Mein befristeter Arbeitsvertrag wird (leider) nicht verlängert. Steht mir trotzdem Freistellung für Gänge zum Arbeitsamt, Bewerbungsgespräche usw. zu?
Befristeter Arbeitsvertrag wird nicht verlängert - steht mir da auch Freistellung zu?
Antworten (8)
-
1Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
lenzing42lenzing42
Laut § 2 SGB III sollen die Arbeitgeber insbesondere
1.............
2.............
3.Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung unverzüglicher Meldung bei der Agentur für Arbeit informieren,sie hierzu freistellen und die Teilnahme an erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen.
-
2Antwort von
annekratzannekratz
So weit ich weiß nicht, sondern musst Urlaub nehmen und Dich 3 Monate vor Ablauf des Vertrags beim AA melden.
-
-
1Antwort von
badewasserbadewasser
nein, weil du ja vorher wusstest, das dein arbeitsvertrag abläuft. sie müssen dir aber dafür urlaub geben, falls du noch einen hast.
-
0Antwort von
hexenrwhexenrw
ja klar.... melden mußt du dich ja da eh und dafür mußt du frei bekommen nimm dir nen urlaubstag dafür
-
Ich habe aber mein Urlaub schon längst aufgebraucht, da ich die Info ja auch recht spät erhalten habe.
Die Info hattest Du mit dem Unterschreiben des Arbeitsvertrags !!! Dann kannst Du immer noch unbezahlten Urlaub nehmen