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Befristeter Arbeitsvertrag zum 3. mal verlängert nach 2 Jahren, wird daraus ein unbefristeter Vertra

Frage von Unwissender1982 Unwissender1982

Hallo zusammen,

ich brauche dringend Rat.

1.4.07 - 31.12.07 über einer Zeitarbeitsfirma bei der jetztigen Firma 1.1.08 - 31.12.08 bei der gleichen Firma aber diesmal hatte ich die Befristung direkt bei der Firma 1.1.09 - 31.12.09 bei der gleichen Firma wieder eine Befristung bekommen

und nun bieten Sie mir da alle befristeten der Firma übernommen werden eine weitere Befristung vom 1.1.10-30.6.10 an. Aber muss ab dem 1.12.09 - 30.06.09 zu 100 % in Kurzarbeit.

Meines Wissen darf eine Befristung nur über 2 Jahre laufen sonst wird es ein Festvertrag. Kann dies aber durch einem Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung anderweitig geregelt sein? Hat da durch die Kurzarbeit das alles eine seperate Rechtssprechung?

Ich denke nicht, da ich im Studium mal gelernt hatte: Gesetz vor Vertrag ;-)

Werde am kommenden Mittwoch die 3. Befristung "unterschreiben". Wird dann daraus automatisch ein Festvertrag? Oder soll ich nach der Unterschrift die Personalabteilung darauf ansprechen?

Bitte nur um hilfreiche Antworten.

Vielen Dank

Gruß Tom

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Antworten (4)

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    Antwort von mirixx mirixx

    Man kann durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung auch abweichende Regelungen zum Gesetz schaffen, diese müssen aber günstiger als das Gesetz sein, sonst gilt das Gesetz. Es kommt darauf an, ob Deine Befristung aufgrund eines Sachgrundes erfolgt. Mit Sachgrund ist die Befristung auch länger als 2 Jahre und öfter als 3mal möglich. Ein solcher Sachgrund ist z.B. wenn Du jemanden für die Zeit vertrittst, in der er oder sie in Elternzeit ist. Es gibt aber auch Ausnahmen, die eine Befristung ohne Sachgrund für eine längere Zeit als 2 Jahre zulassen. Schau mal hier im Teilzeit- und Befristungsgesetz auf Seite 5. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf

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    Antwort von Unwissender1982 Unwissender1982

    Wieso ist dann am 30.06.10 definitiv Schluss? Es ist doch dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.....

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    Antwort von naibaf8989 naibaf8989

    das erste arbeitsverhältnis ergab sich doch nicht aus einem arbeitsvertrag mit der jetzigen firma. du warst doch bei der zeitarbeitsfirma unter vertrag. folgich handelt es sich erst um die 3. befristung. am 31.12.2009 ist das 2-jahres-limit erreicht. du solltest, nachdem beide seiten unterschrieben haben, die situation mit der personalabteilung besprechen und in aller ruhe für den unbefristeten vertrag bedanken! Nur: am 30.6.10 ist dann mit sicherheit das arbeitsverhältnis beendet! gruß naibaf8989

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    Antwort von Usch74 Usch74

    ich bin mir fast sicher,das nur 3 befristete verträge zulässig sin.der 4. ist dann automatisch unbefristet

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