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Begleitender Umgang

Frage von bellibelli bellibelli

Hallo zusammen, Ich habe zwar keine Frage aber mich würde trotzdem eure Meinung interessieren. Seit gut drei Jahren bin ich von der Mutter meiner Kinder getrennt und wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Es kam in diesen Jahren immer wieder zu Konflikten bezüglich der Kinder. Mir wurden weder Informationen bezüglich Kindergarten oder Gesundheit / Entwicklung der Kinder zugänglich gemacht. Ich habe mir diese Informationen selbst besorgt sprich mich im Kindergarten und Ärzten informiert. Wegen meinem sogenannten Aktionismus wurde ich dann sogar von ihr vor Gericht geschleift damit mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird. Dieser Versuch blieb allerdings ohne Erfolg und das Gericht trug dann ihr auf mir alle 1/4 Jahre schriftlich Bericht zu erstatten. Mein Besuchs und Umgangsrecht habe ich 14 tägig immer pünktlich wahr genommen und mich strikt an die gerichtliche Vereinbarung gehalten. Allerdings habe ich einen solchen Bericht nie bekommen. Seit nunmehr 1/2 Jahr wurde bei ihr eine flexible Erziehungshilfe im Haushalt installiert. Die Kinder erzählten mir an den Besuchswochenenden immer wieder von Übergriffen seitens ihres neuen Lebensgefährten. Ich habe das dann schriftlich dem Jugendamt gemeldet und die Kinder haben es dann auch dem Jugenamt gegenüber bestätigt. Die flexible Erziehungshilfe erhielt daraufhin noch einen Kontrollauftrag.Mehr passierte allerdings nicht. Heute telefonierte ich wieder einmal mit dem Jugenamt und während des Gesprächs rutschte der Mitarbeiterin dann herraus das meine Ex wohl einen Antrag bei Gericht gestellt hat das ich die Kinder nur noch im begleiteten Umgang sehen kann. Ich habe mir was die Kinder angeht nie etwas zu schulden kommen lassen deshalb war ich total perplex. Was ist eure Meinung !! Hätte so ein Antrag Erfolg und wie steht ihr generell zu so einem Umgang. Ist es nicht eher ein Mittel die Kinder noch mehr vom Vater zu entfremden wenn solch ein Umgang sich auf 4 Stunden alle 2 Wochen begrenzen würde

Danke für eure Zeit und Antworten

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Bodensatz Bodensatz

    Puh, das ist ja echt heikel. Natürlich wird es die Kinder hemmen, wenn sie dich nur noch in Begleitung einer Tante vom Jugendamt sehen dürfen. Du mußt doch aber Auskunft darüber bekommen, warum diese Maßnahme angeordnet wurde, kann ja nicht einfach so auf blauen Dunst sein. Wenn dir das Jugendamt keine Auskunft erteilt, versuch es echt über´n Anwalt. Es sind deine Kinder, du hast ein Recht auf sie und deine Kids genauso ein Recht auf ihren Vater und dafür lohnt es sich allemal zu kämpfen.

    Kommentar von bellibelli bellibelli

    die Massnahme ist ja noch nicht angeordnet. Das ganze kam offenchtlich dardurch das mein 6 jähriger Sohn versucht uns gegeneinander auszuspielen und bei uns erzählt was seine Mutter angeblich sagt und umgekehrt genauso. Allerdings versteht meine Ex nicht das der Kleine das bei beiden macht und glaub das ich ihn aufhetze. Ich habe ihn sogar schon gebeten solche Dinge nicht mehr zu erzählen und sage ihm jedesmal das ich seine Mama frage ob es stimmt. Die andere Seite kommt aber gar nicht auf die Idee und versucht gleich >Fakten zu schaffen

    Kommentar von Bodensatz BodensatzBodensatz

    Ist echt ´ne schwierige Situation, bist du mit deiner Frau so sehr zerstritten, dass ihr nicht mal drüber reden könnt (ohne ihren Neuen). Wenn euer Sohn merkt das ihr zwar nicht mehr als Paar aber als Eltern nach wie vor zusammenhaltet, könnte ihm der "Spaß" ganz schnell vergehen. Wahrscheinlich hegt er nur immer noch die Hoffnung das "alles wieder gut wird" und vielleicht hat er auch Probleme mit dem Freund deiner Ex.

    Kommentar von bellibelli bellibelli

    Also verheiratet waren wir nicht und ein Problem hat er mit ihrem neuen sicherlich. Es könnte auch an ihrer Borderlineerkrankung liegen, aber es wäre zu einfach alles damit zu begründen.

    Kommentar von bellibelli bellibelli

    Also verheiratet waren wir nicht und ein Problem hat er mit ihrem neuen sicherlich. Es könnte auch an ihrer Borderlineerkrankung liegen, aber es wäre zu einfach alles damit zu begründen.

    Kommentar von bellibelli bellibelli

    Also verheiratet waren wir nicht und ein Problem hat er mit ihrem neuen sicherlich. Es könnte auch an ihrer Borderlineerkrankung liegen, aber es wäre zu einfach alles damit zu begründen.

    Kommentar von bellibelli bellibelli

    Also verheiratet waren wir nicht und ein Problem hat er mit ihrem neuen sicherlich. Es könnte auch an ihrer Borderlineerkrankung liegen, aber es wäre zu einfach alles damit zu begründen.

    Kommentar von bellibelli bellibelli

    Also verheiratet waren wir nicht und ein Problem hat er mit ihrem neuen sicherlich. Es könnte auch an ihrer Borderlineerkrankung liegen, aber es wäre zu einfach alles damit zu begründen.

    Kommentar von bellibelli bellibelli

    Also verheiratet waren wir nicht und ein Problem hat er mit ihrem neuen sicherlich. Es könnte auch an ihrer Borderlineerkrankung liegen, aber es wäre zu einfach alles damit zu begründen.

    Kommentar von Bodensatz BodensatzBodensatz

    und wenn du nochmal mit deinem Sohn redest und ihm erklärst wie lieb du ihn hast und wie weh dir das tut und das es eventuell bald so sein wird, dass ihr nicht mehr zusammen in den Zoo (oder was er sonst besonders gern macht) gehen könnt, weil da jetzt immer jemand Fremdes bei sein soll um zu beobachten das "du als Papa" nichts verkehrt machst. Vielleicht (hoffentlich) versteht er dann was los ist. Ich wünsch dir echt viel Glück.

    Kommentar von bellibelli bellibelli

    sorry für die doppelten einträge aber des pc spinnt

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    Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Das bestätigt eigentlich wieder einmal die oft gehörte Meinung über das Jugendamt: Da wo sie sind, ist nichts, da wo was ist, sind sie nicht!

    Begleiteter Umgang ist in meinen Augen so ziemlich das herabwürdigenste, das einem Vater angetan wird. Ich persönlich würde em niemals zustimmen, lieber würde ich gar keinen Umgang pflegen als dass ich das meinen Kindern und mir antun würde.

    Wie die Chancen stehen, dass sie damit durchkommt, kann man aus der Ferne schlecht beurteilen. Es kommt halt auf das JA an, auf die Einstellung des Sachbearbeiters, was dort dokumentiert wurde etc.

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    Antwort von timbatal timbatal

    mein gott veranstaltest du einen kindergarten. wenn du informationen das kind betreffend möchtest, dann mach ein elterngespräch in der kita und wende dich an den zuständigen kinderarzt. dort kannst du dir im rahmen deines sorgerechtes die infos holen die du möchtest. während deines umgangs kannst du dich überzeugen wie es den kindern geht. wozu soll deine ex dir irgendwelchen berichte schreiben? das ist nur sinnvoll bei asr seitens der mutter. also kompletter kinderkram deinerseits. du siehst doch ob die kids dir geistig folgen können und ob sie gesund sind. was du betreibst ist eine hexenjagd und wenn die mutter nun der meinung ist, dass dem ein ende gesetzt werden muss, weil du die kids manipulierst, wäre die frage in wie weit das stimmt. wenn sie klagen will, dann lass sie doch klagen. solange du dir nix vorzuwerfen hast, kann ja nix passieren. nur solltest du einiges an ruhe einkehren lassen und aufhören die km zu belästigen. lass sie einfach sein und komm deinem umgang nach. du wirst ja sehen ob sie mit ihrem antrag durchkommt und interessant wäre, womit sie das begründet.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    In Bezug auf die leicht zu erlangenden Informationen stimme ich dir zu.

    Die Alarmglocken schrillen aber bei: Die Kinder erzählten mir an den Besuchswochenenden immer wieder von Übergriffen seitens ihres neuen Lebensgefährten.

    Kommentar von bellibelli bellibelli

    wenn du richtig gelesen hättest habe nicht ich diesen Bericht angeordnet sondern das Gericht und das nicht auf meinen Antrag sondern als Antwort darauf das sie mir untersagen wollte mir informationen alleine zu holen. Desweiteren habe ich wenn du genau gelesen hättest mir selbständig die Informationen geholt.. Ich glaube wenn deine Kinder dir an den Besuchswochenenden erzählen würden das sie vom neuen Partner deiner Ex geschlagen werden würdest du es hoffentlich auch melden. Das hat mit Hexenjagd in keinster weise etwas zu tun. Ich lasse ihr in allen Belangen ausreichend Spielraum zu entscheiden, aber wo das Kindeswohl gefährdet ist hört dieser Spielraum jawohl auf.

    Kommentar von timbatal timbataltimbatal

    hm kinder erzählen viel wenn der tag lang ist. wenn meine kinder derartiges erzählen würden, dann würde ich dort persönlich nachfragen und nicht irrelevante ämter einladen. im notfall würde ich strafanzeige stellen. fertig. die frage ist ob die sachen stimmen die das kind erzählt. mal überlegt, ob sie bei mutti erzählen das du sie schlägst?

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Begleiteter Umgang wird immer dann angeordnet, wenn nicht geklärt ist, ob während der Umgangskontakte eine Kindeswohlgefährdung entstehen könnte. Da paßt dann vorsichtshalber jemand auf und beobachtet auch, wie Du mit den Kindern umgehst. Es muß also ein Argument geben, warum sie plötzlich der Meinung ist, die kinder wären bei Dir nicht mehr gut aufgehoben.

    Wenn die KInder Dir gegenüber bestätigt haben, daß es Übergriffe seitens des neuen Lebensgefährten gibt, könnte man natürlich auch mal laut über eine Strafanzeige wegen Körperverletzung nachdenken^^

    Kommentar von bellibelli bellibelli

    ich habe gegenüber dem Jugendamt ganz klar erklärt das wenn ich noch einmal von solchen Dingen erfahren sollte ich sofort Anzeige erstatten werde. Seit genau diesem Zeitpunkt fing das ganze Theater ja an

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Was Du gegenüber dem Jugendamt erklärst, ist allerdings heftigst egal. Was Deine eigenen Rechte angeht, ist das Jugendamt ein sehr zahnloser Tiger. Du solltest Dich ausschließlich an das Familiengericht halten. Nur von dort kann wirksam Druck auf die Kindesmutter ausgeübt werden.

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