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Befristeter Arbeitsvertrag geht in stillschweigenden unbefristeten über?

Frage von Puppi512 Puppi512

Aaaaaaalso...

mein Arbeitsvertrag ist befristet bis 31.05.11

seit Mai hab ich nun ne neue Stelle als Assistentin der Geschäftsführung :-)

und tja...bisher hat sich noch keiner wegen meiner verlängerung gerührt.
ab 23.05. bin ich im urlaub bis ende mai...

also wäre nur noch nächste woche zeit für ein gespräch.

wenn ich nach dem urlaub wieder komme ist der vertrag ausgelaufen und ich habe einen stillschweigenden unbefristeten vertrag richtig?

ich weiß dass ich in der firma bleiben soll, allerdings ist die personalreferentin für meinen bereich erkrankt.

 

in meinem vertrag steht auch normal drin es bedarf keine extra küngiung usw...

aber wenn ich am 01.06 wieder arbeite, was habe ich dann für einen vertrag, falls niemand mehr auf mich zu kommt?



kennt sich wer mit aus? 

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Antworten (2)

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    Antwort von Hexle2 Hexle2

    Wenn Du am 01.06 in den Betrieb kommst um zu arbeiten und Dich keiner wegschickt weil Dein Vertrag abgelaufen ist, hast Du eine unbefristeten Arbeitsvertrag.

    Du hast jetzt aber das Problem, daß Du überhaupt nicht weißt was der AG vorhat.

    Hast Du Dich eigentlich schon bei der AfA (Agentur für Arbeit) gemeldet? Bei befristeten Verträgen muß man sich drei Monate vor Ablauf der Frist arbeitssuchend melden, da man sonst eine Sperre des Arbeitslosengeldes bekommt.

    Du kannst also Glück haben und der AG will Deinen Vertrag verlängern (falls noch möglich) oder Dich unbefristet einstellen.

    Es gibt leider auch die Möglichkeit, er läßt Deinen Vertrag einfach auslaufen und sagt am 1. Juni sorry, das wars.

    Warum hast Du nicht früher gekümmert? Bei uns im Betrieb wissen die AN spätestens zwei Monate vor Ablauf des Vertrages, wie es weitergeht. Sie werden auch drei Monate vorher noch einmal auf ihre Meldepflicht bei der AfA hingewiesen (es sei denn eine Entscheidung zur Verlängerung oder Übernahme steht schon fest).

    Unser BR hat diese Woche schon Verlängerungen bzw. unbefristeten Übernahmen an 1. September zugestimmt.

     

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    Antwort von heman1988 heman1988

    naja die direkten vertragsbestimmungen solltest du mit deinem arbeitgeber mal besprechen !

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