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Befristungen/Beschränkungen am neuen Führerschein

Frage von horbach horbach

Ich habe meinen Führerschein 1988 erworben ( rosa Schein). Jetzt habe ich mir den neuen SCheckkartenführerschein ausstellen lassen und habe auf einmal auf der Rückseite in der Spalte 12 unter C1 und C1E eine zeitliche Befristung bis 2014. Heisst das, das ich ab 2014 nicht mehr berechtigt bin, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu fahren? Ich habe im Internet gesucht und folgendes gefunden:

Schlüsselzahlen der Europäischen Union

95

Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum ... erfüllt (zum Beispiel: 95.01.01.2012).

171

Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste

Frage: verliere ich in 3 Jahren die Berechtigung ? Ich habe auf der Führerscheinstelle angerufen und die Dame am Telefon meinte: Diese Befristung gelte nur für gewerbliche Nutzung.

Davon steht aber niergends etwas. Hiiiiilfeeeeeeee......

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Antworten (4)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Doch,du kannst immer noch bis 7,5 Tonnen fahren ( siehe www bmj de Gesetze)

    Kommentar von horbach horbachhorbach

    Hallo, ich habe auf der Seite nachgeguckt, kann aber diesen Absatz nicht finden. Ich weiss, das ich bis zum Jahr 2011 fahren darf, aber danach? Kannst du mir das vielleicht kopieren? Das wäre supernett!!!!

  • 1
    Antwort von spaceflug spaceflug

    Ach so, ja Fristen, das betrifft die Berufskraftfahrereignung, die man dir jetzt "geschenkt" hatte. Sowie das zusätzliche Recht, beim LKW; das man mit 50 verliert, wenn man nicht einen Gesundheitsnachweis erbringt.

    Kommentar von horbach horbachhorbach

    Wo finde ich das schriftlich? Egal wo ich im Internet recherchiere - nix....

    Kommentar von horbach horbachhorbach

    Danke für die Antwort....

  • 1
    Antwort von spaceflug spaceflug

    Vergiss das was du bislang darüber gelesen hast wie Rechte verloren etc..

    *Mit dem Umtausch hat sich nichts an dem verändert was du bislang fahren durftest.***

    Headline

    **

    Weiter ist es falsch, das bis 2014 ALLE den Führerschein umtauschen müssen, sonder es ist so das in den nächsten 20 Jahren alle (auch du) die heute ausgegebenen Führerscheine nochmal umtauschen müssen.

    Dein Vorteil ist heute, das du einen neuen hast (also nix rosa nix grauer Lappen) und mit dem Umtausch noch lange lange warten kannst, bis du einen neuen mit Frist (!) bekommst.

    Die jetzt noch die alten haben, werden wohl bei einer Kontrolle mal gebeten umzutauschen, weil evt. das Bild nix mehr ist oder so, ist für dich aber anders, weil du ja wohl ein aktuelles BIld heute drin hast.

    Kommentar von horbach horbachhorbach

    Ja, aber wieso findet man dann nix schriftliches als Aufklärung im Internet? Ich such und suche - aber leider werde ich nicht fündig. Danke für die Antwort!!

  • 1
    Antwort von chiliheadz chiliheadz

    Wenn du ein solches Fahrzeug "gewerblich" nutzt, musst du zu diesem Zeitpunkt einen neue "Befähigung" nachweisen. Ich hätte an deiner Stelle den alten Führerschein behalten. Mit der Beantragung des neuen Führerscheins hast du FREIWILLIG auf deine alten Rechte verzichtet und die neuen Verpflichtungen anerkannt. DAS ist einer "Führerscheinentziehung" gleichzusetzen, für die jedoch gesetzlich keine Grundlage vorhanden ist. Ich an deiner Stelle würde schriftlich, per Einschreiben, auf die Streichung dieses Passus bestehen und ebenfalls auf die Eintragung des Führerscheins T, der dir mit dem "Rosalappen" ALLE Trecker und Zugmaschinen erlaubt hat. Gewöhnlich wird nämlich auch DER gestrichen, so dass du nur noch bis 18KW fahren dürftest. Deine Verkehrsrechtsschutz würde in diesem Fall die Anwaltskosten bis zum BGR oder europäischem Gerichtshof zahlen, wenn die Führerscheinstelle nicht vorher aufgibt.

    Lass dir das nicht gefallen! Auch wenn bis zu diesem "Fahrverbot" noch eine Zeit verstreicht! Denke daran, auch "Einspruchsfristen" verjähren. Mit Kenntnisnahme des Fehlers beginnt sie bereits!.... .

    Kommentar von horbach horbachhorbach

    Das ist ja, was ich wissen will. Die auf der Führerscheinstelle haben gesagt, das jeder bis 2014 einen der neuen Führerscheine haben müsste. Und das bei allen so eingetragen wird. Wenn man das gewerblich nutzt, muss man dann eine extra Bewilligung beantragen oder so....Aber ich finde das nirgends schriftlich. Wenn ich ein Wohnmobil haben möchte, das über 3,5 Tonnen schwer ist, dann darf ich das ja fahren, hat die Dame bei der Führerscheinstelle gesagt. ABer nirgends steht, nur gewerblich....Ich wills aber schriftlich und genau wissen....Finde im Internet nichts was diese Aussage unterstützen würde...

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