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Befristeter Arbeitsvertrag: Wann mußt ein Arbeitgeber über eine Weiterbeschäftigung informieren?

Frage von doenertier105 doenertier105

Ich befinde mich in folgender Situation: Ich hab derzeit einen befristeten Arbeitsvertrag (2 Jahre, bis Mitte März 09) Der Arbeitgeber kann derzeit aufgrund der wirtschaftlichen Lage noch nicht sicher sagen, ob ich weiter beschäftigt werde. Wenn mir der Job nicht so Spaß machen würde, würde ich sicherheitshalber schon was anderes suchen. Da ich aber wenn es irgendwie möglich ist, unbedingt übernommen werden möchte, möchte iche es eigentlich aussitzen und die Antwort des Arbeitgebers abwarten. Meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung, bis wann er mir spätestens Bescheid geben muß?

Bin um alle Antworten dankbar, am besten mit Verweisen auf Gesetztestexte.

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Antworten (3)

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    Antwort von Parvaneh Parvaneh

    Du mußt Dich bis Mitte Januar bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Bei befristeten AV ist die Meldezeit 3 Monate vorher. Sollte der Arbeitgeber Dich doch weiterbeschäftigen, kann Du das problemlos bei der Arbeitsagentur melden. Beachte die Meldefrist, wenn Du Dich später meldest könnte es u.U. zu Kürzungen im ALG geben. Eine Frist hat der Arbeitgeber nicht. Er kann es DIr auch an dem Tag sagen, an dem Dein AV beendet ist. Er muß Dir auch nicht sagen, daß es zu Ende ist. Das ist im AV geregelt.

    Kommentar von vollyhn vollyhnvollyhn

    Drei Monate vor Mitte März ist aber Mitte Dezember. Die Meldung sollte längst erfolgt sein.

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    Antwort von Franticek Franticek

    Es gibt keine Frist. Solange er nichts zu dir sagt, mußt du davon ausgehen, daß der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt ausläuft. Du solltest dich also rechtzeitig wieder arbeitslos melden. Solltest du dann irgendwann Bescheid bekommen, daß du doch fest übernommen wirst, dann läßt sich das bei der Arbeitsagentur (oder wie immer das heute heiißt) schnell wieder ändern. So läuft das korrekterweise ab. Und es ist vor allem auch viel besser und einfacher als der umgekehrte Weg, als das Warten bis zum Ende und dann schnell, schnell sich arbeitlos melden unter Zeitdruck. Eine kleine Verzögerung und schon sitzt man ohne Geld da.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Eine besondere Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Ablauf des Arbeitsvertrages kommt ja nicht überraschend sondern ist vertraglich vereinbart und dem Arbeitnehmer somit bekannt.

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