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Befristeter Vertrag, Auslandsaufenthalt und Arbeitlosengeld?

Frage von Lilalu2007 Lilalu2007

Hallo, mein befristeter Vertrag läuft aus und wird leider nicht verlängert. Ich habe die letzten Jahre (ständige Befristungen) kaum Urlaub gemacht und habe sehr viel Resturlaub, der ausbezahlt wird. Nun möchte ich mich nicht sofort arbeitslos melden. Ich bin ausgelutscht und fix und foxy. Ich möchte gerne für ca. 2 Monate eine größere Reise machen. Wenn ich wieder zurück bin, muss ich mich aber leider arbeitslos melden und hoffe natürlich schnellstmöglich eine neue Arbeit zu finden. Nur falls es etwas dauert, bin ich dann auf das Arbeitslosengeld angewiesen. Was muss ich beachten? Bekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld, wenn ich mich nicht sofort arbeitslos melde? Wie wird das dann berechnet? Bekomme ich weniger, weil ich ja 2 Monate lang dann kein Einkommen habe? Kennt sich jemand aus? Vielen Dank!

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Antworten (2)

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Du hättest dich arbeitssuchend melden müssen sobald feststand, dass dein Vertrag nicht verlängert wird. Daher bekommst du auf jeden Fall eine Sperre. Die setzt aber erst ein, wenn du dich dann später arbeitslos meldest. Es soll ja verhindert werden, dass du überhaupt arbeitslos wirst.

    Kommentar von Lilalu2007 Lilalu2007

    Hallo, arbeitssuchend gemeldet bin ich. Ich habe mich auch beworben, aber bisher ohne Erfolg. Ich möchte aber nicht sofort Arbeitslosengeld beantragen, wenn mein Vertrag ausläuft, sondern erst für ca. 2 Monate ins Ausland. Da ich Urlaub ausgezahlt bekomme, kann ich mir das leisten. Viele Grüße!

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    Antwort von Mullemaus03 Mullemaus03

    wenn du soviel resturlaub hast warum nutzt du dann nicht die zeit um urlaub zu machen? oder willst du dir das unbdingt auzahlen lassen? du solltest dich besser jetzt schon arbeitslos melden wenn du weißt das dein vertrag ausläuft sonst kann es passieren das du eine 7 tägige speere bekommst.

    Kommentar von Mullemaus03 Mullemaus03Mullemaus03

    wenn du dich nicht arbeitslos meldest und für die zwei monate keine leistungen beantragst dann fehlen dir auch die zwei monate in der rente und krankenversichert bist du somit auch nicht.

    Kommentar von Lilalu2007 Lilalu2007

    Bei der Krankenversicherung habe ich schon angefragt. Es ist kein Problem, dass ich mich für diese Zeit freiwillig versichere und die Beiträge selbst zahle. In der Rentenversicherung habe ich zwischen freiberuflicher Beschäftigung und befristeten Verträgen gewechselt habe eh schon Lücken, da kommt es darauf jetzt auch nicht mehr an. Es bringt auch nichts, wenn ich irgendwann zusammenklappe, weil ich von einem 60h Job zum nächsten springe.

    Kommentar von Lilalu2007 Lilalu2007

    Der Urlaub kann aus betrieblichen Gründen nicht bewillgt werden. Ich bin Projektmitarbeiterin. Noch läuft das Projekt und ich muss es zu Ende bringen. Wenn es durch ist, wird meine Stelle nicht verlängert und damit kann ich auch den Urlaub nicht mehr nehmen, sondern er wird ausbezhalt. Das ist nicht mein Wunsch, sondern in meiner Branche leider üblich. Wenn man einen Vetrag hat, schuftet man sich dämlich.

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