Wenn bei einem Antragsdelikt gegen einen unbekannten Täter zunächst Strafantrag gestellt wurde und dann der Täter nach sagen wir 2 monaten ermittelt wird, beginnt dann die Antragsfrist des Geschädigten neu und gilt wieder für 3 Monate oder ist nur noch der eine Monat aus dem ersten Strafantrag gegen unbekannt "übrig"? (ui langer Satz geworden).
wied
Klar Anzeige wäre erstattet. Es geht ja um den Antrag. Natürlich ist es ein Antragsdelikt. Frage ist, warum dann Antrag gegen unbekannt stellen, wenn die Frist erst bei ermitteln eines Täters zu laufen beginnt.