Hallo zusammen,
ich brauche dringend Rat.
1.4.07 - 31.12.07 über einer Zeitarbeitsfirma bei der jetztigen Firma 1.1.08 - 31.12.08 bei der gleichen Firma aber diesmal hatte ich die Befristung direkt bei der Firma 1.1.09 - 31.12.09 bei der gleichen Firma wieder eine Befristung bekommen
und nun bieten Sie mir da alle befristeten der Firma übernommen werden eine weitere Befristung vom 1.1.10-30.6.10 an. Aber muss ab dem 1.12.09 - 30.06.09 zu 100 % in Kurzarbeit.
Meines Wissen darf eine Befristung nur über 2 Jahre laufen sonst wird es ein Festvertrag. Kann dies aber durch einem Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung anderweitig geregelt sein? Hat da durch die Kurzarbeit das alles eine seperate Rechtssprechung?
Ich denke nicht, da ich im Studium mal gelernt hatte: Gesetz vor Vertrag ;-)
Werde am kommenden Mittwoch die 3. Befristung "unterschreiben". Wird dann daraus automatisch ein Festvertrag? Oder soll ich nach der Unterschrift die Personalabteilung darauf ansprechen?
Bitte nur um hilfreiche Antworten.
Vielen Dank
Gruß Tom
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