6

Befristeter Vertrag oder Festvertrag?

Frage von Ally32 Ally32

Arbeite seit fast zwei jahren in einem Unternehmen auf 21-Stundenbasis. Zweimal wurden Jahresverträge geschlossen. 

Nun läuft mein Vertrag im Juni dieses Jahres aus. Die ersten 18 Monate war ich in einer Filiale hier im Ort, im Januar wurde ich in einen anderen Ort versetzt. In dieser Filiale wird mein Vertrag so wie es aussieht auch nicht verlängert. 

 

Jetzt kam mein alter Filialleiter hier aus dem Ort auf mich zu und bot mir an mich auf 15-Stunden-Basis einzustellen. Gut finanziell ist es genausoviel wie arbeitslos, aber egal. 

 

Nun meine Frage: 

Dürfen die mir wieder einen befristeten Vertrag geben oder muss es ein Festvertrag sein?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 10
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von smoky smoky

    ally laut gesetz darf max über die dauer für 2 jahre befristet werden. (kettenbebrifstung)

    (ausname bei der neugründung eines unternehmens ist innerhalb der ersten vier jahre eine befristete anstellung mit einer dauer von max vier jahren zulässig, innerhalb dieses zeitraums sind mehrfache verlängerungen möglich)

    arbeitnehmer die vor beginn des  befristeten arbeitsverhältnisses mindestens 52 jahre alt sind, können max fünf jahre mit mehrfachen verlängerungen befristet angestellt werden.

    (voraussetzung dafür ist, dass sie vorher mindestens vier monate arbeistlos waren oder na einer öffentlich geförderten beschäftigungmaßnahme teilgenommen haben.

    gesetz über teilzeitarbeit und befristete arbeistverträge- tzbfg

     

    ally du bekommst (musst) auf jeden fall einen unbefristeten arbeitsvertrag bekommen.

  • 4
    Antwort von Hexle2 Hexle2

    Hallo Ally,

    wahrscheinlich waren Deine beiden Zeitverträge ohne Sachgrund.

    Solltest Du bei Deinem alten Filialleiter einen Vertrag bekommen darf er Dir nur mit Sachgrund (z.B. Mutterschutz oder Erziehungszeit, bestimmtes Projekt mit zeitlicher Begrenzung etc.) einen befristeten Vertrag anbieten. Ansonsten muß der Vertrag unbefristet sein.

    Diese max. 2 Jahre in denen drei mal verlängert werden kann gelten nur für "normale" Zeitverträge ohne Sachgrund.

    Manche Arbeitgeber schaffen es, Mitarbeiter über viele Jahre mit Zeitverträgen zu beschäftigen. Sie müssen immer nur einen guten Grund haben.

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    (1)Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Geasamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchsten dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

    (3)Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden.(§ 14 Abs.:2 Satz 1 und 3 TzBfG)


    Einen befristeten Arbeitsvertrag kann man dir geben,wenn du z.B. zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wirst.

    Ansonsten ist nur eine Festanstellung möglich.

     

     

  • 3
    Antwort von vollimleben vollimleben

    Hallo "Süsse"Ich kann dir darauf antworten,weil mein Sohn das damals bei der Rettungswache  erlebt hat.Ihm wurde auch gesagt,nach dem 3ten befriesteten Vertrag kommt ein fester,aber Pustekuchen.Ihm wurde dann auch angeboten,weniger Stunden zu machen,Der Hammer war,er sollte dann täglich zu einer Wache fahren (auf seine Kosten)die 40 Kilometer weiter war.Als er das ablehnte wurde ihm gekündigt!Die sitzen einfach am längeren Hebel.

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von stelari stelari

    BAG Urteil vom 12.1.2011, 7 AZR 194/09 - NEIN !!

    Nun gilt entweder unbefristeter Vertrag oder Kündigung... !!

    Nur weil es mit anderen Bedingungen ist - der Arbeitgeber bleibt der gleiche und das zählt!

  • 1
    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Dazu wurde vor kurzem ein Urteil gefällt,das gilt aber auch für alle,siehe mal nach unter www bundesarbeitsgericht de

  • 1
    Antwort von Zerberus63743 Zerberus63743

    Hm... bei mir vor ein paar Jahren galt noch... nach 2x befristet, muss gekündigt werden oder ein Festeinstellungsvertrag gemacht werden. 

    Die Aussage von Deine alten Filialleiter rechne ich so mal Daumen, dass der Dir einen 400-Euro-Vertrag in Festeinstellung anbietet. Du solltest mal fragen, ob dass auch noch steigerungsfähig (durch Überstunden) wäre oder damit dass Ende der Leiter erreicht ist.

    Ich denke mal, dass es ein Hartzer mit 365 Euro + Vergünstigungen + Wohnungszuschuss dann besser hat. Allerding wird man dort doch auch dann sehr arg geknechtet. Ich gebe allerdings auch zu bedenken. Ein Hartzer hat auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Chancen, als einer der zu einem Hungerlohn noch einen Job macht. Ich empfehle Dir, nimm an und beiss zumindest für den Moment die Zähne zusammen. Vielleicht tut sich auch noch die Gelegenheit zu einem weiteren 400-Euro-Job auf.

     

    Viel viel Erfolg und Gruss

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.