Beginnt Tätigkeitszeit bei Auswärtstätigkeit außerhalb regulären Arbeitszeit von zuHause od Arbeit?

4 Antworten

Vielleicht hilft Dir das hier ein wenig weiter:

Als Grundsatz hierfür [inwieweit Reisezeiten über die regelmässige Arbeitszeit hinaus zu vergüten sind oder ggf. Freizeitausgleich zu gewähren ist] gilt zunächst, daß diese nur dann zu vergüten sind, wenn dies vereinbart oder „den Umständen nach“ zu erwarten ist, § 612 I BGB. Gibt es keine Regelung, sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalles maßgeblich. Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind angeordnete Dienstreisen grundsätzlich als Arbeitszeit zusätzlich zu vergüten, es sei denn, sie gehören zur geschuldeten Hauptleistung (s.o. z.B. für den LkW-Fahrer) oder die mit ihr verbundene Mehrleistung ist nach den Umständen vom Gehalt abgedeckt. So nimmt das BAG an, dass bei einer sogenannten „gehobenen“ und entsprechend vergüteten Haupttätigkeit eine Reisezeit bis zu zwei Stunden über die geschuldete Arbeitszeit hinaus durch das reguläre Gehalt abgegolten ist, BAG 03.09.1997, EzA §612 BGB Nr. 20.

Quelle: http://www.jobsprinter.com/arbeitsrecht/dienstreisen.aspx

Die Tätigkeit beginnt mit der Abfahrt bzw Anmeldung im Betrieb. Ausnahme wäre: Das Dienst-KFZ befindet sich bei Ihnen und sie fahren direkt zur Baustelle o.ä.

du hast recht das diese zeit zur arbeitszeit gilt, wenn diese wirklich außerhalb deiner normalen arbeitszeiten liegen würde.kurzes beispiel:

du musst von mo bis fr an jedem tag 8 h arbeiten. also 40 h woche wenn du aber nur von mo bis do gearbeitet hast und freitag frei hast, aber am samstag wieder arbeiten gehen sollst, zählt am samstag deine arbeitszeit erst bei arbeitszeitbeginn auf arbeit.diese zeit zählt nicht als überstunden oder mehrarbeit, sondern zu deiner im arbeitsvertrag vereinbarten wöchentlichen arbeitszeit.

in deinem fall, hast du aber diese zeit ab dem gang aus der haustür zu bekommen.du stehst ja für die mehrarbeit auf und nicht um deine vertragliche zeit zu erfüllen.

eine außnahme gibt es aber noch.wenn für dich der bundesmontagetariv zählt, könntest du pech haben.dort steht geschrieben das deine arbeitszeit am arbeitsplatz beginnt.und da ist es egal wo der arbeitsplatz ist.wenn du 400 km fahren musst an einem tag und dann arbeiten sollst waren die 400 km freizeit und danach musst du trotzdem noch deine 8 stunden leisten.(dies ist nur ein beispiel und dient zur erklärung) das es gegen andere gesetze verstößt müsst ihr mir da ni noch sagen....aber wie gesagt.nur bei bundesmontagetarivverträgen.

hoffe konnt helfen

Für Arbeitnehmer mit regelmäßig wechselnden Einsatzorten, gilt die Abwesenheit von der Wohnung als Maßstab für den Mehraufwand für Verpflegung. Das kannst du unter Reisekosten nachlesen.