Hallo zusammen...
ich mache gerade Recht (Arbeitsrecht) durch und bin auf etwas gestoßen, das ich leider nicht kapiere... Zitat: die Regelung in der Praxis dazu führen, dass man allen Arbeitnehmern in Deutschland, die 52 Jahre und älter sind, bis zum Ruhestand befristete und immer wieder verlängerbare Arbeitsverträge anbieten könne. Aufgrund des EuGH-Urteils können Mitarbeiter ab 52 Jahren somit künftig darauf bestehen, dass sie entweder einen unbefristeten Vertrag bekommen oder dass der potenzielle Arbeitgeber einen sachlichen Grund für die Befristung vorbringen kann.
Was jetzt? bekommen die jetzt einen befristeten oder unbefristeten Vertrag??? Also irgendwie stehe ich auf dem Schlauch... DANKE schonmal für die Antworten
gruss
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