Muß man seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden, wenn das Arbeitsamt dies per Eingliederungsvertrag "anordnet"? Ist ein Eingliederungsvertrag, der ja nur durch Nötigung, also der Androhung von Bestrafung zustandekommt, juristisch anfechtbar?
Befugnisse des Arbeitsamtes/ Entbindung von der Schweigepflicht
Antworten (8)
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9Antwort von
schurkeschurke
Ich bin mir nicht sicher, ob ich Deine Frage richtig verstehe.
Du beziehst Sozialleistungen? und das A-Amt oder die Arbeitsagentur bittet Dich nun um Mithilfe? was den Eingliederungsvertrag umfasst?
Wenn dem so ist, dann ist die Agentur schon berechtigt Deine gesundheitlichen Gründe zum nicht Arbeiten zu kennen und Deinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Ersatzweise kannst Du auch einen Amtsarzt aufsuchen, was auf das selbe hin läuft.
Ich möchte Dich hier nicht abwerten oder so, das steht mir wirklich fern. Aber wer, wenn auch berechtigt, auf Kosten der Allgemeinheit lebt, der muss dies auch ordentlich begründen und herleiten können.
Ich wünsche Dir gute Besserung und eine guten Rutsch.
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Muß man seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden, wenn das Arbeitsamt dies per Eingliederungsvertrag "anordnet"?
Ja. Diese Berechtigung ergibt sich aus deiner Mitwirkungspflicht gem. SGB.
Ist ein Eingliederungsvertrag, der ja nur durch Nötigung, also der Androhung von Bestrafung zustandekommt, juristisch anfechtbar?
Nein, aus welchem Rechtsgrund sollte er? Du hast alles zu tun, um der Vermittlung am Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Alles.
Und es erfüllt nicht den Tatbestand der Nötigung, wenn bei mangelnder Mitwirkung Leistungen verweigert oder gekürzt werden, weil die erforderlichen Unterlagen nicht beigebracht sind, um den Anspruchsgrund zu belegen.
Alternativ kann man natürlich seine Privatsphäre schützen und auf Leistungsbezug verzichten.
G imager761
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hancohanco
Nein, ist er nicht. Alternativ kann die Arbeitsagentur auch verlangen, dass Du zu einer betriebsärztlichen Untersuchung gehst. Wenn Du Leistungen empfängst, bist Du verpflichtet, den Aufforderungen nachzukommen.
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SchummlerSchummler
wenn du richtig krank bist glaubt dein sachbearbeiter dir der wird genug menschenkenntnis haben um dich einzuschätzen. es wird nicht ohne grund sowas angeordnet. einfach einen job suchen der sich mit deiner krankheit ausüben lässt dann hast du deine ruhe
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Der Arzt wird mit dem JobCenter auf keinen Fall korrespondieren. Er gibt Daten höchstens an der ärztlichen Dienst der Bundesagentur. Diese unterliegt dann aber ebenfalls der Schweigepflicht. Deinen Sachbearbeiter geht das** überhaupt nichts** an.
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binchen2010binchen2010
wenn mna Leistungen bezieht ist man zur Mitarbeit verpflichtet. Man könnte auch verlangen dass du zu einem Amtsarzt gehst. Bei Verweigerung droht Leistungskürzung.
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bitmapbitmap
Welche Bestrafung wurde denn angedroht? Gibt es dafür Zeugen oder irgendwelche (z.B. schriftlichen) Beweise?
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Anettchen2010Anettchen2010
Ich find die Frage interessant....Aber um diese Zeit wirste keine richtige ANtwort bekommen...
Der Sachbearbeiter bekommt diese Ergebnisse aber NICHT zu sehen.
Er sieht nur, ob der "Kunde" arbeitsfähig ist, oder nicht.