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Beginnt die Gewährleistungsfrist für ein ausgetauschtes Möbelstück wieder neu ?

Frage von zukunftsmusik08 zukunftsmusik08

Ich habe ein Möbelstück im Oktober 2008 gekauft. Dieses wurde nach diversen Nachbesserungsversuchen im April 2009 getauscht,d.h. das ehemalig gekaufte Möbel wurde abgeholt und durch ein neues Stück ersetzt. Nun sind seit Dezember 2010 gravierende Mängel festzustellen. Das verkaufende Möbelhaus beruft sich darauf,das die Garantiezeit(2 Jahre) abgelaufen sei. Hat nun die Garantiezeit im Oktober 2008 begonnen und ist erloschen,oder hat sie wieder neu im April 2009 begonnen,denn dann würde jetzt noch die Garantie vorliegen? Ich freue mich über jede brauchbare Antwort,vielleicht kennt ja jemand auch gleichlautende gerichtliche Urteile,denn mit dem Möbelhaus komme ich auf dem "guten Weg" nicht weiter. Vielen vielen Dank.

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Antworten (1)

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    Antwort von Tisha Tisha

    Gewährleistung und Garantie sind ein Unterschied. Ein himmelweiter sogar. Die Gewährleistung ist von Gesetz her vorgeschrieben und beginnt gem §§433ff BGB mit dem Kaufvertrag und beginnt Umtausch neu. Die GARANTIE ist eine freiwillige Leistung die lediglich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss (transparent und verständlich). Sie wird idR per Garantieerklärung oder -vereinbarung getroffen und muss NICHT von vorn beginnen, denn in D muss niemand eine Garantie geben. Gewährleistung aber sehr wohl.

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