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Befristeter Arbeitsvertrag - Habe ich nicht ein Recht zu wissen ob es weiterläuft oder nicht?

Frage von Minimilk Minimilk

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der zum 31.12.09 offiziell ausläuft. Seit Juni wird nun schon herumgedruckst, das es wohl schlecht aussieht, aber es wird das möglichste versucht, dass es weiter geht usw. Nun haben wir bereits Mitte Oktober und nach meiner Nachfrage, bekam ich die gleiche Antwort also weder definitiv JA oder NEIN! Habe ich nicht ein Recht darauf zu wissen, was Sache ist? Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, ob ich mich nun neu orientieren soll oder noch abwarten soll. Weil, wenn man mir erst am letzten Tag eine endgültige Info gibt, nützt mir das nicht viel.

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von eeon100 eeon100

    im Prinzip weisst du ja bescheid der vertrag endetam am letzten des jahres, du hast bzw. musst wenn du keinen bescheid bekommst bereits geraume zeit vorher den gang zum arbeitsamt antreten um keine finanzielle nachteile zu haben, ist zwar wirklich mist erst so spät bescheid zu haben, manchmal hoffen firmen aber auch bis zu letzt auf aufträge und ahnliches und wollen dir darum nicht zu früh schon die hoffnung nehmen oder dich verlieren weil du bereits anderswo unterschrieben hast

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    Antwort von MaNa81 MaNa81

    Der Arbeitgeber muss Dir leider nicht bescheid geben. Es ist kulanz von Arbeitgeber. Viele haben Angst,dass dann krank gemacht wird und sagen wenn überhaupt erst ne Woche verher Bescheid. Bei mir war es das letzte Mal 4Tage vorher, aber auch schon auf betteln.

    Kommentar von MaNa81 MaNa81MaNa81

    Du musst Dich auf jeden Fall beim Amt 3Monate vorher Arbeitssuchend melden!!!

    Kommentar von WilliiWinzig WilliiWinzigWilliiWinzig

    ist die Frist nicht 6 Wochen?

    Kommentar von MaNa81 MaNa81MaNa81

    3Mon. , sonst kann es zu einer Sperre kommen

    Kommentar von MaNa81 MaNa81MaNa81

    Also wenn noch nicht dort warst, nichts wie hin oder anrufen. Kannst ja trotzdem langsam nach was neuen schauen.

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    Antwort von coroner coroner

    Also geh einfach mal davon aus, von den Tatsachen die du kennst. Die lautet: Ab 01.01. hast du keinen Job mehr. Folglich solltest du schnellstmöglich was neues suchen und vor Vertragsabschluss ein allerletztes mal mit Hinweis auf den anderen Vertrag nachfragen. Dieses Larifari "vielleicht-ja-vielleicht-nein" ist für mich nur ein "Nein, aber ich traus mich nicht zu sagen".

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    Antwort von WilliiWinzig WilliiWinzig

    Du hast das Recht es zu erfahren und das wirst du auch, allerdings (wahrscheinlich) erst am Ende der Vertragslaufzeit

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    Antwort von maccis maccis

    GAAAnz wichtig:

    Für den Fall einer evtl. Arbeitslosigkeit nach Ablauf der Befristung ist Folgendes zu beachten: Zur Vermeidung einer Sperrzeit sollte sich der Arbeitnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Befristung bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden.

    Schau in dem Vertrag. Steht da etwas über Kündigung/Verlängerung? Der Vertrag läuft bis zu diesem Datum aus, ohne das beide Parteien etwas "sagen" müßten.

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    Antwort von Morti Morti

    Neu orientieren kannst du dich doch trotzdem. Was du dann zum entscheidenden Zeitpunkt machst wirst du dann entscheiden (welchen vertrag du dann unterschreibst). Ich hab beispielsweise 3 Tage vor Vertragsablauf erst sicher gewusst, dass es weiter geht.

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    Antwort von Tessa13 Tessa13

    du hast dich aber hoffentlich schon 3 Monate vorher beim AA gemeldet,sonst bekommst du kein Geld,wenn der Vertrag nicht verlängert wird.

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    Antwort von Scorba Scorba

    Nein er muss Dir leider nicht Bescheid geben. Da Dein Vertrag nun Ende des Jahres ausläuft musst Du JETZT zum Arbeitsamt und Dich vorsorglich arbeitslos melden. Machst Du das nciht riskierst Du eine Sperrzeit. Ich würde mich schon jetzt bewerben und nach was neuem umschauen.

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    Antwort von Chianti Chianti

    NEIN, hast du nicht, denn:

    wenn man dir das jetzt sagen würde, dass du weiterbeschäftigt wirst, wäre es im prinzip kein befristeter vertrag mehr ... ist doch logisch oder?

    allerdings gebe ich dir moralisch recht. wäre schon besser es zu wissen, aber einen anspruch darauf hast du nicht.

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    Antwort von Woelkchen1 Woelkchen1

    Normalerweise hätte die dein Chef schon bis zum letzten September bescheid geben müssen, denn dann hättest du dich spätens bis zum 3 Oktober Arbeitslos melden müssen, sonst bekommst du gleich ne Sperre, kenn mich da aus, meine Schägerin arbeitet auf dem Arbeitsamt

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    Antwort von Narinta Narinta

    Also so ganz genau weiss ich es ned, kanns auch nur aus eigenen erfahrungen schildern, und dort hat man es mir 2 wochen vor ablauf des Vertrags gesagt das es nciht verlängert wird, da sowieso Leute ausgestellt werden. Obs da jetzt wirklich nen gesetz gibt, dass man es dir so 2 monate vorher sagen muss, oder der letzte tag reicht um dich zu informieren,w eiss ich leider ned.

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    Antwort von Perle0106 Perle0106

    klar, frag nach.... wenn nicht, musst du dich jetzt schon beim amt melden.... war bei mir damals genauso..... und dann kamm der cheff mitte Dezember und sagte mir, ich könne doch bleiben, der Vertrag würde verlängert werden.... danke, da hatte ich schon einen neuen Job, der blick war unbezahlbar

    Kommentar von Perle0106 Perle0106Perle0106

    du böser tippteufel, hast dich wieder eingeschlichen....

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    Antwort von sven19864 sven19864

    Hallo, ja sie müssen dir früh genug bescheid geben, da du dich beim arbeitsamt melden musst früh genug sonst bekommst du ne sperre. Sprich ihn nochmal an Sven

    Kommentar von HewlePacka HewlePackaHewlePacka

    Falsch. Wenn ihr/sein Vertrag am 31.12.2009 ausläuft, muss er/sie sich drei Monate vorher melden.

    Kommentar von WilliiWinzig WilliiWinzigWilliiWinzig

    Quatsch....als Arbeitnehmer muß man davon ausgehen, das der Vertrag nicht verlängert wird. Dementsprechend muß man sich 6 Wochen vor dem Ende arbeitssuchend melden

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