sofort, oder erst wenn ich davon erfahren habe? ( Rechnungsstellung ). Ich kann ja schließlich keinen Vertrag kündigen von dem ich nichts weiß. Im übrigen geht es mir weiter um die Kündigungsfrist. Ab wann beginnt diese? Kann mir jemand Literatur etc. nennen?
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Beginnt ein Vertrag, der durch anklicken im Internet nicht gewollt zustande genommen ist?
Frage von
Titus1942
Antworten (3)
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dantesdantes
Wikipedia: Willenserklärung, Willensmangel, Erklärungsirrtum. Einfach mal die Artikel lesen. Musst du eben anfechten.
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0Antwort von
mainstreammainstream
Der Gesetzgeber hat dafür extra ein Widerrufsrecht von einem Monat vorgeschrieben ..... also einfach storrnieren
ps: mit abschluss des Vertragsbeginnt die einmonatige kündigungsfrist.
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Diese Frage
Hm? Wer sagt das? Du kannst auch bei Otto.de aus Versehen dich verklicken. Das muss keine Abzocke sein. Ansonsten natürlich: http://www.youtube.com/watch?v=_Q7Z5qQ8i-8&feature=PlayList&p=A6D1B1B2556DCF24&index=2