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Beginnt ein Vertrag, der durch anklicken im Internet nicht gewollt zustande genommen ist?

Frage von Titus1942 Titus1942

sofort, oder erst wenn ich davon erfahren habe? ( Rechnungsstellung ). Ich kann ja schließlich keinen Vertrag kündigen von dem ich nichts weiß. Im übrigen geht es mir weiter um die Kündigungsfrist. Ab wann beginnt diese? Kann mir jemand Literatur etc. nennen?

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Antworten (3)

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    Antwort von Praline Praline

    Abzockergeschichte - das gehört dazu: Einfach ignorieren! Laß die!

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Hm? Wer sagt das? Du kannst auch bei Otto.de aus Versehen dich verklicken. Das muss keine Abzocke sein. Ansonsten natürlich: http://www.youtube.com/watch?v=_Q7Z5qQ8i-8&feature=PlayList&p=A6D1B1B2556DCF24&index=2

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    Antwort von dantes dantes

    Wikipedia: Willenserklärung, Willensmangel, Erklärungsirrtum. Einfach mal die Artikel lesen. Musst du eben anfechten.

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    Antwort von mainstream mainstream

    Der Gesetzgeber hat dafür extra ein Widerrufsrecht von einem Monat vorgeschrieben ..... also einfach storrnieren

    ps: mit abschluss des Vertragsbeginnt die einmonatige kündigungsfrist.

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