Hallo,
meine Vorredner haben schon einiges sehr gut beschrieben.Die Wohlverhaltensphase (das wird vom Gericht im nachhinein beschlossen) beginnt mit dem Insolvenzbeginn. ( das heißt die Insolvenz wurde genau mit Datum und Urzeit eröffnet und alles zusammen dauert 6 Jahre.
Als Hinweis: Die richtige Insolvenz dauert eigentlich nur ein paar Monate bis ca. 1Jahr,dein Insolvenzverwalter erstellt zum Schluss dem Gericht über einen Abschlussbericht.Giebt es keine Versagungsgründe wird die Restschuldbefreiung erteilt nach dem Du die Wohlverhaltensphase beendet hast. Es ist ziemich kompliziert zu erklären und ich merke auch das viele von einer Insolvenz nichts bzw. nur ein paar teile Wissen.
Es ausführlich zu erlären würde echt den Rahmen sprengen.
Wichtig ist eines:Arbeite mit deinem Insolvenzverwalter zusammen (er vertritt Dich und nicht die Gläubiger) versuche soviel wie möglich Dir von Ihm erklären zu lassen das hilft Dir dann ungemein. Denn Du glaubst garnicht was Dir das Gesetz für rechte einräumt und wenn Du das kennst steht Dir mehr Geld zur verfügung als Du denkst. PS. ich spreche hier aus eigener Erfahrung weil ich alles durch Betrüger verloren habe und selbst in die Insolvenz gehen musste.Ich kann nur jeden raten dem die Schulden über dem Kopf gewachsen sind diesen Weg zu gehen.Bei z.b einer aussergerichtlichen Einigung hat man meisstens weniger Geld in der Tasche
Wann beginnt denn diese Wohlverhaltensphase konkret.
Wäre super wenn ich hier eine Antwort kriegen könnte
Danke dir
Die beginnt mit dem Bescheid vom Amtsgericht - so weit ich weiß.
Sobald das Verfahren eröffnet wird, bekommst du bescheid bis wann alle Gläubiger ihre Forderungen anmelden müssen. Nach diesem Termin erfolg wieder ein Brief mit einem neuen Termin, bin jetzt nicht ganz sicher was das nochmal für ein Termin ist. Dannach fängt meist die WVP an. Kannst so etwa 3-4 Monate nach Eröffnung der Inso rechnen, wenn es alles gut läuft und keine Probleme auftreten.Kann aber auch 1 Jahr werden.