Eine Frage zu folgender Situation:
Seit dem 01.07.2009 besteht der Arbeitsvertrag mit einem kirchlichen Träger als Schwangerschaftsvertretung. Dieser wurde mehrfach verlängert und zuletzt bis zum November 2011 (also über 2 Jahre hinaus). Der Sachgrund hat sich nicht geändert.
Jetzt wird dieser Vertrag sehr wahrscheinlich nicht mehr verlängert, da der Sachgrund (sprich die vertretene Person kehrt zurück) entfällt.
Besteht hier nicht auch ein Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag, da die Dauer von zwei Jahren überschritten wurde? Aus den Gesetzestexten werde ich persönlich nicht recht schlau ( TzBfG und Bat-Kf).
Kann mir jemand hierzu eine fachliche Auskunft geben?
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