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Befristeter Arbeitsvertrag: Ist der Arbeitgeber verpflichtet zu informieren, dass kein neuer Vertrag

Frage von Catcatcat Catcatcat

Hallo, ich bin neu hier und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.

Ich habe eine Frage zum befristeten Arbeitsvertrag. Mein Partner arbeitet seit letztem Jahr in einem Unternehmen, bei dem er einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten hat, was ja auf jeden Fall besser ist als nichts.

Das Problem: Sein Vertrag läuft bald aus und es ist nicht in Sicht dass sein Arbeitgeber ihn darüber informiert (trotz mehrmaligem Nachfragen), ob er einen neuen Vertrag bekommt. Jetzt habe ich auch noch durch Zufall herausgefunden, dass er sich schon längst hätte arbeitssuchend melden müssen. Findet er keine neue Arbeit, so kann ihm sogar das Arbeitslosengeld gekürzt werden.

Jetzt meine eigentliche Frage. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihn in einem bestimmten Zeitraum bevor der Vertrag ausläuft, zu informieren, ob er einen neuen Vertrag bekommt?

Zurzeit kann er sich in keinster Weise wehren, weil er ja noch auf unsicherem Boden steht und mit ihm dort sowieso gemacht wird, was jemandem grad mal so schnell einfällt.

Ich hoffe, ihr könnt mir Ratschläge geben. Er ist erst seit einem Jahr im richtigen Berufsleben und diesen Arbeitsplatz und auch seinen Ausbildungsplatz hatte er sich immer im letzten Moment mit viel Glück erhascht.

Liebe Grüße, Catcatcat

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Antworten (14)

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    Antwort von BonniesRanch BonniesRanch

    Nein, ist der Arbeitgeber nicht. Ob der befristete Vertrag ausläuft oder sich stillschweigend verlängert, muss drinstehen.

    Und nun ganz schnell ab zum Arbeitsamt und auf Kulanz hoffen.

    Kommentar von fussball1952 fussball1952

    NEIN!!!!!!!!!!!!!! Das ist unrichtig!!!! Der befristete läuft automatisch weiter, wenn am nächsten Tag der AG nicht widerspricht, wenn der AN zum arbeiten kommt! ICH würde niemals nachfragen,denn AG weiß oft nichts von dem Arbeitsrecht des ANs

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Nein, dazu ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet. Der Arbeitnehmer wusste vom Tag der Vertragsunterzeichnung, dass der Arbeitsvertrag befristet ist. Da ist es auch seine Aufgabe, sich um alles zu kümmern - sprich: Sich rechtzeitig beim Arbeitsamt zu melden.

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    Antwort von DerCAM DerCAM

    Nein, der Arbeitgeber muss ihn nicht vorher informieren. Der Arbeitsvertrag laeuft mit Ablauf der Befristung automatisch aus, ohne dass es einer gesonderten Information oder gar Kuendigung seitens des Arbeitgebers bedarf.

    Gruss DerCAM

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    Antwort von Alustriel Alustriel

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet den Arbeitnehmer zu informieren ob der Vertrag weiter verlängert wird oder nicht. Drei Monate vor Ablauf des Vertrages ist jeder verpflichtet sich arbeitsuchend zu melden.

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    Antwort von user287 user287

    Der AG ist nicht dazu verpflichtet, der Vertrag ist befristet und erstmal ist das so, basta ;) Man sollte das Gespräch mit dem AG selber suchen und sich ggf. rechtzeitig bei AA als arbeitssuchend melden.

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    Antwort von Hexenkueche Hexenkueche
    Kommentar von Catcatcat Catcatcat

    "Melden Sie sich 3 Monate vor dem Ende Ihres Vertrags bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos. Ist das Ende Ihres Zeitvertrags zweckgebunden, muss die Meldung erfolgen, sobald Sie vom Ende erfahren. Der Arbeitgeber muss Sie auf diese Meldepflicht hinweisen, ansonsten ist er zu Schadensersatz verpflichtet, wenn Ihnen das Arbeitslosengeld aufgrund der zu späten Meldung gekürzt wird. Wenn Sie diese Frist versäumen, riskieren Sie eine dreimonatige Sperre beim Arbeitslosengeld"

    Zweckgebunden = nicht zeitgebunden, sehe ich das richtig?

    Kommentar von BurtKeck BurtKeckBurtKeck

    Ja das siehst Du richtig. Dann ist die Zweckerreichung zwei Wochen vorher schriftlich anzukündigen, § 15 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Es stimmt auch, dass der Arbeitgeber auf die Meldepflicht hinweisen muss, § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III http://tinyurl.com/376fmlm. Allerdings stimmt das mit dem Schadensersatz nicht, eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers wird also nicht sanktioniert (AZ des BAG-Urteils habe ich jetzt nicht parat, aber vielleicht nimmst Du's mir so ab).
    LG BurtKeck

    Kommentar von BurtKeck BurtKeckBurtKeck

    Hallo Catcatcat,
    noch ein Nachtrag. Zitiert hast Du aus dem Ratgeber richtig, ich habe das nicht glauben wollen und nachgeschaut. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht die Hoffnung auf Schadensersatz mit Urteil vom 29.09.2005 - 8 AZR 571/04 - zerstreut. Soweit die Quellangabe, die ich heute Nacht nicht verfügbar hatte.
    LG BurtKeck

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    Antwort von dudumoritz dudumoritz

    Sorry, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet über eine Fortsetzung des Vertrages zu reden. Was steht denn genau in dem Vertrag? Endet er automatisch "falls nicht vorher seine Fortsetzung vereinbart wurde"? Bei Standardverträgen ist weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer verpflichtet nach Vertragsende weiter zu arbeiten bzw. sind Beide verpflichtet VOR Ende des Vertrages über die Fortsetzung zu verhandeln, sollte eine Fortsetzung gewünscht sein. Also, wenn der Arbeitgeber nix sagt, kann es durchaus bedeuten, daß der Vertrag nicht verlängert wird. Auf jeden Fall müßt Ihr unbedingt SOFORT zum Arbeitsamt und "Arbeitssuchend" melden.

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    Antwort von kertho01662 kertho01662

    Der Arbeitgeber ist dazu nicht verpflichtet. Bei mir in der Firma wird das auch so gemacht. Ich finde es aber nicht gut. Was das Arbeitslosengeld angeht, so kann er ja begründen, warum er sich nicht gemeldet hat. Ich würde aber trotzdem mal schnell aufs Arbeitsamt gehen, die Fristen gelten trotzdem.

    Übrigens, wenn er am ersten Tag nach Ablauf des befristeten Vertrages auf Arbeit erscheint, weil er z.Bsp. im Dienstplan steht oder ihm keiner abgesagt hat, wird automatisch ein unbefristeter Vertrag daraus.

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Es wurde ihm aber doch gesagt, das der Vertrag ausläuft. Steht ja im Vertrag drin...

    Also wird er ganz sicher keinen unbefristeten AV bekommen, nur weil er morgens auf der Matte steht.

    Kommentar von DollyPond DollyPondDollyPond

    das mit dem automatischem vetrag stimmt nicht. da verwechselst du etwas.

    Kommentar von kertho01662 kertho01662kertho01662

    Da verwechsle ich mit Sicherheit nichts. Wenn der Arbeitnehmer nach Ende der Befristung weiterbeschäftigt wird, dann wandelt sich der Vertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um. Dazu reicht es aus, wenn man im Dienstplan steht oder weiterarbeitet, ohne dass einen jemand daran hindert. Fraglich ist natürlich, wenn der Arbeitgeber da "vergessen" hat, ob er nicht versuchen wird, den Arbeitnehmer irgendwie anders loszuwerden. Übrigens arbeite ich in einem sehr großen Unternehmen (damals im BR), bei uns ist das mit 20 Leuten auf einmal passiert. Das ging bis vors Arbeitsgericht, die Arbeitnehmer haben gewonnen.

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    Antwort von tomyb tomyb

    Also grunsätzlich muss der AG nix tun, aber die allgemeine Praxis sieht anders aus. Es ist schon normal das der AG den AN in angemessener weise informiert ob verlängert wird oder nicht , das weis auch das AA .

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    Antwort von DerHans DerHans

    Der Arbeitgeber muss in diesem Fall gar nichts machen. Der Vertrag läuft aus, und damit hat sichs. Allerdings könnte dein Freund am ersten Tag des Folgejahrs einfach hingehen und die Arbeit aufnehmen. Wenn sie ihn nicht nach Hause schicken, ist er in einem festen Arbeitsverhältnis. Und es ist richtig, er hätte sich längst wieder auf dem Arbeitsamt melden müssen. Das soll er wenigsten heute noch schriftlich machen. Sonst bekommt er in jedem Fall eine Sperre. Nichts wissen, nützt nichts.

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    Antwort von dragonheart1952 dragonheart1952

    Nein, darum muss man sich selbst kümmern und immer drei Monate vor Ablauf des Vertrages zum Arbeitsamt.

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    Antwort von Catcatcat Catcatcat

    (Doppelpost war nicht absichtlich, hatte mich nur gewundert dass meine Antwort mitten im Thema erscheint.)

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    Antwort von Catcatcat Catcatcat

    Hallo, danke für eure Antworten und vor allen Dingen für eure Sachlichkeit.

    Ich habe mal nachgesehen und tatsächlich: "Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist, ohne dass es einer vorhergehenden Kündigung bedarf."

    Das Problem ist, dass er öfters schon nachfragen war und sie es immer wieder hinauszögern wegen diverser Gründe.

    Ich habe auch schon so oft gesagt er soll schonmal sicherheitshalber sich woanders bewerben, aber er sagt immer zu mir, dass die Firmen nicht wissen ob sie jemanden in ein paar Monaten brauchen. Und das glaube ich ihm auch.

    Liebe Grüße

    Kommentar von support10 support10support10

    Liebe/r Catcatcat ,

    wenn Du Dich für hilfreiche Antworten extra bedanken möchtest, so achte bitte darauf, dass Du das in Zukunft über das Kommentarfeld zu der betreffenden Antwort tust. So kann der Bezug auch später nicht mehr verloren gehen, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

    Klaus vom gutefrage.net-Support

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    Antwort von LupoWF LupoWF

    nein, der arbeitsvertrag ist befristet und kann stillschweigend auslaufen. heißt im übertragenen sinne: hat man ihm am letzten tag der befristung keinen neuen vertrag gegeben braucht er am nächsten tag nicht wiederkommen. wenn sich der chef vorher dazu äußert ist das good will aber keine pflicht

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