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befristeter Arbeitsvertrag ungültig?

Frage von mrsausalitos mrsausalitos

Ich bin bei der Agentur für Arbeit beschäftigt. Mein befristeter Vertrag Ende zum 31.12.2011 Nachdem ich 2 Jahre ohne Sachgrund befristet beschäftigt wurde, erhielt ich 3 weitere verlängeren jeweils immer mit dem Sachgrund der Vertretung.

Ich habe nun gelesen dass immer ein Kausalzusammenhang zwischen Vertretenden und Abwesenden hergestellt werden muss. Die zweite Vertretung die ich warhgenommen habe war für einen Studierenden!? ..der Praktisch 3-4 Studen unter mir steht also sicher kein Zusammenhang besteht. Allerdings ging diese befristung bis zum 31.08 und seit dem werde ich mit einer Vertrung befristet die ich für eine "normale" kollegin ausübe.

Klagen oder nicht? habe keine Rechtsschutz...wie aussichtsreich wäre das?

Danke :-)

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Antworten (4)

  • 2
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wenn die vorletzte Befristung deiner Meinung nach nicht korrekt war,kannst du trotzdem nicht mehr etwas dagegen unternehmen,da das Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages anzurufen ist und Klage auf Feststellung zu erheben ist,dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist.

    Deine jetzt laufende Befristung hat offenbar einen sachlichen Grund,und endet normalerweise mit Erreichen des Zwecks,frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.Ungewöhnlich ist in diesem Fall allerdings ein kalendermäßig festgelegter Ablauftermin.Wenn die von dir vertretene Kollegin nicht Anfang Januar 2012 ihre Arbeit wieder aufnimmt,kannst du natürlich wie oben schon beschrieben,innerhalb von drei Wochen das Arbeitsgericht anrufen.

    Beachte auch,dass durch einen anwendbaren Tarifvertrag die Höchstdauer oder die Anzahl der Verlängerungen abweichend festgelegt werden können.

    Kommentar von mrsausalitos mrsausalitos

    danke für die Ausführungen..sehr hilfreich..

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    Danke für den Stern.

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Der Kausalzusammenhang besagt nur, dass durch das Ausscheiden eines Mitarbeiters ein Personalmehrdarf entstanden sein muss. Wie der Arbeitgeber die Arbeit verteilt ist seine Sache. Es ist nicht vorgeschrieben, dass du die Aufgaben des zu Vertretenden vollständig übernehmen musst, damit die Sachbefristung wirksam ist.

    Ich halte eine solche Klage nicht für erfolgversprechend.

    Kommentar von mrsausalitos mrsausalitos

    ich mittlerweile auch eher nicht..vielen dank..

  • 1
    Antwort von hiphoptiptop hiphoptiptop

    Wahrscheinlich kommst du mit deiner Klage durch, schon aufgrund der vielfachen Verlängerungen. Je nach Einkommen bekommst du ggf. Prozesskostenhilfe, zudem sind Klagen vor dem Arbeitsgericht nicht so teuer.

    Kommentar von mrsausalitos mrsausalitos

    kann ich so eine klage selbst formulieren oder ist das einfach zu kompliziert?

    beim Arbeitsgericht kann man sich ja selber vertreten

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Eine Klage vor dem Arbeitsgericht kannst du schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Hierbei hilft dann der rechtspfleger. Das Verfahren ist kostenlos. Da es keinen Rechtsanwaltzwang gibt, wir dieser auch grundsätzluich nicht bezahlt. Wenn du trotzdem einen Rechtsanwalt zuziehst, musst du ihn auf jeden Fall selbst bezahlen. Das würde übrigens auch gelten, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hättest.

    Kommentar von mrsausalitos mrsausalitos

    Danke ..nochmal ein guter Hinweis!

    Den letzten Satz verstehe ich nicht ganz...eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht auch die Anwaltskosten ab??

    Kommentar von hiphoptiptop hiphoptiptophiphoptiptop

    Dieses Thema - stillschweigende Überleitung eines Zeitarbeitsverhältnisses in ein unbefristetes - ist nun allerdings ein bißchen heikel. Da solltest du schon einen Anwalt mit der präzisen und juristisch korrekten Formulierung der Klage beauftragen.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Die Befristungen sind nicht zu beanstanden. Man darf bis zu 2 Jahren zeitlich befristen und danach mit Sachgrund weiter befristen. Wenn Sachgründe vorliegen bis zum Sankt Nimmerleinstag.

    Kommentar von mrsausalitos mrsausalitos

    ralosaviv ..mein Ansatz für die Klage wäre die Tatsache das meine zweite verlängerung die ich nach den zwei jahren ohne sachgrund erhielt meiner meinung nach unwirksam war.. Ich erhielt im Feb 2010 eine verländerung bis zum 31.08 mit der begründung dass am 01.09 ein STUDENT anfängt.. das war sicherlich kein ausreichender grund...nun ist aber für diesen Zeitrum wohl einfach die klagefrist verstreichen..

    Kommentar von hiphoptiptop hiphoptiptophiphoptiptop

    das gilt für eine von vornherein bestehende Befristung. Ein mehr als einmal verlängerter bzw. erneuerter befristeter Arbeitsvertrag gilt im Normalfall als Indiz für das Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Einfach mal beim Personalrat anfragen.

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