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Befristeter Vertrag nach 2 Jahren - geht es noch weiter? Wie?

gefragt von desperada am 20.07.2009 um 18:33 Uhr

Wer weiß, ob und welche Möglichkeit es gibt, einen Arbeitnehmer (Drittmittelstelle) über den Ablauf eines 2 jährigen befristeten Arbeitsverhältnisses hinaus weiter befristet zu beschäftigen? Der Arbeitgeber (Klinik, privater Träger) möchte sich keinesfalls rechtlicher Unsicherheit aussetzen, die Stelle soll weiter befristet bleiben. Der Arbeitnehmer keine Möglichkeit bekommen, einen unbefristeten Vertrag einzuklagen. Aber das Interesse an einem Beibehalt des jetzigen Zustands ist vorhanden. Bitte Zuschriften mit Quellenangabe, danke


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naibaf8989
beantwortet von naibaf8989 am 21. Juli 2009 14:50
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Gesetzlich ist es nicht erlaubt, sogenannte "Kettenverträge"" zu vereinbaren. Bei einem Anschlußvertrag nach der Befristung, der wieder befristet ist, würde man den gesetzlichen Kündigungsschutz aushebeln. Der Gesetzgeber hat sich also etwas dabei gedacht, als er mehrmalige Befristungen verboten hat. Der Arbeitgeber hat 2 Möglichkeiten: ÜBernahme des Arbeitnehmers in ein festes Arbeitsverhältnis(Ohne die übliche Probezeit; die ist nämlich nicht mehr logisch) oder die Einstellung eines anderen neuen Mitarbeiters. Der kann dann natürlich befristet werden. Der Arbeitsplatz bleibt ein befristeter aber die Person muß eine andere sein.

Kommentar von desperada am 23. Juli 2009 19:48

genau das meint mein Arbeitgeber auch. Die Gründe, die der Gesetzgeber für befristete Verträge mit Sachgrund angibt, erscheinen ihm in meinem Fall nicht zutreffend und vor einem Arbeitsgericht anfechtbar- wie ärgerlich für den Arbeitnehmer, der gern einen befristeten Vertrag in Kauf nimmt, bevor er die Kündigung kassiert!

Kommentar von Fb1f0fd2471345e450ec08b559a4f3a7smallnaibaf8989 am 24. Juli 2009 17:51

dererlei unbefriedigende Situationen gibt es öfter. ZB.: Schwerbeschädigte werden häufig nicht eingestellt weil sie einen besonderen Kündigungsschutz "genießen".


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tabeah
beantwortet von tabeah am 20. Juli 2009 18:40
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Kommentar von desperada am 20. Juli 2009 21:44

ganz herzlichen Dank! Diese beiden Links haben mir sehr weitergeholfen!


anonym
beantwortet von sanbrasil am 22. Juli 2009 00:46
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Es gibt zwei Möglichkeiten: man kann die Befristung über einer weiteren, 3. Firma vereinbaren (z.B. vom gleichen Verbund oder Leihfirma) oder man kann einen genauen Sachgrund festlegen, der die Befristung rechtfertigt (z.B. die Vertretung einer Arbeitskollegin während der Elternzeit).

Kommentar von desperada am 23. Juli 2009 19:49

Vielen Dank für die Antwort, aber beide Möglicheiten treffen in meinem Fall leider nicht zu!


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