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Befristeter Vertrag nach 2 Jahren - geht es noch weiter? Wie?

Frage von desperada desperada

Wer weiß, ob und welche Möglichkeit es gibt, einen Arbeitnehmer (Drittmittelstelle) über den Ablauf eines 2 jährigen befristeten Arbeitsverhältnisses hinaus weiter befristet zu beschäftigen? Der Arbeitgeber (Klinik, privater Träger) möchte sich keinesfalls rechtlicher Unsicherheit aussetzen, die Stelle soll weiter befristet bleiben. Der Arbeitnehmer keine Möglichkeit bekommen, einen unbefristeten Vertrag einzuklagen. Aber das Interesse an einem Beibehalt des jetzigen Zustands ist vorhanden. Bitte Zuschriften mit Quellenangabe, danke

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von naibaf8989 naibaf8989

    Gesetzlich ist es nicht erlaubt, sogenannte "Kettenverträge"" zu vereinbaren. Bei einem Anschlußvertrag nach der Befristung, der wieder befristet ist, würde man den gesetzlichen Kündigungsschutz aushebeln. Der Gesetzgeber hat sich also etwas dabei gedacht, als er mehrmalige Befristungen verboten hat. Der Arbeitgeber hat 2 Möglichkeiten: ÜBernahme des Arbeitnehmers in ein festes Arbeitsverhältnis(Ohne die übliche Probezeit; die ist nämlich nicht mehr logisch) oder die Einstellung eines anderen neuen Mitarbeiters. Der kann dann natürlich befristet werden. Der Arbeitsplatz bleibt ein befristeter aber die Person muß eine andere sein.

    Kommentar von desperada desperadadesperada

    genau das meint mein Arbeitgeber auch. Die Gründe, die der Gesetzgeber für befristete Verträge mit Sachgrund angibt, erscheinen ihm in meinem Fall nicht zutreffend und vor einem Arbeitsgericht anfechtbar- wie ärgerlich für den Arbeitnehmer, der gern einen befristeten Vertrag in Kauf nimmt, bevor er die Kündigung kassiert!

    Kommentar von naibaf8989 naibaf8989naibaf8989

    dererlei unbefriedigende Situationen gibt es öfter. ZB.: Schwerbeschädigte werden häufig nicht eingestellt weil sie einen besonderen Kündigungsschutz "genießen".

  • 1
    Antwort von sanbrasil sanbrasil

    Es gibt zwei Möglichkeiten: man kann die Befristung über einer weiteren, 3. Firma vereinbaren (z.B. vom gleichen Verbund oder Leihfirma) oder man kann einen genauen Sachgrund festlegen, der die Befristung rechtfertigt (z.B. die Vertretung einer Arbeitskollegin während der Elternzeit).

    Kommentar von desperada desperadadesperada

    Vielen Dank für die Antwort, aber beide Möglicheiten treffen in meinem Fall leider nicht zu!

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    Antwort von tabeah tabeah
    Kommentar von tabeah tabeahtabeah
    Kommentar von desperada desperadadesperada

    ganz herzlichen Dank! Diese beiden Links haben mir sehr weitergeholfen!

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