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Beglaubigte Kopie-reicht?

Frage von silli1968 silli1968

Wir gehen heute zum Notar um den Kaufvertrag für ein Haus abzuschliessen.Dort bekommen wir 2 Kopien ausgehändigt,so steht es im Entwurf des Vertrages,der uns zugeschickt wurde.Für die Bank brauchen wir eine beglaubigte Kopie um ein Festgeldkonto aufzulösen.Reicht dann eine dieser Kopien oder muss man diese dann noch mal beglaubigen lassen.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von tinafritz1992 tinafritz1992

    Die Kopie, die ihr vom Notar bekommen habt, reicht vollkommen aus. Bei uns steht jedenfalls auch "beglaubigte Kopie" drauf! Dann viel Glück im neuen Heim und immer eine handbreit Wasser unter´m Kiel (oder besser ein paar Euros auf dem Konto ;)))!

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    Antwort von renegade2k renegade2k

    Wenn ihr die Kopien vom Notar kriegt, sind die doch begalubigt, also keine Sorge.

    Eine "einfache" Kopie von der beglaubigten Kopie zu ziehen reicht jedoch nicht!

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    Antwort von FataMorgana2010 FataMorgana2010

    Normalerweise sind diese Kopien genau für diesen Zwecke gedacht und beglaubigt.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Die eine Kopie ist schon für die Bank.

    Normalerweise hat der Notar seinen Stempel auf die Kopie noch mal draufgemacht und damit beglaubigt.

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    Antwort von jospe jospe

    eine notariell beglaubigte kopie reicht aus.

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    Antwort von BELLA92 BELLA92

    Ich würde sie beglaubigen lassen. Du musst mal den Verantwortlichen da fragen, was er braucht.

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