Mein befristetes Arbeitsverhältnis wurde innerhalb von ca 1,5 Jahren 2 x verlängert und endet nun zum 31.10.2010 Eine weitere Verlängerung wurde bis heute 23.10.2010 nur mündlich mehrmals zugesagt. Ein neuer Arbeitsvertrag (wieder befristet) beginnt innerhalb der selben Firma am 30.01.2011. In diesem Arbeitsvertrag ist eine erneute Probezeit vereinbart. Meine Fragen: 1. Muss mein Arbeitgeber mich informieren, dass KEINE Verlängerung eintrifft ? 2. Ist die Vereinbarung einer erneuten Probezeit zulässig ?
Befristeter Arbeitsvertrag 2 x verlängert, neuer Vertrag beginnt in 3 Monaten, was nun?
Antworten (2)
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1Antwort von
Wishmaster69Wishmaster69
Nach §14,Abs.2 ist eine weiter Befristung ohne sachlichen Grund nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber schon ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Der Arbeitgeber muss dich nicht informieren, wenn es keine Verlängerung gibt. Es wäre nur fair, zumal dir eine Verlängerung schon zugesagt wurde. Eine weitere Probezeit ist zwar zulässig, macht aber keinen Sinn. Ich würde zum Arbeitgeber gehen und eine Streichung der Probezeit fordern, da eine Erprobung ja schon mehrfach erfolgt ist.
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1Antwort von
opderbergopderberg
Da nichts als nur die oben angegebenen Fakten angegeben sind, ist unklar ob das Arbeitverhältnis in der freien Wirtschaft a) ohne Tarifbindung oder b) mit Tarifbindung besteht. Genauso könnte man vermuten, dass das Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst besteht. Hier kann aufgrund dieser Angaben niemand was sagen was Dir hilft. Du mußt mit Deinem Problem einen Anwalt für Arbeitsrecht beauftragen. Das kostet zwar, aber das ist für Dein Problem die Einzig vernünftige Lösung. Die Fragestellung ist zu komplex und unbekannt.
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