezogen wird der Begleiter auch nicht.

Dein Begleiter darf während der Fahrt nicht schlafen,da er dich im Falle eines Falles beraten soll.Wenn es nicht so wäre,bräuchtest du doch keinen Begleiter.

klaro... er muss ja eigentlich nur bei dir sitzen...

LG ToSt

Blödsinn, dann könnte er/sie ja gleich alleine fahren!!!