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Beglaubigung Unterschrift

Frage von swissdog swissdog

Muss die Unterschrift vor demjenigen, der sie beglaubigen soll, getätigt werden oder kann ich das für denjenigen erledigen, indem ich die unterschriebenen Dokumenten und Original-Pässen vorlege (ohne Anwesendheit des Unterschriftenleisters)? Weiss das jemand?

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Antworten (6)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Baiana Baiana

    Die Unterschrift muss entweder vor dem Notar getätigt werden oder dieser kann sie anerkennen.

    Das geht aus dem Beurkundungsgesetz §40 hervor (für Deutschland zumindest):

    .

    § 40 Beglaubigung einer Unterschrift

    (1) Eine Unterschrift soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des Notars vollzogen oder anerkannt wird.

    (2) Der Notar braucht die Urkunde nur darauf zu prüfen, ob Gründe bestehen, seine Amtstätigkeit zu versagen.

    (3) Der Beglaubigungsvermerk muß auch die Person bezeichnen, welche die Unterschrift vollzogen oder anerkannt hat. In dem Vermerk soll angegeben werden, ob die Unterschrift vor dem Notar vollzogen oder anerkannt worden ist.

    .

    Um sicher zu gehen, ruf am besten den Notar an und frag nach.

    Kommentar von swissdog swissdogswissdog

    Danke! ich muss auf's amt - die haben aber erst morgen nachmittag wieder auf - und da kann er nicht. habe schon emails und nachrichten hinterlassen.

    Kommentar von Baiana BaianaBaiana

    Hab noch was gefunden, aus dem hervorgeht, dass derjenige tatsächlich persönlich erscheinen muss und entweder dort vor dem Beamten unterschreibt oder ein bereits von ihm unterschriebenes Schriftstück als von ihm unterschrieben anerkennt, wobei dies dann vom Beamten anerkannt wird:

    "Unterschriften und Handzeichen sollen von der zuständigen Stelle in der Regel nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt werden. Deshalb müssen Sie persönlich das entsprechende Schriftstück vorlegen, auf dem Sie die Unterschrift leisten wollen oder auf dem Sie die Unterschrift bereits geleistet haben.

    Anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses stellt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Ihre Identität fest. In seiner Gegenwart unterschreiben Sie das Schriftstück oder erkennen die bereits geleistete Unterschrift als Ihre an. Anschließend wird der Beglaubigungsvermerk angebracht."

    http://tinyurl.com/yjakn9j

  • 2
    Antwort von Gonzi Gonzi

    Derjenige der wen beglaubigen will, muss auch unterschreiben. Wenn du das selbst machst ist das Urkundenfälschung.

    Kommentar von swissdog swissdogswissdog

    nein, nein. ich will nicht für ihn unterschreiben! er kann nur nicht mit und ich frage mich, ob er alles unterschreiben kann und ich alle dokumente für ihn zum amt bringe. ich wäre nur bote...

  • 1
    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Die Unterschriftenleistung muss zwingend vom Unterfertiger in Anwesenheit des Beglaubigenden geleistet werden. Zudem benötigt der Unterfertiger ein amtliches Ausweisdokument, auf dem seine Unterschrift abgebildet ist.

    Kommentar von swissdog swissdogswissdog

    wir kommen wohl nicht dran vorbei. Danke!

  • 1
    Antwort von aena23 aena23

    da muss leider er unterschrieben, denn seine unterschrift wird ja beglaubigt, nicht deine..

    ausser du bist ein betreuer oder ähnliches, was ich aber nicht glaube..

    leider:-(( lg

    Kommentar von swissdog swissdogswissdog

    Schade. Vielen Dank!

  • 1
    Antwort von emser emser

    Eine Unterschrift muss vor dem Beglaubiger getätigt werden! Bei Dokumenten ist es etwas anderes, aber wenn du eine beglaubigte Unterscrift brauchst, muss die Unterschrift vor Ort getätigt werden!

    Kommentar von swissdog swissdogswissdog

    so'n Mist. ;o) Danke!

  • 0
    Antwort von jimpo jimpo

    Das geht garnicht! Das ist Urkundenfälschung.

    Kommentar von Baiana BaianaBaiana

    Unsinn.

    Du hast die Frage nicht verstanden, oder?

    Kommentar von jimpo jimpojimpo

    Das ist kein Unsinn, das ist eine Tatsache.

    Kommentar von Baiana BaianaBaiana

    Urkundenfälschung liegt vor, wenn jemand für einen anderen unterschreibt.

    Das soll hier aber gar nicht passieren.

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. ;-)

    Kommentar von swissdog swissdogswissdog

    nein, ich will nichts unterschreiben oder fälschen. nur die dokumente vorlegen und begalubigen lassen. als bote sozusagen. ;o)

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