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befristeter Arbeitsvertrag - Friseurin

Frage von Mikzinsi Mikzinsi

Hallo zusammen, eine bekannte wurde bereits 2 mal von ihrem Arbeitgeber verlängert. Vom Beruf ist sie Friseurin. Wie oft kann ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden? Ab wann erfolgt der automatische Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Brauche sichere Aussagen.

Vielen Dank!

Grüße

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen

    www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html

    § 14 Zulässigkeit der Befristung (1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, 2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern, 3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird, 4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt, 5. die Befristung zur Erprobung erfolgt, 6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen, 7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder 8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

    (2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

    Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren. (2a) In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Dies gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 der Abgabenordnung der Gemeinde oder dem Finanzamt mitzuteilen ist. Auf die Befristung eines Arbeitsvertrages nach Satz 1 findet Absatz 2 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung. (3) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 119 Abs. 1 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Bis zu der Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig. (4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. ... Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren. ''

    http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41702.htm

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    Antwort von Maximilian112 Maximilian112

    Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

    http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

    Sollte eine längere Befristung ohne Sachgrund erfolgen kann erfolgreich auf Entfristung geklagt werden

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    3 x Verlängern geht,sonst wird es eine Festanstellung.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Insgesamt 3 mal.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das ist nur halb richtig.

    Eine 3-malige Verlängerung geht auch nur innerhalb von 2 Jahren.

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    Antwort von oOpueppiOo oOpueppiOo

    bei meinem bruder wurde sein befristeter arbeitsvertrag 3 mal verlängert und ab den vierten mal musste sich der chef entscheiden

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    Antwort von GermanGirl2011 GermanGirl2011

    2 mal kann verlängert werden beim 3 Mal sollte der Übergang in einer unbefristetes Arbeitsverhältnis erfolgen. Aber automatisch geht das nicht, der befristete Vertrag verlängert sich nicht einfach so.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    2 mal kann verlängert werden

    Das ist - so pauschal - nicht richtig.

    Kommentar von GermanGirl2011 GermanGirl2011GermanGirl2011

    Ja... das stimmt. Ich bin jetzt von Jahresverträgen ausgegangen...

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    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Bei uns ist es so, dass ein Arbeitsvertrag verlängert werden kann, bis zu insgesamt 2 Jahren.

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