4

befristeter Arbeitsvertrag wird nun unbefristet??

Frage von lenchen301102 lenchen301102

Hallo, habe nun den 2. Zeitvertrag von meinem AG, der schon am 30.06.2009 ausgelaufen ist. Habe gehört, dass wenn man den AN stillschweigend weiterbeschäftigt und den Zeitvertrag nicht verlängert, dass sich der dann in ein unbefristetes Verhältnis ändert. Stimmt das? Und ab wann ist der nun unbefristet? Heute schon, also 2 Tage nach Ablauf des Zeitvertrags oder haben die AG immer noch paar Wochen Zeit mir den Vertrag wieder befristet zu verlängern? Vielen Dank

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 3
    Antwort von dreamoo dreamoo

    Herzlichen Glückwunsch du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag! Dein Arbeitgeber beschäftigt dich weiter also ist er an einer Fortführung interessiert. Dementsprechend bist du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

    Kommentar von lenchen301102 lenchen301102lenchen301102

    Und das ist bereits jetzt 2 tage nach Ablauf der Fall?

    Kommentar von dreamoo dreamoodreamoo

    ja. sorry das ich das erst jetzt kommentiere, aber so ist es. Es ist bereits so wenn du 1 Tag nach der dementsprechenden Befristung weiterbeschäftigt wird. Oder (ein gemeiner Trick) wenn du einen Urlaub genehmigt bekommst der in der Zeit liegt in der dein Arbeitsvertrag schon abgelaufen wäre.

  • 1
    Antwort von Siam1 Siam1

    Ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf keiner Kündigung, das Arbeitsverhältnis läuft zum vereinbarten Zeitpunkt einfach aus. Sobald der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unwidersprochen nach dem Ende der Befristung weiterarbeiten lässt ist der Vertrag stillschweigend in einen unbefristeten gewandelt.

    http://www.eltern.de/berufgeld/rechtgeld/befristeter_arbeitsvertrag.html

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1
    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    "Stimmt das?" >> Ja.

    "oder haben die AG immer noch paar Wochen Zeit mir den Vertrag wieder befristet zu verlängern? " >> Nein, das darf er nicht. Rückwirkend geht nichts mehr.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit,für die es eingegangen ist,oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt,so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert,wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt. (Teilzeit- und Befristungsgesetz § 15 Abs.:5)

  • 1
    Antwort von Podencotina Podencotina

    Vor einigen Jahren zumindest war es noch so - allerdings hatte der Arbeitgeber noch einige Wochen die Möglichkeit, dagegen anzugehen.

    Eine Rechtsberatung wäre jetzt wichtig für Dich - Arbeiterkammer oder Arbeitnehmerkammer würde ich vorschlagen, falls Du Dir keinen Anwalt leisten kannst. Und vor allem im Betrieb erstmal den Schnabel halten, bis das für Dich geklärt ist :-)

    Kommentar von lenchen301102 lenchen301102lenchen301102

    Okay, danke, da werd ich mich mal informieren

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Wozu denn jetzt eine Rechtsberatung? Die kann man in Anspruch nehmen, wenn der AG demnächst kündigen sollte o.ä. Zum jetzigen Zeitpunkt ist doch alles im grünen Bereich.

    Kommentar von Podencotina PodencotinaPodencotina

    Stimmt, aber es macht schon Sinn, wenn man selbst Bescheid weiß... Darum gehts, sich selbst informieren, nicht später überraschen lassen ;-)

  • 1
    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Nein, nach dem dritten Zeitvertrag müßen sie dich unbefristet weiter beschäftigen.

    Wobei es ausnahmen gibt, die Diakonie in Düsseldorf z.B. darf einen AN 2 Jahre lang befristet beschäftigen bevor sie unbefristet einstellt.

    Am besten lässt Du dich mal von deinen Betriebsrat beraten.

    Kommentar von lenchen301102 lenchen301102lenchen301102

    bei einem Betrieb mit nur 7 AN gibts den hier leider nicht...

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Dann geh zu deiner Gewerkschaft und lass dich dort beraten.

  • 0
    Antwort von Pirate90 Pirate90

    Ja, dies ist in deinem alten Arbeitsvertrag hinterlegt. Wie bei einem Handyvertrag vielleicht eine autmoatische Verlängerung um 12 Monate...

    P.S. Mit ganz viel pech arbeitest du schon 2 Tage für lau (nur Spaß ;-) )

    Kommentar von Pirate90 Pirate90

    Sorry habe erst jetzt gemerkt, habe mich oben verlesen, klar ist es nach dem ZWEITEN Jahr unbefristet, oder es ist vertraglich irgendwie anders geregelt. Sorry für die erste sinnlose Antwort.

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    Die zweite ist nicht minder sinnlos.

  • 0
    Antwort von usagirl usagirl

    Müsste doch eigentlich in dem 1. Vertrag stehen, was passiert, wenn der unbefristete Vertrag abläuft. Hat denn keiner mit dir geredet? Musst ja auch wissen, wie es jetzt weitergeht oder ob du überhaupt noch arbeiten kommen musst?!

    Kommentar von lenchen301102 lenchen301102lenchen301102

    ich bin ja voll integriert in der Firma und es gäbe keinen Ersatz für mich. Es ist überhaupt nicht die Rede davon, dass sie mich nicht mehr beschäftigen wollen. Ich will die nur nicht drauf ansprechen, weil es die Regelung gibt, wenn der Zeitvertrag ausläuft, dass er unbefristet wird, wenn man stillschweigend weiterbeschäftigt wird. Will halt nur wissen, wie da die Fristen sind, also wann ich den AG ansprechen kann, dass ich rein rechtlich nun unbefristet beschäftigt bin...

  • 0
    Antwort von whopper whopper

    3 mal kann befristet werden! Wenn du über 52 bist sogar noch öfter: Eine Verlängerung des Vertrags (Kettenbefristung) ist bis zu 3 mal möglich, wobei die Maximaldauer von 2 Jahren nicht überschritten werden darf. Danach ist das Arbeitsverhältnis beendet und kann nur durch eine Festanstellung aufrecht erhalten werden. Zu berücksichtigen ist, dass vor diesem Arbeitsvertrag weder ein unbefristetes noch ein befristetes Arbeitsverhältnis bestanden haben darf (Anschlussverbot). Der Zeitraum zwischen einem alten Arbeitsverhältnis und einem befristeten Arbeitsvertrag ist dabei unerheblich.

    Bei der Neugründung eines Unternehmens ist innerhalb der ersten 4 Jahre eine befristete Anstellung mit einer Dauer von maximal 4 Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums sind mehrfache Verlängerungen möglich. Eine Neugründung liegt nicht vor bei einer rechtlichen Umstrukturierung. Quelle:http://www.arbeitsratgeber.com/befristete-arbeitsvertraege_0229.html

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.