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befristeter Arbeitsvertrag bis 30.04.2012 wann bis wann arbeitlos melden?

Frage von Handsan Handsan

Arbeitsvertag geht bis 30.04.2012 also mit Kündigungsfrsit 4 Wochen zum 31.05.12 ist das richtig.....

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Antworten (15)

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    Antwort von GermanGirl2011 GermanGirl2011

    Wenn der Vertrag befristet ist bis zum 30.04.2012 bedarf es keiner Kündigung, du bist somit ab dem 1. Mai 2012 arbeitslos.

    Arbeitssuchend/Arbeitslos melden musst du dich 3 Monate vor Ablauf des Vertrages... geh also sofort zum Arbeitsamt hin. Du hättest dich bis zum 31.01. arbeitslos melden müssen. Wenn du Glück hast bekommst du jetzt keine Sperre.

    Kommentar von Medienmensch MedienmenschMedienmensch

    Richtig! DH

    Kommentar von Handsan Handsan

    wegen 1 Woche.....

    Kommentar von Handsan Handsan

    Mhh mein Eintritt in den betrieb war der 23.05.11 warum dann 30.04.12 ?? deshalb meine Aussage 30.05.12!!!

    Kommentar von GermanGirl2011 GermanGirl2011GermanGirl2011

    Wir kennen deinen Vertrag doch nicht. In deinem Vertrag steht bis wann dieser geht. Wenn es ein befristeter Vertrag ist gibt es keine Kündigungszeit. 3 Monate vor deinem letzten Arbeitstag mußt du dich arbeitslos melden.

  • 4
    Antwort von mikewolf mikewolf

    Mhh mein Eintritt in den betrieb war der 23.05.11 warum dann 30.04.12 ?? deshalb meine Aussage 30.05.12!!!

    Da gibt es keine Kündigungsfrist, denn dein Arbeitsvertrag läuft automatisch am 30.04 12 aus. Eine Kündigungsfrist gibt es nur bei festen Arbeitsverträgen ohne vertraglich vereinbartes Ende. Auf gut Deutsch gesagt: Fester Arbeitsvertrag , du wirst gekündigt oder kündigst selber muß eine Frist eingehalten werden. Du hast ja durch dein befristeten Vertrag aber schon die Frist bekommen, somit 30.04 12 ist Ende.

    Gruß Wolf

    Kommentar von abcStefanie abcStefanieabcStefanie

    Oh, tatsächlich vgl. http://www.kluge-recht.de/muster-arbeitsvertraege.php unter "Befristeter Arbeitsvertrag (ohne Sachgrund)" unter §1. Und ich dachte immer, dass es eine Kündigungsfrist gibt.

    Kommentar von mikewolf mikewolfmikewolf

    @ abc Stefanie danke dir für die super Hilfe, und muß sagen Wow wieder was gelernt.

    Grob geschrieben was ich durch dein Link gelesen habe. Ein Arbeitsvertrag endet nicht automatisch trotzt befristeter Arbeitsvertrag, sondern dieser muß dennoch vom Arbeitgeber ,mit einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, gekündigt werden . Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Arbeitsvertrag automatisch bis eine richtige Kündigung erfolgt.

    Danke Stefanie.

    Kommentar von abcStefanie abcStefanieabcStefanie

    Wie jetzt? vgl. bitte meine Frage unter @winterschmacht. Und lese dir konkret den §15 Abs. 5 TzBfG durch "(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt." Danke dir auch.

    Kommentar von mikewolf mikewolfmikewolf

    Also entweder reden wir beide aneinander vorbei, oder wir verstehen beide etwas falsch. Mach doch für deinen Fall eine extra Frage auf, denn sonnst entsteht hier ein Durcheinander.

    Kleine Bitte am Rande...wenn du mir eine Nachricht zukommen lassen willst, dann benutz das Kompliment oder kurze Freundschaftsanzeige, denn du hattest vorhin in der Frage Welches Tier ist das ? , mir zum Thema Arbeitsvertrag geschrieben. Du bringst hier alles durcheinander damit.

    Kommentar von abcStefanie abcStefanieabcStefanie

    Ja ich habs verstanden, aber wie es üblich ist entstehen durch Antworten evtl. andere Fragen. Ich habe dich falsch eingeschätzt.

    Kommentar von mikewolf mikewolfmikewolf

    @ Stefi du hast mich sicher nicht falsch eingeschätzt, und das bei Antworten auch Fragen entstehen ist normal, mir ergeht es oft nicht anders. Ich habe halt hier meine Ansprechpartner die ich privat anschreiben kann, oder auch selber Fragen stelle. Also auf und mach eine Frage auf, ich bin dabei ( gib mir aber per PN die Info wie ich die Frage finde. Gerade hier bei der Frage waren Sachen dabei die ich auch nicht wußte. Sei nicht gleich eingeschnappt :-)

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    Antwort von winterschmacht winterschmacht

    Wenn dein Arbeitsvertrag tatsächlich befristet ist bis zum 30.04.12, dann braucht er nicht gekündigt werden. Zu diesem Zeitpunkt wird er automatisch enden, wenn er nicht verlängert wird.

    Arbeitsuchend musst du dich melden, sobald abzusehen ist, dass dein Vertrag nicht verlängert wird (§ 38 SGB III). Bei befristeten Arbeitsverhältnissen musst du dich in der Regel drei Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrags arbeitsuchend melden.

    Kommentar von abcStefanie abcStefanieabcStefanie

    Interresant..Muss man sich den bei einem befristeten Arbeitsvertrag auch arbeitssuchend melden, wenn der Arbeitgeber keine Fristen nannte, wann der Arbeitsvertrag innerhalb einer bestimmten Frist endet? Meine Freundin geht nämlich davon aus, dass der Arbeitgeber sich an die Frist ihres Arbeitsvertrages gar nicht erinnert, er vollsten zufrieden mit ihrer Arbeit ist und daher es gar nicht vielleicht zur Entlassung nach dem Arbeitsvertrag kommen wird. Das schöne, dass nach dem §15Abs5 TzBfG aus einem befristeten Arbeitsvertrag ein unbefristeter Arbeitsvertrag werden kann. Muss man sich daher erst arbeitssuchend melden, wenn der Arbeitgeber es ausdrücklich sagt oder vor Ablauf des Arbeitsvertrages (2 Fragen)?

    Kommentar von winterschmacht winterschmachtwinterschmacht

    Die Frist von drei Monaten ist die Regel. Wenn die anstehende Arbeitslosigkeit nicht früher abzusehen ist, dann kann man sich auch später arbeitsuchend melden. Wenn es einen Zeitraum gibt, in dem "irgendwann" der Vertrag endet, sollte man sich im Zweifelsfall rechtzeitig vor Beginn dieses Zeitraums arbeitsuchend melden.

    Wobei eine Arbeitsuchendmeldung nicht schadet, auch wenn der Vertrag letztendlich doch verlängert werden sollte. Bewerben "muss" man sich zwar schon, aber das schadet nicht: Man bleibt in Übung und kann seinen aktuellen Marktwert einschätzen. Auch als Bewerber darf man ein Angebot ablehnen, wenn der alte Vertrag doch verlängert wird.

    Wenn deine Freundin es ganz genau wissen muss, damit sie auf keinen Fall eine Leistungssperre riskiert, sollte sie lieber nochmal beim Jobcenter nachfragen. Die Antwort der dortigen Mitarbeiter ist auf jeden Fall verbindlich.

    Kommentar von abcStefanie abcStefanieabcStefanie

    Ich danke dir.

  • 2
    Antwort von sonne64 sonne64

    bei befristeten arbeitsvertrag endet die arbeit bei dir am 30.04. und du solltest dich jetzt schon ab diesen tag arbeitslos melden

  • 2
    Antwort von Medienmensch Medienmensch

    Wenn der Arbeitsvertrag bis zum 30. April geht, dann endet der an dem Tag.
    1. Tag ohne Arbeit ist dann der 1. Mai (lustig: am Tag der Arbeit).

    Morgen telefonisch der AfA bekannt geben und baldmöglichst persönlich vorstellig werden.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Selbst wenn dein befristeter Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit mit einer vierwöchigen Frist beinhaltet, endet er automatisch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zum 30.04.

    Zum Arbeitsamt solltest du möglichst bald gehen. Drei Monate vor Ablauf sagt das SGB.

    Kommentar von Handsan Handsan

    ok endet also zum 30.04 mit 4 wochen frist..... zum 30.05

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Nein. Ende der Befristung ist Ende der Befristung. Und wenn da der 30.04. steht, gibt es keine Kündigungsfrist. Ich würde an deiner Stelle man schleunigst zum Arbeitsamt gehen. Ansonsten stehst du demnächst einen Monat ohne Geld da.

    Kommentar von Handsan Handsan

    scheise

    Kommentar von Handsan Handsan

    bin in das Unternehmen 23.05.11 eingetreten warum dan 30.04.12???

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    So lange eine Zeitbefristung nicht die Höchstdauer von 2 Jahren überschreitet, kann man jedes x-beliebige Datum vereinbaren.

  • 1
    Antwort von jogidererste jogidererste

    Arbeitsuchend meldest Du dich jetzt !! Da du weisst wann Du Arbeitslos wirst musst dich 3 Monate vorher melden. Arbeitslos am ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit,also am 30.4 denn erst ab da bekommst du Geld!

  • 1
    Antwort von apfelkiste apfelkiste

    DANN mußt du dich am 1.März melden bei dem Arbeitsamt.

    Kommentar von Handsan Handsan

    ist das richtig mit 4 wochen kündigungsfrist???

    Kommentar von apfelkiste apfelkisteapfelkiste

    Ja, die kündigungsfrist hat damit nichts zu tun. Vielleicht bekommst du auch einen neuen Arbeitsvertrag.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Ja, vllt. aber auch nicht. Und deswegen muss man sich drei Monate vor Ablauf melden, wenn man nicht gesperrt werden will.

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    Antwort von BretterPit BretterPit

    Du solltest Dich 3 Monate vor dem Arbeitsvertragsende arbeitssuchend und eventuell bald arbeitslos melden. Warum "eventuell"? Du hast ggfls die Chance im Rahmen einer "Entfristungsklage", die spätestens 3 Wochen nach Vertragsende bzw nach Mitteilung, dass der Vertrag nicht verlängert wird, einzureichen ist, die Unwirksamkeit der Befristung geltend zu machen. Das hängt dann vom Einzelfall ab. Eine rechtswirksame Befristung ist für viele Arbeitgeber ein echtes Problem. Wenn Du also den A-platz behalten willst, versuchs doch... Geh dazu aber zu einem RA (Fachanwalt für Arbeitsrecht). Und zwar rechtzeitig und am besten vorher.

    Viel Glück.

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    Antwort von abcStefanie abcStefanie

    Wenn dein Arbeitsvertrag bis zum 30.04.2012 endet, dann müsstest du dich schon drei Monate vorher arbeitssuchend gemeldet haben. Daher sofort zur Bundesagentur für Arbeit hingehen und sich arbeitssuchend melden. Sonst gibt es kein Geld.

    Kommentar von abcStefanie abcStefanieabcStefanie

    Upps beim genauen hinlesen erfüllst du die Anwartschaftszeit nicht nach einem Jahr. Du wirst vielleicht später ALG2 beantragen müssen. Rede daher lieber mit deinem Arbeitgeber und frag ihm, ob du ein Monat (od. evtl. länger) arbeiten kannst (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__127.html ) und §123 SGB3.

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    Antwort von MichaelSelm MichaelSelm

    Geh sofort zum Arbeitsamt. Dort kann man dir alles genau erklären und dir alle Formulare zur Antragstellung geben. Dann kannst du sie umgehend fertig machen und sicher sein das du rechtzeitig dein erstes Arbeitslosengeld bekommst. Und ebenso das du früh genug in der Vermittlung für eine neue Stelle drin bist.

    Auch wenn es heist 3 Monate vorher solltest du dich bereits melden, ist es noch nicht zu spät die Dinge jetzt zu machen. Und Ärger bekommst du deswegen auch nicht.

    Kommentar von Handsan Handsan

    hoffe das ich kein sperre bekomme da ich ne woche verschwitzt habe.......

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des vereinbarten Termins,ohne dass es einer Kündigung bedarf.Wie kommst du auf eine Kündigungsfrist von vier Wochen?

    Eigentlich sollte man sich drei Monate vorher beim Amt melden.

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    Antwort von sonnex2 sonnex2

    Du bist ab dem 01.05.12 arbeitsuchend und mußt es sogar rechtzeitig beim Amt melden. Ich weiß leider nicht die genauen Fristen, aber theoretisch kannst Du Dich schon jetzt zum 01.05. arbeitsuchend- los melden. Das geht auch telefonisch (vorab).

  • 0
    Antwort von apskatze apskatze

    3 Monate vorher !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • 0
    Antwort von tschona tschona

    melde dich 4 wochen vor ausscheiden beim arbeitsamt, denn die brauchen schon ein paar wochen, um das zu bearbeiten, sonst stehst am ende ohne geld da!

    Kommentar von apfelkiste apfelkisteapfelkiste

    @ tschona

    man muß sich laut Gesetz drei Monate vorher melden sonst bekommt man eine Sperre wegen zu spät melden.

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