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Beginn Private Insolvenz

gefragt von nightmare am 18.06.2009 um 8:42 Uhr

Hallo,

hab private Insolvenz angefangen. Außergerichtlicher Einigungsversuch ist gescheitert. Alle Anträge hab ich abgegeben und das Gericht hat jetzt einen Anwalt, ich schätze mal das ist nun mein Treuhänder, bestellt. Hat jetzt schon meine Zeit ich glaube 6 Jahre bis zur Restschuldbefreiung begonnen?? Und was muss ich denn dem Anwalt nun mitteilen, braucht der noch irgendwas von mir??

bitte helft mir...

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stef1601
beantwortet von stef1601 am 18. Juni 2009 08:45
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Der Treuhänder (Anwalt) wird sich bei dir melden zwecks Terminabsprache und dir sagen was er alles von dir braucht. Die 6 Jahre laufen ab dem Tag der Wohlverhaltensphase, die dauert aber noch ein paar Monate bis es losgeht. Deswegen sollte man immer mit c.a. 7 Jahren rechnen. Das alles sollte aber eine Schuldnerberatung dir mitgeteilt haben.

Kommentar von nightmare am 18. Juni 2009 08:50

Wann beginnt denn diese Wohlverhaltensphase konkret.

Wäre super wenn ich hier eine Antwort kriegen könnte

Danke dir

Kommentar von anjanni am 18. Juni 2009 08:55

Die beginnt mit dem Bescheid vom Amtsgericht - so weit ich weiß.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 18. Juni 2009 10:20

Sobald das Verfahren eröffnet wird, bekommst du bescheid bis wann alle Gläubiger ihre Forderungen anmelden müssen. Nach diesem Termin erfolg wieder ein Brief mit einem neuen Termin, bin jetzt nicht ganz sicher was das nochmal für ein Termin ist. Dannach fängt meist die WVP an. Kannst so etwa 3-4 Monate nach Eröffnung der Inso rechnen, wenn es alles gut läuft und keine Probleme auftreten.Kann aber auch 1 Jahr werden.


anonym
beantwortet von Lokfuehrer am 19. Juni 2009 13:33
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Hallo, meine Vorredner haben schon einiges sehr gut beschrieben.Die Wohlverhaltensphase (das wird vom Gericht im nachhinein beschlossen) beginnt mit dem Insolvenzbeginn. ( das heißt die Insolvenz wurde genau mit Datum und Urzeit eröffnet und alles zusammen dauert 6 Jahre.

Als Hinweis: Die richtige Insolvenz dauert eigentlich nur ein paar Monate bis ca. 1Jahr,dein Insolvenzverwalter erstellt zum Schluss dem Gericht über einen Abschlussbericht.Giebt es keine Versagungsgründe wird die Restschuldbefreiung erteilt nach dem Du die Wohlverhaltensphase beendet hast. Es ist ziemich kompliziert zu erklären und ich merke auch das viele von einer Insolvenz nichts bzw. nur ein paar teile Wissen. Es ausführlich zu erlären würde echt den Rahmen sprengen. Wichtig ist eines:Arbeite mit deinem Insolvenzverwalter zusammen (er vertritt Dich und nicht die Gläubiger) versuche soviel wie möglich Dir von Ihm erklären zu lassen das hilft Dir dann ungemein. Denn Du glaubst garnicht was Dir das Gesetz für rechte einräumt und wenn Du das kennst steht Dir mehr Geld zur verfügung als Du denkst. PS. ich spreche hier aus eigener Erfahrung weil ich alles durch Betrüger verloren habe und selbst in die Insolvenz gehen musste.Ich kann nur jeden raten dem die Schulden über dem Kopf gewachsen sind diesen Weg zu gehen.Bei z.b einer aussergerichtlichen Einigung hat man meisstens weniger Geld in der Tasche


anonym
beantwortet von Lokfuehrer am 18. Juni 2009 14:51
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Hallo,

auch an stef1601. Du hast eigentlich alles perfekt über den Ablauf geschrieben. Nur das Gericht rechnet den Beginn ( Datum der Eröffnung der Insolvenz)mit an. Auch wenn der Beschluss dazu 1 Jahr später kommen sollte.


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