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Befugnisse des Arbeitsamtes/ Entbindung von der Schweigepflicht

Frage von diebelskiller diebelskiller

Muß man seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden, wenn das Arbeitsamt dies per Eingliederungsvertrag "anordnet"? Ist ein Eingliederungsvertrag, der ja nur durch Nötigung, also der Androhung von Bestrafung zustandekommt, juristisch anfechtbar?

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Antworten (8)

  • 9
    Antwort von schurke schurke

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich Deine Frage richtig verstehe.

    Du beziehst Sozialleistungen? und das A-Amt oder die Arbeitsagentur bittet Dich nun um Mithilfe? was den Eingliederungsvertrag umfasst?

    Wenn dem so ist, dann ist die Agentur schon berechtigt Deine gesundheitlichen Gründe zum nicht Arbeiten zu kennen und Deinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Ersatzweise kannst Du auch einen Amtsarzt aufsuchen, was auf das selbe hin läuft.

    Ich möchte Dich hier nicht abwerten oder so, das steht mir wirklich fern. Aber wer, wenn auch berechtigt, auf Kosten der Allgemeinheit lebt, der muss dies auch ordentlich begründen und herleiten können.

    Ich wünsche Dir gute Besserung und eine guten Rutsch.

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    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Muß man seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden, wenn das Arbeitsamt dies per Eingliederungsvertrag "anordnet"?

    Ja. Diese Berechtigung ergibt sich aus deiner Mitwirkungspflicht gem. SGB.

    Ist ein Eingliederungsvertrag, der ja nur durch Nötigung, also der Androhung von Bestrafung zustandekommt, juristisch anfechtbar?

    Nein, aus welchem Rechtsgrund sollte er? Du hast alles zu tun, um der Vermittlung am Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Alles.

    Und es erfüllt nicht den Tatbestand der Nötigung, wenn bei mangelnder Mitwirkung Leistungen verweigert oder gekürzt werden, weil die erforderlichen Unterlagen nicht beigebracht sind, um den Anspruchsgrund zu belegen.

    Alternativ kann man natürlich seine Privatsphäre schützen und auf Leistungsbezug verzichten.

    G imager761

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    Antwort von hanco hanco

    Nein, ist er nicht. Alternativ kann die Arbeitsagentur auch verlangen, dass Du zu einer betriebsärztlichen Untersuchung gehst. Wenn Du Leistungen empfängst, bist Du verpflichtet, den Aufforderungen nachzukommen.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Der Sachbearbeiter bekommt diese Ergebnisse aber NICHT zu sehen.

    Er sieht nur, ob der "Kunde" arbeitsfähig ist, oder nicht.

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    Antwort von Schummler Schummler

    wenn du richtig krank bist glaubt dein sachbearbeiter dir der wird genug menschenkenntnis haben um dich einzuschätzen. es wird nicht ohne grund sowas angeordnet. einfach einen job suchen der sich mit deiner krankheit ausüben lässt dann hast du deine ruhe

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Der Arzt wird mit dem JobCenter auf keinen Fall korrespondieren. Er gibt Daten höchstens an der ärztlichen Dienst der Bundesagentur. Diese unterliegt dann aber ebenfalls der Schweigepflicht. Deinen Sachbearbeiter geht das** überhaupt nichts** an.

  • 0
    Antwort von binchen2010 binchen2010

    wenn mna Leistungen bezieht ist man zur Mitarbeit verpflichtet. Man könnte auch verlangen dass du zu einem Amtsarzt gehst. Bei Verweigerung droht Leistungskürzung.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Welche Bestrafung wurde denn angedroht? Gibt es dafür Zeugen oder irgendwelche (z.B. schriftlichen) Beweise?

  • 0
    Antwort von Anettchen2010 Anettchen2010

    Ich find die Frage interessant....Aber um diese Zeit wirste keine richtige ANtwort bekommen...

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