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Befristeter Mietvertrag wegen Verkauf. Muss ich ausziehen?

Frage von guesi2007 guesi2007

Ich habe einen befristeten Mietvertrag in dem steht, das das Mietverhältnis am 30.Sep. 08 endet, da die Vermieterin die Wohnung verkaufen möchte und es daher keiner weiteren Kündigung bedarf. Nach einem Telefonat im Juni, hat mir die Vermieterin per Boten einen Brief geschickt, wo sie noch ein mal darauf hinweist, das ich ausziehen muss und das ich dies im Telefonat bestätigt hätte. Vor ein paar Tagen hat sie dann noch mal angerufen um einen Termin für die Übergabe der Wohnung zu machen und wir haben den 30.Sep. vereinbart. Ich suche nun seit 2 Monaten intensiv, aber in Hamburg ist dies garnicht einfach. Die Wohnung wurde noch nicht verkauft. Muss ich nun

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Antworten (7)

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Du mußt bis zu diesem Termin ausziehen.

    Solltest Du an diesem Termin die Wohnung nicht geräumt haben, läufst Du Gefahr, der Vermieterin gegenüber Regresspflichtig zu werden, wenn ein potienteller Käufer vom Kauf abrückt oder einen geringeren Kaufpreis wegen der belegten Wohnung durchdrückt.

    Somit wärst Du Schadenersatzpflichtig.

    Daß Du in den 2 Monaten keine andere Wohnung gefunden hast, ist als Einrede ungültig, da Dir der Termin schon seit Vertragsunterzeichnung bekannt war und es bekannt ist, daß sich eine Wohnungssuche mitunter langwierig gestalten kann.

    Viel Glück!

  • 3
    Antwort von DerDani DerDani

    Normalerweiße müsstest du schon umziehen weil du es mit der vermieterin ausgemacht hast bis 30.september! Das heißt auch das du dir bis dahin ne neue Wohnung suchen und finden musst. Eine Lösung wäre noch deine Vermieterin anzurufen und einen neuen Termin vereinbaren wenn du bis dahin noch keine Wohnung gefunden hast. Viel Glück!

  • 2
    Antwort von kiralee kiralee

    Du weißt seit Einzug, dass du zum bestimmten Datum wieder raus musst. Und wie es sich liest, ist die Vermieterin auch nicht so auf den Kopf gefallen, indem sie dich wiederum rechtzeitig über das offizielle Ende des Vertrages informiert. Du solltest verstärkt nach einer Wohnung suchen oder nach einem Unterschlupf - die Kosten, die auf dich zukommen könnten, wenn du es nicht tust, hat Hoss ja schon in Ansätzen gut beschrieben. Ich selbst bemerke , dass ich deine Vorgehensweise ziemlich dreist finde.

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    Antwort von sunscheiin sunscheiin

    Als Mieter hast du das Vorkaufsrecht, was sicherlich angeboten wurde. Hast du das abgelehnt ist der Auszug gerechtfertigt. Die Möbel kann man auch bei einer Spedition einlagern bis man eine Wohnung findet. Es kommt darauf an in welchen Lebensverhältnis sie sind und wie sie Ihren Lebensunterhalt beschreiten, dem entsprechend gibt es öffentliche Anlaufstellen wo behilflich sind.

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    hier steht mal wieder viel blödsin... alles hab ich auch nicht gelesen, aber der mann von der ponterosa ranch liegt richtig. auch die sache mit dem schadensersatz (§571 BGB) hat man gut erkannt. da steckt also ein großes risiko für dich. die masterfrage aber ist ob du ausziehen mußt. offenbar ist der mietvertrag konform zu § 575 (2)1 BGB geschrieben. dort steht zwar nichts vom vorgesehenen verkauf der wohnung, aber ausdrücklich nur "zb" wo eigenbedarf, umbau und abriß benannt sind. an anderer stelle ist von "räume beseitigen, wesentlich verändern und instandhalten" die rede. der grund zur beendigung des mietverhältnisses wie es bei dir ist wird an keiner stelle konkret benannt. ebenso vermisse ich komentare zu "wirtschaftlicher verwendung". damit kann die rechtsfrage letztlich nur durch ein ordentliches gericht geklärt werden. der streitwert ist mit einer jahresmiete recht hoch, und die chance damit durchzukommen äußerst gering. darum rate ich unbedingt fristgerecht auszuziehen. ersatzweise kannst du insbesondere wenn eine wohnung zu einem anderen zeitpunkt angemietet werden kann mit der vermieterin über eine "nutzungsentschädigung" reden mit der du die wohnung eine weitere, bestimmte zeit nutzen kannst. ihre rechtsberatung scheint so gut zu sein daß ein angehängter befristeter mietvertrag kaum in frage kommt. eine anmerkung noch: wenn der verkauf von vorneherein an einen familienangehörigen vorgesehen war sinkt deine chance von 3 % auf null %.

    vorkaufsrecht bezieht sich nur auf begründung von wohneigentum, kommt also hier nicht in frage. natürlich kannst du über einen kauf verhandeln, aber ohne vorkaufsrecht.

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    Antwort von Mismid Mismid

    Ja du mußt definitiv ausziehen. Du hättest dich schon viel früher damit befassen müssen. Gewußt hast du es ja. Wenn du nichts findest mußt du halt eine Notlösung suchen, zu deinen Eltern ziehen oder ins Hotel bis du etwas anderes gefunden hast

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    Antwort von GoldenSilence GoldenSilence

    Wie oben schon steht, hast du als Mieter dieser Wohnung ein Vorkaufsrecht. Das müsstest Du dann aber schnellstens einverlangen und innerhalb von jetzt 14 Tagen mit der Bank klären. Ansonsten bleibt nichts anderes als der Auszug, sprich: Du mußt nun langsam in die Puschen kommen. Da bei Unterzeichnung des Mietvertrages bereits feststand, dass Du nur bis zum 30.09. dort wohnen kannst, hast Du keinerlei rechtliche Möglichkeiten. Dir bleibt eventuell mit viel Verhandlungsgeschick und gutem Willen Deiner Vermieterin nach einem Gespräch eine Fristverlängerung. Zur Unterstützung Deiner Argumentation solltest Du in Schriftform alle Adressen und Telefonnummern der bisher kontaktierten potentiellen Vermieter vorlegen können.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    vorkaufsrecht nur bei aufteilung zu eigentumswohnungen und dann bis ca. 2 monate nach notarvertrag. alles andere sind leider halbwahrheiten

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