Ein Ausbildungsverhältnis des Mitarbeiters XY wird beendet. Im Anschluß an diesem Ausbildungsverhältnis wird in selbiger Firma ein befristeter Arbeitsvertrag von 6 Monaten (1. Frist) geschlossen. Auf Grund betrieblicher Veränderung wird nach Ablauf der 6 Monate ein weiterer befristeter Arbeitsvertrag über 12 Monate (2. Frist) geschlossen. Nach Ablauf dieser 12 Monate wird nochmals ein befristeter Arbeitsvertrag über weitere 12 Monate (3. Frist) geschlossen.
Der Mitarbeiter XY möchte nun, aus eigenem Antrieb (!!), dass der befristete Arbeitsvertrag von 12 Monate auf 24 Monate verändert wird.
a) Gilt die maximale Höchstfrist von 2 Jahren JE Befristung oder in Summe gesehen?
b) Ist eine Veränderung des bereits geschlossenen befristeten Arbeitsverhältnisses auf Wunsch des MA XY möglich und wie müsste diese Veränderungsmitteilung dannn beispielsweise aussehen?
Danke :)
Vielen Dank erst einmal für die schnelle und ausführliche Antwort. Da ich es mit dem Arbeitsrecht leider nicht so habe, verstehe ich nicht so Recht, wieso eine kalendarische Verlängerung des Arbeitsverhältnisses auf 18 Monate möglich wäre??
Danke für den Link!
Befristung: 6 Monate
Befristung: 12 Monate
Summe: 18 Monate
In Summe beträgt die Dauer der Befristungen schon 18 Monate. Fehlen also noch 6 Monate zur Höchstdauer von 24 Monaten.
Da die Frage war auf wie lange die bestehernde Befristung verlängert werden kann, lautet die Antwort "auf 18 Monate", da für die erste Befristung bereits 6 Monate "verbraucht" wurden.
P. K.
so sieht's ja aus :)
Da fällt mir noch etwas ein und jetzt wird's ganz kompliziert...
Also die 3. Befristung (12 Monate) endet am 31.12.11.
Was wäre wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jetzt beispielsweise zum 31.10.11 kündigen würde und zum 01.11.11 einen NEUEN befristeten Arbeitsvertrag aufsetzen würde.
Wäre das irgendwie möglich?
Wie gesagt, der Arbeitnehmer möchte irgendwie eine weitere Befristung erhalten ;)
@ Duchesse
In Ihrem Beispiel würde die Höchstdauer der Befristung überschritten, da 30 Monate Gesamtbefristung nicht zulässig sind.
So geht es:
Befristung: 6 Monate (nach Ausbildungsverhältnis)
Befristung: 12 Monate (1. Verlängerung)
Befristung: 6 Monate (2. Verlängerung)
Damit sind alle Anforderungen, gemäß §14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz erfüllt:
Zulässige Gesamtdauer aller Befristungen: 24 Monate
Dreimalige Verlängerung innerhalb der zulässigen Gesamtdauer der Befristung erlaubt.
Eine dritte Verlängerung geht nicht mehr, da sonst die zulässige Gesamtdauer der Befristungen überschritten werden würde.
P. K.
Fakt ist, dass das aber so ist... g
Genauere Details sind mir persönlich leider unbekannt. Soweit ich noch weiß, wurde die 1. Befristung (über 6 Monate) zwar mit dem Ausbildungsbetrieb (Produtkions + Vertriebsbereich) geschlossen, die 2 folgenden Befristungen aber mit dem Verwaltungsbereich des Ausbildungsbetriebes. Beide Bereiche werden unter unterschiedlichen Firmen rechtens geführt.
Dass es sich rechtlich gesehen um unterschiedliche Arbeitgeber handelt ist eine wichtige Information, denn dieser Umstand verändert einiges.
Wenn es sich rechtlich gesehen um verschiedene Arbeitgeber handelt, kann jeder dieser Arbeitgeber die Gesamtdauer der Befristungen und die zulässige Zahl von Verlängerungen ausschöpfen.
Für Ihre Fragestellung würde der erste Vertrag nicht zählen, denn es handelt sich um einen anderen Arbeitgeber. Der Vertrag mit dem aktuellen Arbeitgeber, welcher über 12 Monate läuft, könnte noch einmal um 12 Monate verlängert werden.
Ein befristetes Arbeitsverhältnis muss nicht gekündigt werden, es endet automatisch mit Ablauf der Befristung.
Bei der Verlängerung ist zu beachten, dass das Arbeitsverhältnis lückenlos fortgesetzt werden muss. Entsteht eine Lücke, könnten Sie das Arbeitsverhältnis entfristen lassen.
Dann sieht es so aus:
Der erste befristete Vertrag zählt nicht, da es sich um einen anderen Arbeitgeber handelt.
Befristung: 12 Monate
Befristung: 12 Monate (1. Verlängerung wäre möglich)
P. K.
Vielen, vielen Dank für die sehr guten Antworten. :)
Also scheitern anscheinend alle Möglichkeiten die Befristung fort zu führen...
Der Arbeitsvertrag wurde mit dem neuen Arbeitgeber bereits 2 x befristet einmal vom 01.01. 2010 - 31.12.2010 und das zweite Mal vom 01.01.2011 - 31.12.2011
Ja, das ist korrekt, denn die zulässige Gesamtdauer der Befristungen von 2 Jahren wurde erreicht, und darf nicht überschritten werden.
Hinweis:
Sie müssen sich 3 Monate vor Ablauf der Befristung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, sonst droht Ihnen eine einwöchige Sperre...
P. K.
Vielen Dank :)))