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Befristungsgrund Altersteilzeit

Frage von Sabrina9 Sabrina9

Hallo

Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft im Dezember 2011 aus! Der Grund für meine Befristung ist die Freistellungsphase der Altersteilzeit eines Kollegen! Meine Frage ist nun, ist dies überhaupt ein richtiger Grund, da mein Kollege ja auf keinen Fall wieder kommen wird! Ich hoffe mir kann jemand helfen! Viele Grüße Sabrina

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Gegenfrage: Ist denn tatsächlich schon zu 100% klar, dass Du dann wirklich gehen mußt? Oft sind Haushaltspläne / Stellenpläne durch derartige Befristungen einfacher zu rechtfertigen und die GF ist erst mal aus dem Schneider. Später läßt man sich dann einen anderen Befristungsgrund einfallen bzw. die ergeben sich aus weiteren personellen Veränderungen. Sachgrundbefristungen sind ja nun bis in alle Ewigkeit möglich und wenn man vorhatte, die Stelle Deines ATZ-Kollegen nach Eintritt in dessen Rente nicht mehr neu zu besetzen, wird es schwer sein, den Vertrag per Gerichtsentscheid auf unbefristet feststellen zu lassen. Wenn Du Dich dort wohl fühlst und die Beziehung zu Vorgesetzten ok ist, kann ich Dir nur raten ein Gespräch zu suchen. Die haben diese Fristen meistens auch nicht so auf dem Schirm und bekommen von der Personalabteilung zwei, max. drei Monate vorher einen Hinweis. Diese Zeitspanne wäre mir auch zu knapp. Also Flucht nach vorne!

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Da ein befristetes Arbeitsverhältnis schriftlich vereinbart werden muss,hast du doch die angegebenen Bedingungen mit deiner Unterschrift akzeptiert.

    Wenn in dem Vertrag der Ablauf der Befristung im Dezember festgelegt wurde,handelt es sich um eine kalendermäßige Befristung,und die endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine kalendermäßig befristete Beschäftigung bedarf auch keines sachlichen Grundes.

    Ohne den kompletten Arbeitsvertrag zu kennen,kann man hier keine unwirksame Befristung erkennen.

    Du kannst aber auch eine online-Rechtsauskunft zu einer geringen Gebühr einholen :

    http://www.recht-gehabt.de/rechtsauskunft/index2.php

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du einen ersten Arbeitsvertrag "befristet" angenommen hast, brauchte das überhaupt keine Begründung. Erst wenn der Vertrag mit einer weiteren Befristung verlängert wird, muss das begründet werden. Spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vetrages solltest du Rücksprache mit der Firma halten. Dann hast du noch Zeit genug die zum Jahreswechsel eine neue Arbeit zu suchen. Ansonstens müsstest du dich dann arbeitssuchend melden.

    Kommentar von Sabrina9 Sabrina9

    Eine Begründung muss doch immer vorliegen, wenn das Arbeitsverhältnis zwei Jahre überschreitet. Ich arbeite schon vier Jahre dort.

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