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Befristeter Vertrag für ältere Menschen ab 52

Frage von Bosangero Bosangero

Hallo zusammen...

ich mache gerade Recht (Arbeitsrecht) durch und bin auf etwas gestoßen, das ich leider nicht kapiere... Zitat: die Regelung in der Praxis dazu führen, dass man allen Arbeitnehmern in Deutschland, die 52 Jahre und älter sind, bis zum Ruhestand befristete und immer wieder verlängerbare Arbeitsverträge anbieten könne. Aufgrund des EuGH-Urteils können Mitarbeiter ab 52 Jahren somit künftig darauf bestehen, dass sie entweder einen unbefristeten Vertrag bekommen oder dass der potenzielle Arbeitgeber einen sachlichen Grund für die Befristung vorbringen kann.

Was jetzt? bekommen die jetzt einen befristeten oder unbefristeten Vertrag??? Also irgendwie stehe ich auf dem Schlauch... DANKE schonmal für die Antworten

gruss

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Antworten (3)

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    Antwort von Bosangero Bosangero

    erstmal danke für die beantwortung, aber was soll ich den jetzt in der prüfung schreiben sollte diese frage vorkommen. das mit dem 5 jahren habe ich nirgends gefunden... dieses gesetz macht mir echt zu schaffen...

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    Antwort von baertram baertram

    TzBfG § 14 Absatz 3: Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von 5 Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 4 Monate beschäftigungslos im Sinne des § 119 Abs.1 Nr.1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat.

    Bis zu der Gesamtdauer von 5 Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig.

    Nach wie vor ist der Vertrag verhandelbar. Ich habe mit 59 einen unbefristeten Vertrag ausgehandelt.

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    Antwort von BlogStudentDE BlogStudentDE

    Wenn ich nur das Zitat betrachte: Bisher oft nur befristet, nach dem EuGH-Urteil in Zukunft häufiger unbefristet (befristet nur noch mit sachlichem Grund).

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