Gemäß §14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt im Regelfall folgendes zum Thema kalendarische Befristungen:
Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
Hier eine gute Seite über befristete Arbeitsverhältnisse.
http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Befristung.html
Der Arbeitgeber ist an keine Frist gebunden, wenn er Sie in einen unbefristeten Arbeitsvertrag übernehmen will. Er kann Ihnen das auch am letzten Tag mitteilen.
Sie als Arbeitnehmer müssen sich 3 Monate vor Ende des Zeitvertrags bei der Agentur für Arbeit "arbeitssuchend" melden, da Sie davon ausgehen müssen dass Ihr Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Befristung endet. Versäumen Sie diese Meldung droht Ihnen eine Sperrzeit von 1 Woche.
Peter Kleinsorge
Ich habe eine Zusage, allerdings bisher nur mündlich, vom Personalleiter. Der Vorstand allerdings äußert sich nicht..
Tja, Vorstände brauchen manchmal lange, ehe sie in die Puschen kommen. Sag dem Personalleiter doch einfach, dass Du nach wie vor sehr daran interessiert bist, bislang aber leider noch nichts Schriftliches in Händen hast. Vielleicht kann er ja noch etwas bewegen. Argumentiere auch ruhig damit, dass Du Dich ja ansonsten beim Arbeitsamt melden müsstest.
Ich bin der Auffassung, dass man bei freundlichem Nachfragen sicher auch etwas erreichen kann. Wünsche Dir jedenfalls viel Glück!