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befristeter Mietvertrag über 3 Jahre - nun Trennung

Frage von Titanito Titanito

Ein Bekannter von mir hat am 1. Juni 2009 mit seiner Freundin einen Zeitmietvertrag für eine Wohnung über drei Jahre abgeschlossen. Also bis zum 31. Mai 2012. Nun ist die Trennung erfolgt, beide benötigen neue Wohnungen, weil die jetzige mit 90m² natürlich zu groß und teuer für einen alleine ist.

Meine Frage: Ist die Trennung ein Grund für eine ausserordentliche Kündigung des Zeitmietvertrages? Am besten mit Paragraphen-Angabe.

Danke Euch im Voraus!

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Antworten (7)

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Teile dich bitte mal mit, was wirklich vereinbart ist.

    Zeitmietverträge gibt es nur noch, wenn der Grund der Befristung z.B. Eigenbedarf, völliger Umbau oder Vermietung an einen Beschäftigten bei Vertragsabschluß genannt wird.

    Daneben kann wirksam vereinbart werden, dass Mieter und Vermieter für eine bestimmte Zeit eine Kündigung ausschließen.

    Aus Deinen Hinweisen kann man Deine Frage nicht beantworten.

    Es gibt kein Kündigungsrecht wegen einer Trennung.

    Wurde der Mietvertrag wirksam abgeschlossen im Sinne der zeitlichen Befristung, kann nur in Verhandlungen mit dem VM erreicht werden, dass er vorzeitig bereit sein könnte, euch aus dem Mietvertrag zu entlassen oder den Vertrag auf einen von Euch umschreibt, sofern dieser die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt.

    Er kann aber auch verlangen, dass Beide kündigen und Beide ausziehen.

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Wie immer korrekt beantwortet. Trotzdem Ergänzung: Fehlt die Angabe der Begründung für die Befristung im Mietvertrag lt. gesetzlicher Vorgabe, ist dieser automatisch ein unbefristeter Mietvertrag und mit der dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar.

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Nein, die Trennung ist kein Grund.

    Zeitmietvertrag ist Zeitmietvertrag.

    Und da gibt es nur wenige Gründe, vorzeitig zu kündigen.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Zeitmietvertrag/befristeter Mietvertrag heißt, mal ganz simpel erklärt, das man bis zum Tag X dort wohnen kann aber nicht muß

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    anitari, genau davon ging ich früher auch aus, musste mich aber korrigieren. Nach neuem Recht gilt, dass ein Zeitmietvertrag für beide Seiten eine verbindliche Laufzeit hat die nicht einseitig gekündigt werden kann. Die Laufzeit ist auch nicht mehr befristet (früher 5 Jahre). Etwas anderes ist es wenn ein beidseitiger Kündigungsverzicht vereinbart wurde, dieser darf nur 4 Jahre umfassen Quelle: Mieterlexikon Seite 629, Ausgabe 2009/2010

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    Antwort von sadlove88 sadlove88

    nein, eigentlich nicht. da man zb ja auch eine trennung vortäuschen kann, um aus dem vertrag raus zu kommen

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    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Ist es wirklich ein befristeter Mietvertrag/Zeitmietvertrag (dafür muß dann auch eine Begründung im Vertrag stehen) könnt Ihr ganz normal mit der 3monatsfrist kündigen.

    Ist es aber ein Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht könnt Ihr erst nach/zum Ablauf des Kündigungsverzichtes kündigen.

    Dein Bekannter soll bitte nochmal in den Vertrag schauen was da genau drin steht.

    Sollte es Kündigungsverzicht sein dann müßte es gegenseitig sein. Sprich Mieter und Vermieter verzichten für 3 Jahre auf eine ordentliche Kündigung. Sollte der Kündigungsverzicht aber nur für den Mieter sein, dann wäre die Klausel unwirksam.

    Also bitte nochmal nachschauen und, wenn möglich, den genauen Wortlaut hier posten.

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    Antwort von Onnlein Onnlein

    Grosses Ei gelegt! Immer vorher nachdenken. Hilft jetzt nicht weiter. Daher der Hinweis: Selbst wenn die ehemalige Lebensendzeitgefaehrtin einfach ausziehen will, schuldet sie trotzdem weiter ihren Mietanteil.

    Da hilft eigentlich nur, lieb mit dem Vermieter zu reden und die Suche nach einem tollen Nachmieter anzubieten. Achtung: Der Vermieter muss niemanden akzeptieren.

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    Antwort von GegenDenStrom25 GegenDenStrom25
    1. Vorzeitige Beendigung

    Liegt ein zulässiger Ausschluß der Kündigungsmöglichkeit vor, kann dem Mieter nicht verwehrt werden, sich einen Nachmieter oder Untermieter für die Wohnung zu suchen, falls er unverschuldet den Wohnort wechseln muss. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zum Nachmieter oder Ersatzmieter

    1. § 575 Zeitmietvertrag

    im klartext: mit dem vermieter sprechen und einen nachmieter vorschlagen!

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    Antwort von GegenDenStrom25 GegenDenStrom25

    es gibt soweit ich weiß keinen mietvertrag bei dem man sich verpflichtet 3 jahre iwo wohnen zu bleiben. das ist eher so zu verstehen, dass du nach drei jahren nicht automatisch sagen kannst ich bleib hier wohnen. soweit ich weiß und ist bei standardmietverträgen die kündigungsfrist 3 Monate. je nachdem wenn du einen nachmieter findest gehts auch schneller. einfach mal mit dem vermieter sprechen!

    Kommentar von anitari anitarianitari

    "es gibt soweit ich weiß keinen mietvertrag bei dem man sich verpflichtet 3 jahre iwo wohnen zu bleiben." Doch das gibt es. Das nennt sich Kündigungsverzicht und ist bis 4 Jahre rechtens.

    .

    "je nachdem wenn du einen nachmieter findest gehts auch schneller." Vorausgesetzt der Vermieter akzeptiert den Nachmieter

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