Ich befinde mich in folgender Situation: Ich hab derzeit einen befristeten Arbeitsvertrag (2 Jahre, bis Mitte März 09) Der Arbeitgeber kann derzeit aufgrund der wirtschaftlichen Lage noch nicht sicher sagen, ob ich weiter beschäftigt werde. Wenn mir der Job nicht so Spaß machen würde, würde ich sicherheitshalber schon was anderes suchen. Da ich aber wenn es irgendwie möglich ist, unbedingt übernommen werden möchte, möchte iche es eigentlich aussitzen und die Antwort des Arbeitgebers abwarten. Meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung, bis wann er mir spätestens Bescheid geben muß?
Bin um alle Antworten dankbar, am besten mit Verweisen auf Gesetztestexte.
Drei Monate vor Mitte März ist aber Mitte Dezember. Die Meldung sollte längst erfolgt sein.