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Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus: Wann bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden?

Frage von Jutta52 Jutta52

Der befristete Arbeitsvertrag meines Mannes läuft in den nächsten Monaten aus. Noch wissen wir nicht, ob der Vertrag verlängert wird. Für den Fall, dass er tatsächlich ausläuft, wann müsste er sich an die Agentur für Arbeit wenden und sich arbeitslos melden?

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Antworten (10)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von baerchenforever baerchenforever

    dein mann muss auf jeden fall 3 monate vorher schon zum arbeitsamt,um sich arbeitslos zu melden.falls der vertrag dann doch verlängert wird,braucht er nur beim arbeitsamt bescheid sagen.liebe grüsse.

    Kommentar von mofmof mofmofmofmof

    stimmt - geht übrigens auch per Telefon!

  • 2
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Es gilt § 38 Abs. 1 SGB III


    (...)

    (1) Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist nach den Sätzen 1 und 2 reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Im übrigen gelten für Ausbildung- und Arbeitsuchende die Meldepflichten im Leistungsverfahren nach den §§ 309 und 310 entsprechend.
    (...)


    Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder verspäteter Arbeitssuchendmeldung: 1 Woche (nach $ 144 Abs. 6 SGB III)

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    Antwort von thomas37 thomas37

    3 monate vorher ist jedenfalls bei Mir so in diesem Jahr

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    Antwort von helrich helrich

    3 Monate vorher. Wenn doch verlängert wird, kann Dein Mann das ja dann nachmelden.

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    Antwort von Tatti87 Tatti87

    hallo,

    da ich leider im momnet in der gleichen situation stecke weiß ich das leider sehr gut,also mein vertag läuft jetzt in 3monaten aus und musste mich jetzt als arbeitssuchend melden:-(((

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    Antwort von user287 user287

    Sofort, wie unten auch gesagt, so 3 Monate im Voraus ist angemessen. Auch direkt bekanntgeben, dass eine Verlängerung eventuell in Sicht ist, aber bisher nicht erfolgt ist. Er soll ein Gespräch mit dem AG suchen und ihm auch sagen, dass es sich bei der AA melden muss und er möge ihm doch mitteilen, ob eine Verlängerung in Sicht ist.

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    Antwort von uwe8888 uwe8888

    gleich, damit nicht eventuell eine sperrfrist greift

  • 1
    Antwort von Veronica Veronica

    Am besten sofort. Spätestens 3 Monate vor Beginn der drohenden Arbeitslosigkeit. Meldest Dich dann erstmal nur Arbeitssuchend. Dazu bist Du verpflichtet, sonst wird Dir die Kohle gekürzt.

  • 1
    Antwort von Laoghaire Laoghaire

    3 Monate vor Ablauf sonst gibts Sperre bis zu 12 Wochen.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Quatsch.
    (6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.
    § 144 Abs, 6 SGB III

  • 1
    Antwort von netzotto netzotto

    3 Monate vorher, wichtig diese Zeit einzuhalten.

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