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Befristeter Mietvertrag, ich fühle mich geschockt bzw. keine Luft mehr zu bekommen. Wer erlöst mich?

Frage von Positivia Positivia

Jetzt sollte der Mietvertrag für meine neue, günstige und sehr schöne Wohnung, gemacht werden.

Nun ruft die Vermieterin an, sie wolle nur einen befristeten Mietvertrag machen. Der Anwalt hätte ihr geraten, diesen für ein oder zwei Jahre auszustellen, da die jetzigen Mieter nach anderthalb Jahren ausgezogen seien.

Nach dieser Mitteilung auf meinem Anrufbeantworter fühle ich mich geschockt bzw. keine Luft mehr zu bekommen. Wer erlöst mich? Hat das "Spielchen" für mich überhaupt irgend einen Vorteil. Ein Umzug ist für mich mit Büro ganz schön kostspielig und kein Witz.

Wenn ich auf drei oder fünf Jahre diesen Vertrag mache, muss ich dann gezwungener Weise auch genau diese Zeit darin bleiben. Natürlich wollte ich lieber einen unbefristweten Vertrag und denke daran dort länger zu bleiben. Aber, es könnte sich ja auch beruflich oder überhaupt etwas ändern. Bin ich dann quasi per Mietvertrag auf diese Zeit mit der Vermieterin verheiratet?

Danke für die Mühe einer ausführlichen Antwort oder eines Tips, an wen ich mich wenden kann. Bitte keine Anregung zum Anwalt zu laufen oder in den Mieterverband einzutreten. Freue mich über wohlwollendes Verständnis.

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Bengy Bengy

    Das glaube ich dir gerne, dass die Nachricht wie ein Schlag in die Magengrube war. Vielleicht kannst du dich wieder etwas von dem Schreck erholen, wenn du hier liest: http://www.das-rechtsportal.de/cms/recht/miete-recht/FAQ/befristeter_mietvertrag.... LG

    Kommentar von Positivia PositiviaPositivia

    Danke, dass Du mich verstehst. Das tut mir richtig gut. Wenn die Frau schon vor meinem Einzug mit dem Anwalt "droht", dann steht mein Einzug nicht gerade unter einem guten Stern. Da helfen mir auch die vielen Angaben des Rechtsportals nicht. Ich will nicht Recht haben, sondern ich brauche eine gute Beziehung. Wie würden ja unter einem Dach im Hause zusammen leben.

    Kommentar von Bengy BengyBengy

    Ups - und ich dachte schon du liest die Antworten gar nicht, denn ich habe jetzt bei deiner zweiten Frage nochmal geschrieben, weil ich mich gewundert habe. Da stimme ich dir allerdings zu - ein guter Start ist das nicht gerade, da kommt schon ein mulmiges Gefühl auf. Du musst aber angesichts der Rechtslage zumindest keine Angst haben, dass sie dich nach einem Jahr wieder vor die Türe setzt. Gehe es ganz entspannt an. Die Vermieterin ist halt ängstlich, weil sie schon mal schlechte Erfahrungen gemacht hat. Wichtig ist, dass du dich im Notfall darauf berufen kannst. Hoffen wir, dass der Notfall nicht eintritt.

    Kommentar von Positivia PositiviaPositivia

    Danke, aber irgendwie hängen die Fragen manchmal in der "Luft" und dann sind sie nach dem login doch da. Ich hatte die Antwort erhalten, meine Frage sei schon gestellt worden. Aber gefunden habe ich sie nicht. Mir ging es ja auch darum zu verstehen, was ich nun davon habe, wenn ich so einen Vertrag unterschreibe. Danke Dir für Deine geduldige Hilfe, nun fühle ich mich schon sehr viel besser.

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Einen befristeten Mietvertrag abzuschliessen, liegt im Ermessen der Vermieters. Das Problem ist in der Tat, dass man innerhalb der Frist nur ausgesprochen schwer aus dem Vertrag 'rauskommt. Es spricht aber unter normalen Umständen nichts dagegen, dass der Mietvertrag nach dieser Frist verlängert wird. Ich persönlich sehe, wenn es nun ein befristeter Vertrag sein soll, in einer kurzen Vertragszeit weniger Probleme als in einer langen. Wenn ein Vertrag über drei oder mehr Jahre läuft, wird es schwierig bei beruflichen Veränderungen "auszusteigen". Bei einem Vertrag über ein Jahr würde es sicher weniger problematisch sein, die Zeit zu überbrücken. Wenn Du in Deinem Beruf ständig mit unvorhersehbaren Veränderungen rechnen musst, solltest Du Dich vll. für eine andere Wohnung mit einem unbefristeten Vertrag entscheiden.

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    Antwort von willonoack willonoack

    Behebe mal Deinen Schock durch das Lesen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn Du in der BRD diese Wohnung anmieten willst. Der Wohnungsmieter mit einem befristeten Vertrag ist geschützt gem. § 575 BGB wie bei einem nur per Kündigung beendbaren Wohnmietvertrag. Leihe Dir dieses Buch aus oder kaufe es Dir für 5,-€ in der nächsten Buchhandlung. Achtung erzähle dem Vermieter und dessen Advokaten aber auf keinen Fall von dieser Vorschrift, weil er andernfalls nach 2 Jahren garantiert angeblich einen "Familienangehörigen" oder "seinen eigenen Angestellten" darin einziehen lassen will und das in den Vertrag hineinschreibt, um keinen unbefristeten und nur kündbaren Vertrag auszulösen. Im Übrigen lies auch die Antwort von "Reanne".

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    Antwort von Reanne Reanne

    Es gibt nur noch 2 Arten von Mietverträgen, den auf unbestimmte Zeit und einen Zeitmietvertrag ohn Kündigungsschutz und keinen Anspruch des Mieters auf Verlängerung. Mieter und Vermieter können nur eine feste Laufzeit vereinbaren, wenn der Vermieter nach Ablauf dieser Mietzeit einen von 3 gesetzlich zugelassenen weiteren Verwendungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will und wenn er dies dem Mieter bei vertragsabschluß bereits schriftlich mitteilt.1. Der Vermieter muß die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen wollen, oder 2. er muß die Räume beseitigen oder wesentlich verändern oder instand setzeb wollen, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mieverhältnisses erheblich erschwert würden, oder 3. er muß die Räume an einen zur Dienstleistung verpflichten vermieten wollen. Der Vermieter muß dem Mieter beim Vertragsabschluß einen dieserr Gründe schriftlich mitteilen, Tut er dies nicht, gilt der Vertrag von Gesetzes wegen automatisch als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Quelle: Mieterlexikon, neueste Ausgabe, Seite 628

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    Antwort von TalinaQ TalinaQ

    Hattet ihr denn im Vorfeld nicht schon über die länge des Mietverhältnisses gesprochen, bevor du eingezogen bist? Bzw. erwähnt das es sich um ein befristetes oder unbefristetes Mietverhältnis handeln würde? Ansonsten sind befristete Verträge bindend. Sicherlich kommt man unter bestimmten Voraussetzungen auch vorher aus diesen Verträgen, aber das ist immer schwierig, da man sich ja festgelegt hatte für den vereinbarten Zeitraum. Umgekehrt könnte man natürlich sagen, man macht einen befristeten Mietvertrag mit Option auf weitere x Jahre. Oder man sagt befristeter Mietvertrag bis Tag x und ohne Kündigung bis zum Tag x vor Beendigung des Vertrages verlängert sich die Mietzeit automatisch um weitere x Jahre ....

    Kommentar von Positivia PositiviaPositivia

    Einzug war im Dezember 2009 geplant. Und natürlich war keine Rede von einem befristeten Mietverhältnis. Das hat die Vermieterin jetzt vor dem Ausfüllen des schriftlichen Mietvertrages aus dem Hut gezaubert. Sie hatte über 16 Jahre einen Mietnomaden über sich wohnen. Die Nachmieter haben über drei Monate die Wohnung ohne Mietzahlung renoviert und ziehen jetzt nach 1 1/2 Jahren aus. Die Wohnung hinterlassen sie super gepflegt und sauber. Die Vermieterin ist einfach gestrickt und sauer, weil sie nicht weiß, warum die Leute ausziehen, ihr per Einschreiben ganz korrekt die Kündigung geschickt haben und einfach nicht mit ihr reden. Es sind zwar ganz eigenartige Menschen, aber sie tun niemandem weh und stören nicht. Nur bin ich eigentlich nicht bereit jetzt für andere zu zahlen.

    Kommentar von TalinaQ TalinaQTalinaQ

    Joa also ich kann den Anwalt oder den Rat des Anwaltes absolut nicht verstehen, zumal ja auch die Mietzeit mit 2 Jahren recht kurz bemessen ist wenn sie doch einen langfristigen Mieter sucht. Und wenn im Vorfeld nicht von einem befristeten Verhältnis gesprochen wurde, weiss ich nichtmal ob dann ein befristeter Vertrag überhaupt rechtens ist. Rede doch einfach mal bei ner Tasse Kaffee mit deiner Vermieterin nochmal drüber, vielleicht klärt sich das ja dann alles von ganz alleine :) Wünsch dir auf jeden Fall viel Glück :)

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    Antwort von Hirnlos Hirnlos

    Wenn der Vermieter dich mag, kann es sein, daß er den Vertrag auch verlängert.
    Bei uns lief der Vertrag auch auf 5 Jahre und unser Vermieter hat ihn jetzt schon 2x um jeweils 5 Jahre verlängert...
    Nur weil andere nach 1,5 Jahren wieder abhauen, muss das bei dir doch nicht der Fall sein.

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    genau, das ist der nachteil von befristeten verträgen... du kommst nicht raus, wenn Du willst

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Sonderbarer Anwalt. Ein befristeter Mietvertrag ist nur unter bestimmten Umständen möglich.

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