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befristeter Arbeitsvertrag-wann Auskunft?

Frage von Chefbunny Chefbunny

Mein Arbeitsvertrag läuft Ende des Monats aus, und ich habe immernoch nicht Bescheid, ob er jetzt entfristet wird. Gibt es eine Frist, wie lange vorher man mindestens Bescheid bekommen muss? Und wenn ja, kann man rechtlich gegen einen Verstoß vorgehen?

Danke schonmal

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Antworten (10)

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Es gibt keine Frist da du davon ausgehen musst, daß dein Vertrag zum im Arbeitsvertrag erwähnten Zeitpunkt ausläuft.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Gemäß §14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt im Regelfall folgendes zum Thema kalendarische Befristungen:

    Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

    Hier eine gute Seite über befristete Arbeitsverhältnisse.

    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Befristung.html

    Der Arbeitgeber ist an keine Frist gebunden, wenn er Sie in einen unbefristeten Arbeitsvertrag übernehmen will. Er kann Ihnen das auch am letzten Tag mitteilen.

    Sie als Arbeitnehmer müssen sich 3 Monate vor Ende des Zeitvertrags bei der Agentur für Arbeit "arbeitssuchend" melden, da Sie davon ausgehen müssen dass Ihr Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Befristung endet. Versäumen Sie diese Meldung droht Ihnen eine Sperrzeit von 1 Woche.

    Peter Kleinsorge

  • 1
    Antwort von Momo1965 Momo1965

    Da Dein Vertrag befristet ist, besteht keine Pflicht oder Veranlassung seitens des Arbeitsgebers, hierzu weiter Stellung zu beziehen. Da er sich bisher noch nicht zu einer möglichen Weiterbeschäftigung geäußert hat, wirst Du sicherlich davon ausgehen müssen, dass an einer Vertragsverlängerung kein Interesse besteht.

    Ich denke, die Angelegenheit kann man durch ein Gespräch leicht klären. Signalisiere Dein Interesse an einer Weiterbeschäftigung (sofern es besteht) und frage, ob diese Möglichkeit gegeben ist.

    Auch hier gilt wieder der Grundsatz: Sprechenden Menschen kann geholfen werden!

    Kommentar von Chefbunny Chefbunny

    Ich habe eine Zusage, allerdings bisher nur mündlich, vom Personalleiter. Der Vorstand allerdings äußert sich nicht..

    Kommentar von Momo1965 Momo1965Momo1965

    Tja, Vorstände brauchen manchmal lange, ehe sie in die Puschen kommen. Sag dem Personalleiter doch einfach, dass Du nach wie vor sehr daran interessiert bist, bislang aber leider noch nichts Schriftliches in Händen hast. Vielleicht kann er ja noch etwas bewegen. Argumentiere auch ruhig damit, dass Du Dich ja ansonsten beim Arbeitsamt melden müsstest.

    Ich bin der Auffassung, dass man bei freundlichem Nachfragen sicher auch etwas erreichen kann. Wünsche Dir jedenfalls viel Glück!

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    Antwort von Strolchi09 Strolchi09

    Du hättest dich bereits 3 Monate vor Ablauf des Vertrages beim Arbeitsamt melden müssen.Auch wenn du weiter beschäftigt wirst. Jetzt bekommst du eine Sperre, wenn du arbeitslos werden würdest, was ich nicht hoffe. Du hättest also vor drei Monaten schon mal deinen Chef fragen können, was mit Weiterbeschäftigung ist. Ich hoffe für dich, das du deine Stelle behältst.

  • 1
    Antwort von LupoWF LupoWF

    hast du dich rechtzeitig alos gemeldet?

    dir muss gar nicht bescheid gegeben werden, hast du am 31.03. keinen bescheid brauchst du am 01.04. nicht wiederkommen, der vertrag ist dann ausgelaufen und das ist auch rechtens so

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    Antwort von Chefbunny Chefbunny

    das ist schon lang passiert, also beim Amt gemeldet. Ich wollte aber wissen, ob es eine Frist gibt, nach der der AG ggf. entschädigung zahlen muss, etc

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Ich wollte aber wissen, ob es eine Frist gibt, nach der der AG ggf. entschädigung zahlen muss, etc''

    • Nein, solch eine Frist gibt es nicht.
    Kommentar von Strolchi09 Strolchi09Strolchi09

    Nein, so eien Frist gibt es nicht. Er kann dir zum Feierabend am 31.3.2010 sagen, dass du am nächsten Arbeitstag nicht mehr kommen brauchst. Ist völlig rechtens.

    Kommentar von Momo1965 Momo1965Momo1965

    Entschädigung? Wofür?

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    Antwort von StephieW StephieW

    Solange es nicht schriftlich verlängert wird endet der Vertrag Ende des Monats, ohne das dein chef irgendetwas zu dir sagen muss. Würde mich schnellstens ans arbeitsamt wenden, denn normal musst du dich in dem fall 3 monate vorher arbeitssuchend melden. Wenn du pech hast droht dir eine sperre!

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    Antwort von istie istie

    Melde Dich zuerst einmal beim Arbeitsamt, das ist das wichtigste. Entweder Du fragst Deinen Vorgesetzten oder Du wartest ab. Eine Frist gibt es nicht und ein Verstoß ist das auch nicht.

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    Antwort von damas damas

    keine Ahnung ob es da eine Frist für die Benachrichtigung gibt

    Aber hast du schon mal nachgefragt??

  • 0
    Antwort von Museumsfuehrer Museumsfuehrer

    melde dich doch schon mal asu

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