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Befristetes Arbeitsverhältnis bei Zweiteinstellung?

Frage von DayaMaus DayaMaus

Folgende Situation. Frau Mustermann hat einen befristetes Arbeitsverhältnis im Supermarkt (auf 400€ Basis für 1/2 Jahr), nach Auslauf der Frist, ist das Verhältnis beendet und Frau Mustermann sucht sich einen neuen Job, auch befristet. Wieder wurde dieses Verhältnis nicht verlängert und Frau Mustermann fragt bei dem Supermarkt an, ob sie dort wieder anfangen könnte. Sie würde dort wieder eingestellt werden, aber wieder nur befristet, ist das Rechtmäßig? Müsste sie bei einer Wiedereinstellung nicht einen Festvertrag erhalten, wenn es keine sachlichen Gründe für einen befristeten Vertrag gibt? (starker Personalmangel im Supermarkt schließt sachliche Gründe wie Inventur, Weihnachtsgeschäft aus) Zwischen der Beendigung und der Neueinstellung liegt in etwa ein 1/2 Jahr. Schonmal Danke an Euch Lg DayaMaus Schonmal Danke für eure Antworten. Grüße

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Antworten (2)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von bitmap bitmap

    In dem Fall wäre tatsächlich bei rein kalendermäßiger Befristung (ohne Sachgrund) das 2. Arbeitsverhältnis in der selben Firma nicht wirksam befristet.

    ''(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.''

    http://www.buzer.de/gesetz/2932/index.htm § 14 ... siehe auch § 16.

    Kommentar von DayaMaus DayaMaus

    Oookay, ich denke ich habe das Paragraphen-Deutsch verstanden :) Vielen Lieben Danke, Frau Mustermann wird sich freuen, wieder einen festen Job zu haben :)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Freut mich für Frau Mustermann. :)

    Sie sollte es aber (wenn das 2. Arbeitsverhältnis erst wieder angefangen hat), jetzt noch nicht in der Firma raus posaunen. Es reicht, wenn sie etwas unternimmt bis 3 Wochen nach dem Ende dieses Arbeitsverhältnisses. (Siehe § 17 im obigen link)

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    Antwort von Arjiroula Arjiroula

    Wieso sollte eine Festeinstellung ein Muß sein? Wenn der Arbeitgeber keine Festverträge abschließen will, muß er das nicht tun. Der Arbeitnehmer muß sich andererseits darauf nicht einlassen und kann sich eine andere Stelle suchen.

    Das hat auch nichts damit zu tun, daß jemand ein halbes Jahr zuvor schon mal in dem selben Unternehmen einen Zeitvertrag hatte.

    Kommentar von Reservist ReservistReservist

    Wenn man keine Ahnung hat - Fresse halten.

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