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Begleitendes ab 17 Jahren - Beifahrer 0,5 Promillegrenze

Frage von lilly1r lilly1r

Ich würde gerne wissen, ob die Dinge, die man in den Foren liest stimmen, dass wenn man einen Führerschein hat, der einem erlaubt mit 17 Jahren mit einer Begleitperson zu fahren, die Begleitperson bis 0,5 Promille haben darf? Hat jemand vielleicht eine Internetseite, auf der VERLÄSSLICH oder einigermaßen seriös dies steht?

Danke :)

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Antworten (6)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Flouou Flouou

    Laut §48a Abs. 6 darf er bis zu 0.5 Promille im Blut haben, hier nochmal nachzulesen: http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48a.php

    Kommentar von lilly1r lilly1rlilly1r

    Dankeschön :)

  • 1
    Antwort von ginatilan ginatilan

    Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen. Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!) Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.

    http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php

    Kommentar von lilly1r lilly1rlilly1r

    Danke, die Seite habe ich auch gerade entdeckt :)

    Ich verlass mich einfach mal darauf !

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    Danke, die Seite habe ich auch gerade entdeckt :)

    warum fragst du dann noch?

    die Seite ist kompetent

    Kommentar von lilly1r lilly1rlilly1r

    Nein nachdem ich die Frage gestellt habe.

    In einem weiterem Forum .

  • 1
    Antwort von Strobery Strobery

    also soweit ich weiß muss die person ganz nüchtern bleiben..

    Kommentar von lilly1r lilly1rlilly1r

    http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php Meinst du, dass man sich darauf verlassen kann?

  • 1
    Antwort von larry2010 larry2010

    ich meien, das mir eine verwandte erzählt, das der beifahrer keinerlei alkohol getrunken haben darf.

  • 0
    Antwort von killerfcb2 killerfcb2

    Ich mach fahrprüfung und hab gelernt (in Bayern) dass man nur 0,0 promille haben darf :D

  • 0
    Antwort von Crack Crack

    .........

    Kommentar von lilly1r lilly1rlilly1r

    Nicht ich :D Meine Begleitperson !

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    @Crack

    die Frage lautete nach dem Begleiter

    Grüßle

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Ja sorry, da war ich wohl zu schnell. :-)

    0,5 ‰

    Sollten deutlichen Ausfallerscheinungen erkennbar sein wird die Polizei in der Regel wahrscheinlich nur die Weiterfahrt verbieten. Ist allerdings die Begleitperson so betrunken dass sie ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann wird der junge Fahrer so behandelt, als wäre er ohne Begleitperson unterwegs.

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