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Begleitdienst für Demente

Frage von 274ag 274ag

Weiß jemand, nach welchen gesetzlichen Grundlagen der Begleitdienst für Demenzkranke geregelt ist? SGB XI ? oder?

Danke im voraus.

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Antworten (1)

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    Antwort von sophiababy sophiababy

    Um den Besuchs- und Begleitdienst für Demente auszuführen, ist ein spezieller Vorbereitungskurs (mit Zertifikat) notwendig. Der freiwillige Einsatz wird mit einer Aufwandsentschädigung seitens der Pflegekasse gem. § 45 c SGB IX vergütet.

    Der Betreuungsbedarf kann nur über den MDK ermittelt und von der Pflegekasse genehmigt werden. Dies ist die sogenannte "Pflegestufe 0".

    Vom Bundesministerium für Gesundheit (http://www.bmg.bund.de):

    Wer hat Anspruch auf den Betreuungsbetrag? Für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychisch kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen) hatte der Gesetzgeber bereits zum 1. Januar 2002 Verbesserungen bei der häuslichen Versorgung eingeführt. Solche Pflegebedürftige können seitdem zusätzlich für Betreuungsleistungen bis zu 460 Euro pro Jahr von der Pflegekasse im Wege der Kostenerstattung erhalten. Der Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von zugelassenen Pflegediensten (sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt) oder von nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten entstehen.** Der Betreuungsbetrag wurde im Jahr 2008** erhöht. Seit dem 1. Juli 2008 wird je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag gewährt. Der Betreuungsbetrag ist auf bis zu 100 Euro monatlich (Grundbetrag) bzw. auf bis zu 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag) gestiegen – und damit auf bis zu 1.200 Euro bzw. 2.400 Euro jährlich. Personen mit einem vergleichsweise geringeren allgemeinen Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag. Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren allgemeinen Betreuungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag.

    Kommentar von 274ag 274ag274ag

    Danke für Deinen Fleiß !

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