1

Beginn Private Insolvenz

Frage von nightmare nightmare

Hallo,

hab private Insolvenz angefangen. Außergerichtlicher Einigungsversuch ist gescheitert. Alle Anträge hab ich abgegeben und das Gericht hat jetzt einen Anwalt, ich schätze mal das ist nun mein Treuhänder, bestellt. Hat jetzt schon meine Zeit ich glaube 6 Jahre bis zur Restschuldbefreiung begonnen?? Und was muss ich denn dem Anwalt nun mitteilen, braucht der noch irgendwas von mir??

bitte helft mir...

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 2
    Antwort von stef1601 stef1601

    Der Treuhänder (Anwalt) wird sich bei dir melden zwecks Terminabsprache und dir sagen was er alles von dir braucht. Die 6 Jahre laufen ab dem Tag der Wohlverhaltensphase, die dauert aber noch ein paar Monate bis es losgeht. Deswegen sollte man immer mit c.a. 7 Jahren rechnen. Das alles sollte aber eine Schuldnerberatung dir mitgeteilt haben.

    Kommentar von nightmare nightmare

    Wann beginnt denn diese Wohlverhaltensphase konkret.

    Wäre super wenn ich hier eine Antwort kriegen könnte

    Danke dir

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Die beginnt mit dem Bescheid vom Amtsgericht - so weit ich weiß.

    Kommentar von stef1601 stef1601stef1601

    Sobald das Verfahren eröffnet wird, bekommst du bescheid bis wann alle Gläubiger ihre Forderungen anmelden müssen. Nach diesem Termin erfolg wieder ein Brief mit einem neuen Termin, bin jetzt nicht ganz sicher was das nochmal für ein Termin ist. Dannach fängt meist die WVP an. Kannst so etwa 3-4 Monate nach Eröffnung der Inso rechnen, wenn es alles gut läuft und keine Probleme auftreten.Kann aber auch 1 Jahr werden.

  • 0
    Antwort von Lokfuehrer Lokfuehrer

    Hallo, meine Vorredner haben schon einiges sehr gut beschrieben.Die Wohlverhaltensphase (das wird vom Gericht im nachhinein beschlossen) beginnt mit dem Insolvenzbeginn. ( das heißt die Insolvenz wurde genau mit Datum und Urzeit eröffnet und alles zusammen dauert 6 Jahre.

    Als Hinweis: Die richtige Insolvenz dauert eigentlich nur ein paar Monate bis ca. 1Jahr,dein Insolvenzverwalter erstellt zum Schluss dem Gericht über einen Abschlussbericht.Giebt es keine Versagungsgründe wird die Restschuldbefreiung erteilt nach dem Du die Wohlverhaltensphase beendet hast. Es ist ziemich kompliziert zu erklären und ich merke auch das viele von einer Insolvenz nichts bzw. nur ein paar teile Wissen. Es ausführlich zu erlären würde echt den Rahmen sprengen. Wichtig ist eines:Arbeite mit deinem Insolvenzverwalter zusammen (er vertritt Dich und nicht die Gläubiger) versuche soviel wie möglich Dir von Ihm erklären zu lassen das hilft Dir dann ungemein. Denn Du glaubst garnicht was Dir das Gesetz für rechte einräumt und wenn Du das kennst steht Dir mehr Geld zur verfügung als Du denkst. PS. ich spreche hier aus eigener Erfahrung weil ich alles durch Betrüger verloren habe und selbst in die Insolvenz gehen musste.Ich kann nur jeden raten dem die Schulden über dem Kopf gewachsen sind diesen Weg zu gehen.Bei z.b einer aussergerichtlichen Einigung hat man meisstens weniger Geld in der Tasche

  • 0
    Antwort von Lokfuehrer Lokfuehrer

    Hallo,

    auch an stef1601. Du hast eigentlich alles perfekt über den Ablauf geschrieben. Nur das Gericht rechnet den Beginn ( Datum der Eröffnung der Insolvenz)mit an. Auch wenn der Beschluss dazu 1 Jahr später kommen sollte.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.