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Befristeter Arbeitsvertrag wird nicht verlängert - steht mir da auch Freistellung zu?

Frage von Minimilk Minimilk

Mein befristeter Arbeitsvertrag wird (leider) nicht verlängert. Steht mir trotzdem Freistellung für Gänge zum Arbeitsamt, Bewerbungsgespräche usw. zu?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Laut § 2 SGB III sollen die Arbeitgeber insbesondere

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    3.Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung unverzüglicher Meldung bei der Agentur für Arbeit informieren,sie hierzu freistellen und die Teilnahme an erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen.

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    Antwort von annekratz annekratz

    So weit ich weiß nicht, sondern musst Urlaub nehmen und Dich 3 Monate vor Ablauf des Vertrags beim AA melden.

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Im selben Umfang wie unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern!

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    Antwort von badewasser badewasser

    nein, weil du ja vorher wusstest, das dein arbeitsvertrag abläuft. sie müssen dir aber dafür urlaub geben, falls du noch einen hast.

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    Antwort von hexenrw hexenrw

    ja klar.... melden mußt du dich ja da eh und dafür mußt du frei bekommen nimm dir nen urlaubstag dafür

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Dazu ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet.

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    Antwort von belmondo belmondo

    Ja, natürlich.

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Du kannst dafür Urlaub nehmen.

    Kommentar von Minimilk MinimilkMinimilk

    Ich habe aber mein Urlaub schon längst aufgebraucht, da ich die Info ja auch recht spät erhalten habe.

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Die Info hattest Du mit dem Unterschreiben des Arbeitsvertrags !!! Dann kannst Du immer noch unbezahlten Urlaub nehmen

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