Hallo, habe nun den 2. Zeitvertrag von meinem AG, der schon am 30.06.2009 ausgelaufen ist. Habe gehört, dass wenn man den AN stillschweigend weiterbeschäftigt und den Zeitvertrag nicht verlängert, dass sich der dann in ein unbefristetes Verhältnis ändert. Stimmt das? Und ab wann ist der nun unbefristet? Heute schon, also 2 Tage nach Ablauf des Zeitvertrags oder haben die AG immer noch paar Wochen Zeit mir den Vertrag wieder befristet zu verlängern? Vielen Dank

Herzlichen Glückwunsch du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag! Dein Arbeitgeber beschäftigt dich weiter also ist er an einer Fortführung interessiert. Dementsprechend bist du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf keiner Kündigung, das Arbeitsverhältnis läuft zum vereinbarten Zeitpunkt einfach aus. Sobald der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unwidersprochen nach dem Ende der Befristung weiterarbeiten lässt ist der Vertrag stillschweigend in einen unbefristeten gewandelt.
http://www.eltern.de/berufgeld/rechtgeld/befristeter_arbeitsvertrag.html

Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit,für die es eingegangen ist,oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt,so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert,wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt. (Teilzeit- und Befristungsgesetz § 15 Abs.:5)

Vor einigen Jahren zumindest war es noch so - allerdings hatte der Arbeitgeber noch einige Wochen die Möglichkeit, dagegen anzugehen.
Eine Rechtsberatung wäre jetzt wichtig für Dich - Arbeiterkammer oder Arbeitnehmerkammer würde ich vorschlagen, falls Du Dir keinen Anwalt leisten kannst. Und vor allem im Betrieb erstmal den Schnabel halten, bis das für Dich geklärt ist :-)
Okay, danke, da werd ich mich mal informieren
Wozu denn jetzt eine Rechtsberatung? Die kann man in Anspruch nehmen, wenn der AG demnächst kündigen sollte o.ä. Zum jetzigen Zeitpunkt ist doch alles im grünen Bereich.
Podencotina am 2. Juli 2009 12:23 Stimmt, aber es macht schon Sinn, wenn man selbst Bescheid weiß... Darum gehts, sich selbst informieren, nicht später überraschen lassen ;-)

Nein, nach dem dritten Zeitvertrag müßen sie dich unbefristet weiter beschäftigen.
Wobei es ausnahmen gibt, die Diakonie in Düsseldorf z.B. darf einen AN 2 Jahre lang befristet beschäftigen bevor sie unbefristet einstellt.
Am besten lässt Du dich mal von deinen Betriebsrat beraten.
bei einem Betrieb mit nur 7 AN gibts den hier leider nicht...
Wolpertinger am 2. Juli 2009 11:57 Dann geh zu deiner Gewerkschaft und lass dich dort beraten.

Ja, dies ist in deinem alten Arbeitsvertrag hinterlegt. Wie bei einem Handyvertrag vielleicht eine autmoatische Verlängerung um 12 Monate...
P.S. Mit ganz viel pech arbeitest du schon 2 Tage für lau (nur Spaß ;-) )
Pirate90 am 2. Juli 2009 11:57 Sorry habe erst jetzt gemerkt, habe mich oben verlesen, klar ist es nach dem ZWEITEN Jahr unbefristet, oder es ist vertraglich irgendwie anders geregelt. Sorry für die erste sinnlose Antwort.
lenzing42 am 2. Juli 2009 13:29 Die zweite ist nicht minder sinnlos.

Müsste doch eigentlich in dem 1. Vertrag stehen, was passiert, wenn der unbefristete Vertrag abläuft. Hat denn keiner mit dir geredet? Musst ja auch wissen, wie es jetzt weitergeht oder ob du überhaupt noch arbeiten kommen musst?!
ich bin ja voll integriert in der Firma und es gäbe keinen Ersatz für mich. Es ist überhaupt nicht die Rede davon, dass sie mich nicht mehr beschäftigen wollen. Ich will die nur nicht drauf ansprechen, weil es die Regelung gibt, wenn der Zeitvertrag ausläuft, dass er unbefristet wird, wenn man stillschweigend weiterbeschäftigt wird. Will halt nur wissen, wie da die Fristen sind, also wann ich den AG ansprechen kann, dass ich rein rechtlich nun unbefristet beschäftigt bin...

3 mal kann befristet werden! Wenn du über 52 bist sogar noch öfter: Eine Verlängerung des Vertrags (Kettenbefristung) ist bis zu 3 mal möglich, wobei die Maximaldauer von 2 Jahren nicht überschritten werden darf. Danach ist das Arbeitsverhältnis beendet und kann nur durch eine Festanstellung aufrecht erhalten werden. Zu berücksichtigen ist, dass vor diesem Arbeitsvertrag weder ein unbefristetes noch ein befristetes Arbeitsverhältnis bestanden haben darf (Anschlussverbot). Der Zeitraum zwischen einem alten Arbeitsverhältnis und einem befristeten Arbeitsvertrag ist dabei unerheblich.
Bei der Neugründung eines Unternehmens ist innerhalb der ersten 4 Jahre eine befristete Anstellung mit einer Dauer von maximal 4 Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums sind mehrfache Verlängerungen möglich. Eine Neugründung liegt nicht vor bei einer rechtlichen Umstrukturierung. Quelle:http://www.arbeitsratgeber.com/befristete-arbeitsvertraege_0229.html
Und das ist bereits jetzt 2 tage nach Ablauf der Fall?
ja. sorry das ich das erst jetzt kommentiere, aber so ist es. Es ist bereits so wenn du 1 Tag nach der dementsprechenden Befristung weiterbeschäftigt wird. Oder (ein gemeiner Trick) wenn du einen Urlaub genehmigt bekommst der in der Zeit liegt in der dein Arbeitsvertrag schon abgelaufen wäre.