danimaus76 am 19.01.2009 um 8:24 Uhr
Wenn diese Klausel im Mietvetrag aufgeführt ist, ein Datum eingetragen ist aber der Vermieter es nicht angekreuzt hat ist dies dann gültig oder nicht?
Kommt darauf an. Wenn ihr diese Klausel vereinbaren wolltet und das Kreuzchen lediglich vergessen wurde, ist sie gültig. Muss im Zweifel aber belegt werden. Wobei die Eintragung eines Datums und das Fehlen einer anderen Regelung sicherlich als Indizien durchgehen.
danimaus76 am 19. Januar 2009 08:31 Nein wir nicht, die Vermieter haben dort ein Jahr eingetragen aber vorne das Kreuz nicht gemacht.
Von uns nicht unbedingt. Es steht in dem Mietvertragvordruck mit drin.
Nicht unbedingt, läßt vermuten ja!