Ein Bekannter von mir hat am 1. Juni 2009 mit seiner Freundin einen Zeitmietvertrag für eine Wohnung über drei Jahre abgeschlossen. Also bis zum 31. Mai 2012. Nun ist die Trennung erfolgt, beide benötigen neue Wohnungen, weil die jetzige mit 90m² natürlich zu groß und teuer für einen alleine ist.
Meine Frage: Ist die Trennung ein Grund für eine ausserordentliche Kündigung des Zeitmietvertrages? Am besten mit Paragraphen-Angabe.
Danke Euch im Voraus!
Wie immer korrekt beantwortet. Trotzdem Ergänzung: Fehlt die Angabe der Begründung für die Befristung im Mietvertrag lt. gesetzlicher Vorgabe, ist dieser automatisch ein unbefristeter Mietvertrag und mit der dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar.