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Befristeter Kündigungsausschluß

gefragt von danimaus76danimaus76 am 19.01.2009 um 8:24 Uhr

Wenn diese Klausel im Mietvetrag aufgeführt ist, ein Datum eingetragen ist aber der Vermieter es nicht angekreuzt hat ist dies dann gültig oder nicht?

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Wohnung x 4.644 Kündigung x 2.770

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 19. Januar 2009 09:02
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Was war denn von beiden Seiten gewollt?

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 19. Januar 2009 10:27

Von uns nicht unbedingt. Es steht in dem Mietvertragvordruck mit drin.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 19. Januar 2009 13:26

Nicht unbedingt, läßt vermuten ja!


anonym
beantwortet von docbde am 19. Januar 2009 08:29
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Kommt darauf an. Wenn ihr diese Klausel vereinbaren wolltet und das Kreuzchen lediglich vergessen wurde, ist sie gültig. Muss im Zweifel aber belegt werden. Wobei die Eintragung eines Datums und das Fehlen einer anderen Regelung sicherlich als Indizien durchgehen.

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 19. Januar 2009 08:31

Nein wir nicht, die Vermieter haben dort ein Jahr eingetragen aber vorne das Kreuz nicht gemacht.


istie
beantwortet von istie am 19. Januar 2009 08:26
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Ich glaube nicht.


gamasche
beantwortet von gamasche am 19. Januar 2009 08:25
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Dann eben nicht


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